Abschluss von Rahmenverträgen für den Kauf von Batterie-, sowie Brennstoffzellen-Hybridbussen Referenznummer der Bekanntmachung: 010-2021-0001_Rahmenvertrag Bus
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Rahmenverträgen für den Kauf von Batterie-, sowie Brennstoffzellen-Hybridbussen
Abschluss von Rahmenverträgen für den Kauf von Batterie-, sowie Brennstoffzellen-Hybridbussen.
18 Meter Batteriebus (Gelenkbus)
Da die Stuttgarter Straßenbahnen AG auf kurzfristig auftretende Bedarfslagen ohne größere zeitliche Verzögerungen reagieren können muss, möchte sie mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batteriebussen und Brennstoffzellen-Hybridbussen schließen.
In der Rahmenvereinbarung werden die Bedingungen für den Abschluss von Einzelverträgen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung enthält keine verbindlichen Abnahme- und Lieferverpflichtungen. Insgesamt ist der Auftrag in 3 Lose untergliedert, wobei sich jedes Los auf einen bestimmten Fahrzeugtyp bezieht. Angebote können für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
— Los 1 18 Meter Batteriebus (Gelenkbus),
— Los 2 12 Meter Batteriebus (Solobus),
— Los 3 Brennstoffzellen-Hybridbus (Gelenkbus),
— Los 4 Brennstoffzellen-Hybridbus (Solobus).
Es ist vorgesehen, dass im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung während der Vertragslaufzeit bis zu 30 Solobusse und bis zu 50 Gelenkbusse angeschafft werden können. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, eine niedrigere oder höhere Menge an Bussen zu kaufen oder keine Bestellungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung zu erteilen.
Eine erste Spezifikation der Fahrzeuge können Sie unseren beigefügten Leistungsbeschreibungen entnehmen. Die vollständige Spezifikation der Fahrzeuge folgt in Form von Miniwettbewerben während der Vertragslaufzeit.
Der Vertrag kann sich jeweils um ein Jahr verlängern und endet spätestens nach einer Vertragslaufzeit von 8 Jahren.
Siehe Ausschreibungsunterlagen bzw. Vergabeunterlagen zum Mini-Wettbewerb
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12 Meter Batteriebus (Solobus)
Da die Stuttgarter Straßenbahnen AG auf kurzfristig auftretende Bedarfslagen ohne größere zeitliche Verzögerungen reagieren können muss, möchte sie mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batteriebussen und Brennstoffzellen-Hybridbussen schließen.
In der Rahmenvereinbarung werden die Bedingungen für den Abschluss von Einzelverträgen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung enthält keine verbindlichen Abnahme- und Lieferverpflichtungen. Insgesamt ist der Auftrag in 3 Lose untergliedert, wobei sich jedes Los auf einen bestimmten Fahrzeugtyp bezieht. Angebote können für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
— Los 1 18 Meter Batteriebus (Gelenkbus),
— Los 2 12 Meter Batteriebus (Solobus),
— Los 3 Brennstoffzellen-Hybridbus (Gelenkbus),
— Los 4 Brennstoffzellen-Hybridbus (Solobus).
Es ist vorgesehen, dass im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung während der Vertragslaufzeit bis zu 30 Solobusse und bis zu 50 Gelenkbusse angeschafft werden können. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, eine niedrigere oder höhere Menge an Bussen zu kaufen oder keine Bestellungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung zu erteilen.
Eine erste Spezifikation der Fahrzeuge können Sie unseren beigefügten Leistungsbeschreibungen entnehmen. Die vollständige Spezifikation der Fahrzeuge folgt in Form von Miniwettbewerben während der Vertragslaufzeit.
Der Vertrag kann sich jeweils um ein Jahr verlängern und endet spätestens nach einer Vertragslaufzeit von 8 Jahren.
