Verwertung und Entsorgung Elektro-Altgeräte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung und Entsorgung Elektro-Altgeräte
Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft, als öffentlicher Entsorgungsträger unterhält gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) im Stadtgebiet 3 Übergabestellen für gebrauchte elektrische und elektronische Geräte. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Aufstellung von geeigneten Behältnissen, Annahme, Transport, Verwertung und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten der Sammelgruppen 4 und 5 gemäß ElektroG in aktueller Fassung zu entnehmen.
Karlsruhe
Arten der Abfälle:
Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte sind der Hauptkategorie „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen“ und den Untergruppen „2001 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 1501)“ bzw. „200135* gebrauchte elektrische und elektronische Abfälle, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 200121 und 200123 fallen“ zugeordnet.
Die Zusammensetzung der Sammelgruppen 4 und 5 ist dem ElektroG in aktueller Fassung zu entnehmen.
Mengenangaben:
Kalkulierte Jahresmengen in Mg sowie der Abholrhythmus der elektrischen und elektronischen Geräte der ausgeschriebenen Sammelgruppen 4 und 5 sind der Tabelle in der Leistungsbeschreibung unter 2.2 zu entnehmen.
Bei den kalkulierten Mengen und beim kalkulierten Abholrhytmus handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen der vergangenen Jahre. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Einfluss auf die Mengen der abgegebenen Geräte, so dass Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten möglich sind. Ebenfalls sind Veränderungen von Mengen, die im Rahmen der neuen Aufteilung der Sammelgruppen gemäß dem ElektroG zustande kommen, möglich. Mögliche Änderungen, auf deren Entwicklung der Auftraggeber keinen Einfluss hat, sind vom Bieter bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Seitens des Auftraggebers werden keine Mindestmengen garantiert.
Übergabestellen und Behältnisse:
Die Übergabestellen und Behältnisse sind der Tabelle in der Leistungsbeschreibung unter 2.3 zu entnehmen.
Die batteriebetriebenen Elektroaltgeräte der Gruppen 4 und 5 werden durch den Auftraggeber separat erfasst.
Für die Erfassung der batteriebetriebenen Elektrogeräte der Gruppe 4 ist jeweils eine geeignete Gitterbox (Eurogitterbox 0,75 m3) für jede Übergabestelle vom Auftragnehmer bereit zu stellen (siehe auch Tabelle unter 2.3 der Leistungsbeschreibung).
Für die Erfassung der batteriebetriebenen Elektrogeräte der Gruppe 5 wird durch den Auftraggeber für jeden genannten Standort jeweils ein IBC-Behälter (800 Liter, gedeckelt) bereitgestellt. Die leeren IBC-Behälter sind bei jeder Folgeabholung dem Auftraggeber zurückzugeben. Tauschbehälter können bei Bedarf durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Die Abholung, Transport, Verwertung/Entsorgung batteriebetriebener Elektrogeräte erfolgt ebenfalls durch den Auftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verwendung und Entsorgung Elektro-Altgeräte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eppingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 75031
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E16317811. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Die Abgabe eines Angebotes in Papierform ist nicht zulässig! Die Abgabe eines Angebotes hat ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS zu erfolgen. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Tel.Nr.: [removed] zur Verfügung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).