Lieferung von Apple-Geräten Referenznummer der Bekanntmachung: 015-21-EK7_NEU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Apple-Geräten
Lieferung von iPad's und iPhones für die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH inkl. Hüllen und Registrierung im AppleBusinessManager.
Erstbedarf 2021
Mannheim
Lieferung von:
— 1 500 Stück iPads 10.2" (8th Generation) WiFi 32 GB — spacegrey,
— 25 Stück iPad 10.2" (8th Generation) WiFi + Cellular 32 GB – spacegrey,
— 100 iPhone SE (2nd Generation) 65 GB – schwarz.
Rahmenvertrag
Mannheim
Jährliche Abnahme im Rahmen der gesamten Vertragslaufzeit:
— Mind. 100 Stück, max. 2000 — alle Geräte der Kategorie iPad,
— mind. 100 Stück, max. 2000 — alle Geräte der Kategorie iPhone.
Es besteht die Option auf Verlängerung um 2 x 1 Jahr.
Schutzhüllen
Mannheim
Lieferung von 1 500 Schutzhüllen gemäß Leistungsbeschreibung und Jährliche Abnahme von mindestens 100 Stück, max. 2 000 Stück Schutzhüllen.
Es besteht die Option auf Verlängerung von 2 x 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung, dass der Bewerber die Ausschlussgründe nach §123 Abs. 1 GWB, nach §123 Abs. 4 GWB.
Nach § 124 Abs. 1 GWB, sowie nach § 124 Abs. 2 GWB nicht erfüllt,
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate).
— Eigenerklärung, ob für das Vermögen des Unternehmens ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist (keine Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter – § 22 InsO);
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Nachweis einer Betriebs- und Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personen-. Sach- und Vermögensschäden.
— Eigenerklärung zu Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 21.5.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.