Bereitstellung, Adaption und Integration eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) von multimedialen Inhalten für den Südwestrundfunk Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 20/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung, Adaption und Integration eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) von multimedialen Inhalten für den Südwestrundfunk
Der SWR plant die Bereitstellung, Adaption und Integration eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung gegen monatliches Entgelt in der Cloud als Software as a Service (SaaS). Ziel ist es eine standortübergreifende, transparente und ereigniszentrierte Themen- und Ereignisplanung zu ermöglichen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der multimedialen Themenfindung und gleichzeitiger Information über die Umsetzung in den verschiedenen Ausspielwegen. Es wird so an einer Stelle nachvollziehbar, welche Produkte zu einem Thema oder Ereignis im SWR geplant und publiziert werden. Die zukünftigen Workflows sollen dabei inhouse und extern nutzbar sein, sowie Schnittstellen zu vorhandenen Fachsystemen (DigAS, Sophora, OpenMedia, VPMS, ....) produktiv nutzen können.
Der SWR plant die Bereitstellung, Adaption und Integration eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung gegen monatliches Entgelt in der Cloud als Software as a Service (SaaS). Ziel ist es eine standortübergreifende, transparente und ereigniszentrierte Themen- und Ereignisplanung zu ermöglichen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der multimedialen Themenfindung und gleichzeitiger Information über die Umsetzung in den verschiedenen Ausspielwegen. Es wird so an einer Stelle nachvollziehbar, welche Produkte zu einem Thema oder Ereignis im SWR geplant und publiziert werden. Die zukünftigen Workflows sollen dabei inhouse und extern nutzbar sein, sowie Schnittstellen zu vorhandenen Fachsystemen (DigAS, Sophora, OpenMedia, VPMS, ....) produktiv nutzen können.
Der SWR beabsichtigt für die Softwareüberlassung und Pflege, für die Einrichtung des Neusystems THEO, die Installation sowie für notwendige Projektunterstützung wie Planung und Feinspezifikation, Konfiguration, Integration und Inbetriebnahme, Schulung und Betrieb der Software einen EVB-IT Systemvertrag zu schließen.
Für die Konfiguration und Integration (Projektphase) des Neusystems THEO geht der SWR von einer Projektdauer von ca. 13 Monaten aus, die anschließende Mindestlaufzeit im Produktivbetrieb (Produktivphase) soll 24 Monate betragen.
— Zweimalige Verlängerung der Bereitstellungsdauer für die Software um jeweils 12 Monate bis zu einer Gesamtdauer von 48 Monaten,
— zusätzliche Kontingente an Personentagen der beschriebenen Personalkategorien,
— Erbringung von Entwicklungs- und Softwarepflegeleistungen, Service und Support für den Zeitraum der optionalen Verlängerung der Bereitstellungsdauer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung, Adaption und Integration eines Softwaretools zur Themen- und Ereignisplanung (THEO) von multimedialen Inhalten für den Südwestrundfunk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wurde kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 7211740
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.11.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]