Siehe Ausschreibungsunterlagen bzw. Vergabeunterlagen zum Mini-Wettbewerb.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
18 Meter Brennstoffzellen-Hybridbus (Solobus)
Da die Stuttgarter Straßenbahnen AG auf kurzfristig auftretende Bedarfslagen ohne größere zeitliche Verzögerungen reagieren können muss, möchte sie mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batteriebussen und Brennstoffzellen-Hybridbussen schließen.
In der Rahmenvereinbarung werden die Bedingungen für den Abschluss von Einzelverträgen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung enthält keine verbindlichen Abnahme- und Lieferverpflichtungen. Insgesamt ist der Auftrag in 3 Lose untergliedert, wobei sich jedes Los auf einen bestimmten Fahrzeugtyp bezieht. Angebote können für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
— Los 1 18 Meter Batteriebus (Gelenkbus),
— Los 2 12 Meter Batteriebus (Solobus),
— Los 3 Brennstoffzellen-Hybridbus (Gelenkbus),
— Los 4 Brennstoffzellen-Hybridbus (Solobus).
Es ist vorgesehen, dass im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung während der Vertragslaufzeit bis zu 30 Solobusse und bis zu 50 Gelenkbusse angeschafft werden können. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, eine niedrigere oder höhere Menge an Bussen zu kaufen oder keine Bestellungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung zu erteilen.
Eine erste Spezifikation der Fahrzeuge können Sie unseren beigefügten Leistungsbeschreibungen entnehmen. Die vollständige Spezifikation der Fahrzeuge folgt in Form von Miniwettbewerben während der Vertragslaufzeit.
Der Vertrag kann sich jeweils um ein Jahr verlängern und endet spätestens nach einer Vertragslaufzeit von 8 Jahren.
Siehe Ausschreibungsunterlagen bzw. Vergabeunterlagen zum Mini-Wettbewerb.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
12 Meter Brennstoffzellen-Hybridbus (Solobus)
Da die Stuttgarter Straßenbahnen AG auf kurzfristig auftretende Bedarfslagen ohne größere zeitliche Verzögerungen reagieren können muss, möchte sie mit mehreren Anbietern eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batteriebussen und Brennstoffzellen-Hybridbussen schließen.
In der Rahmenvereinbarung werden die Bedingungen für den Abschluss von Einzelverträgen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung enthält keine verbindlichen Abnahme- und Lieferverpflichtungen. Insgesamt ist der Auftrag in 3 Lose untergliedert, wobei sich jedes Los auf einen bestimmten Fahrzeugtyp bezieht. Angebote können für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
— Los 1 18 Meter Batteriebus (Gelenkbus),
— Los 2 12 Meter Batteriebus (Solobus),
— Los 3 Brennstoffzellen-Hybridbus (Gelenkbus),
— Los 4 Brennstoffzellen-Hybridbus (Solobus).
Es ist vorgesehen, dass im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung während der Vertragslaufzeit bis zu 30 Solobusse und bis zu 50 Gelenkbusse angeschafft werden können. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, eine niedrigere oder höhere Menge an Bussen zu kaufen oder keine Bestellungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung zu erteilen.
Eine erste Spezifikation der Fahrzeuge können Sie unseren beigefügten Leistungsbeschreibungen entnehmen. Die vollständige Spezifikation der Fahrzeuge folgt in Form von Miniwettbewerben während der Vertragslaufzeit.
Der Vertrag kann sich jeweils um ein Jahr verlängern und endet spätestens nach einer Vertragslaufzeit von 8 Jahren.
Siehe Ausschreibungsunterlagen bzw. Vergabeunterlagen zum Mini-Wettbewerb
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der Auftraggeber stellt hierzu das „Formblatt 1.0 Angebotsschreiben“ zur Verfügung.
2. Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden.
Der Auftraggeber stellt hierzu das „Formblatt 1.2 Eigenerklärung“ zur Verfügung.
3. Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben.
4. Vorlage von Bescheinigungen, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate) beigefügt ist.
5. Sofern eine BG ein Angebot einreicht, ist mit dem Angebot von allen Mitgliedern der BG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BG haben in obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BG bzw. der Vertreter der BG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitglieder der BG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine als Bieter am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das „Formblatt 1.3 Bietergemeinschaft“ zur Verfügung.
6. Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z. B. Verpflichtungserklärung). Sofern der Bieter sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Angebot die in Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das „Formblatt 1.4 Nachunternehmer-Erklärung“ sowie das „Formblatt 1.5 Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung“ zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Zuschlagserteilung zur Verfügung zu stellen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1. Der Auftragnehmer hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftung spätestens bei Auftragserteilung nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als drei Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat mindestens die Höhe der Versicherungssummen, Sublimits, Selbstbehalte und die Vertragslaufzeit zu nennen. Die Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadenereignis im Rahmen der Betriebshaftpflicht muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Der Auftragnehmer ist zur sofortigen Anzeige verpflichtet, wenn der Vertrag nicht mehr besteht oder die vereinbarten Inhalte zu unserem Nachteil verändert werden.
Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Zahlungen können vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt durch Umfang und Höhe seines Versicherungsschutzes unberührt.
2. Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel), zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate, welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser).
3. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (1. Lieferung von Batteriebussen/2. Lieferung von Brennstoffzellen-Hybridbussen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Der Auftraggeber stellt hierzu das „Formblatt 1.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1. Referenzen:
Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, resp. die BewGe erfolgreich abgeschlossene (vollständig belieferte) Referenzprojekte, nicht älter als 5 Jahre für Kunden innerhalb der EU oder Schweiz vorlegen, welche darstellen, dass die jeweiligen Referenzaufträge mindestens folgende Leistungen enthalten haben:
Los 1:
— 3 Referenzen über die Lieferung von mindestens 10 Batteriebussen Gelenkbus, nicht älter als 5 Jahre.
Los 2:
— 3 Referenz über die Lieferung von mindestens 10 Batteriebussen Solobus, nicht älter als 5 Jahre.
Los 3:
Für das Los 3 ist die Abgabe einer Referenz nicht vorgesehen.
Los 4:
— 1 Referenz über die Lieferung von mindestens 3 Brennstoffzellen-Hybridbussen Solobus, nicht älter als 5 Jahre.
Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen:
—— Bezeichnung des Referenzprojektes,
—— Anzahl der gelieferten Fahrzeuge,
—— Zeitpunkt der Endabnahme des Referenzprojektes,
—— Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mailadresse.
2. Betriebsvorschriften/betreuende Werkstatt:
Eigenerklärung des Bieters; Erklärung,
— dass die Betriebsvorschriften, Bedienungsanleitungen und Schulungsprogramme in deutscher Sprache erfasst sind,
— dass die geplante betreuende Werkstatt für „Arbeiten unter Spannung – AuS“ qualifiziert ist. (Los 1- Los 4)
— dass die geplante betreuende Werkstatt für Arbeiten an der Wasserstoff- Gasanlage qualifiziert ist. (Los 3-4),
— dass die SSB berechtigt wird, die Beseitigung von Sachmängeln an den über dieses Los erworbenen Bussen eigenständig durchzuführen. (= „Regiewerkstattvertrag“).
3. Werkstattdienst:
Angabe des Servicestandortes bzw. Angabe des geplanten Servicestandortes, welcher den Auftraggeber im Auftragsfall betreuen wird. Dieser geplante Standort darf Luftlinie max. 25 km entfernt sein von Stuttgart Mitte. Angabe der Servicezeiten, sowie die Verfügbarkeit des Technikers vor Ort, ab Meldung eines Problems.
Wenn ein geplanter Standort noch nicht bekannt dann muss eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass für den Vertragsvollzug ein entsprechender Standort eingerichtet wird.
Der Auftraggeber stellt hierzu das „Formblatt 1.6 technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zur Verfügung.
Der AG prüft die fristgerecht eingegangen Angebote, die Eignung der Bieter in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1) bis III.1.3),
— Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen,
— Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bieter/BG eingereichten Anlagen, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein offenes Verfahren mit Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Die interessierten Bieter können mit den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben, Erklärungen, Nachweisen ihr Angebot einreichen.
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 1.6.2021, 12.00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Die Bieter haben zu beachten, dass die Unterlagen unter Angabe der zu erklärenden Person abzugeben sind.
Die Unterlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/dsgp
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben,
— Formblätter für die Eignungsprüfung Anlage 1.1 - 1.6,
—— inkl. ggfls. Eigenerklärung Servicestandort/Werkstattdienst,
— Ausgefüllte und bestätigte Leistungsbeschreibungen je gewünschtes Los (Anlage 2.1-2.3),
—— inkl. Bestätigung der beigefügten Anlagen (A, D, E, F, K, W),
—— inkl. unverbindlicher Richtpreis als Indikation gem. Anlage 2.12,
—— inkl. Produktbeschreibung vergleichbar mit dem jeweiligen Los.
Weitere beigefügte und gültige Unterlagen:
— Anlage 3.0 Rahmenvereinbarung,
— Anlage 3.1 Entwurf_Vertragsbedingungen_Mini-Wettbewerb.
Die Vergabe erfolgt in 2 Stufen:
— Stufe 1: Vergabe der Rahmenvereinbarung.
Auf der ersten Stufe werden die Rahmenvereinbarungen für die einzelnen Lose mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen. Eine Wertung anhand von Zuschlagskriterien wird bei der Vergabe der Rahmenvereinbarungen (erste Stufe) nicht stattfinden. Der Auftraggeber wird mit jedem geeigneten Unternehmen, dessen Angebot nicht nach §123/124 GWB ausgeschlossen wird (insbesondere form- und fristgerechtes Angebot), eine Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los abschließen.
— Stufe 2: Vergabe des Einzelauftrags auf Grundlage der Rahmenvereinbarung:
Für die Vergabe der Einzelaufträge wird ein Wettbewerb der Rahmenvereinbarungspartner bzw. einzelner Rahmenvereinbarungspartner (Miniwettbewerb) nach den Vorgaben des § 21 Abs. 5 VgV durchgeführt. Die Zuschlagskriterien im Miniwettbewerb ergeben sich aus den Rahmenvertrags- und Beschaffungsunterlagen (Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, den Mini-Wettbewerb über E-Mail durchzuführen. Der §97 GWB wird in jedem Fall gewahrt.
Für jeden Einzelauftrag fordert der Auftraggeber alle Rahmenvereinbarungspartner in Textform (z. B. per E-Mail) für das betreffende Los gleichzeitig auf, ein Angebot abzugeben. Hierfür erhalten die Rahmenvertragspartner die konkretisierte Leistungsbeschreibung, sowie das Preisblatt.
Weitere Hinweise:
Der Rahmenvertrag ist nicht exklusiv und enthält keine Abnahmeverpflichtungen des Auftraggebers und keine Lieferverpflichtungen des Auftragnehmers.
Es ist vorgesehen, dass im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung während der Vertragslaufzeit bis zu 30 Solobusse und bis zu 50 Gelenkbusse angeschafft werden können. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, eine niedrigere oder höhere Menge an Bussen zu kaufen oder keine Bestellungen im Rahmen der Rahmenvereinbarung zu erteilen.
Der Auftraggeber bleibt berechtigt, vertragsgegenständliche Produkte oder mit diesen vergleichbaren Produkten auch von Dritten zu beziehen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Laufzeit dieses Vertrages weitere Ausschreibungen über die vertragsgegenständlichen Leistungen vorzunehmen und mithin die Zahl der Rahmenvertragspartner zu erweitern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.