Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Landesverwaltung Baden-Württemberg mit schwefelfreiem Dieselkraftstoff 2021-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: LZBW-2021-04-046
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lzbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Landesverwaltung Baden-Württemberg mit schwefelfreiem Dieselkraftstoff 2021-2023
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Belieferung der Landesverwaltung Baden-Württemberg mit schwefelfreiem Dieselkraftstoff über 2 Jahre mit der Option auf Verlängerung seitens des LZBW um 2 x 12 Monate.
Die Leistung ist bei den jeweiligen Tankanlagen der Bezugsberechtigten überwiegend innerhalb des Landes Baden-Württemberg zu erbringen. Eine Ausnahme stellt die Landesvertretung Baden-Württemberg beim Bund in Berlin dar.
Mindestabnahmemenge für die Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren:
— 500 000 Liter schwefelfreier Dieselkraftstoff.
Geschätzte Gesamtabnahmemenge für die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren:
— 900 000 Liter schwefelfreier Dieselkraftstoff.
Verlängerung um 2 x 1 Jahr bis 16.7.2024 bzw. 16.7.2025 ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
1. Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssumme beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes,
2. Angaben zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für die vergangenen 3 Jahre.
1. Nachweis von mind. einem, vorzugsweise 3 vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre durch eine Eigenerklärung als Anlage zum Angebot mit folgendem Aufbau:
— Angabe, ob öffentlicher oder privater AG,
— Projektbezeichnung,
— Leistungszeit von/bis,
— Angabe zum Rechnungswert und Lieferumfang,
— Ansprechpartner des o. g. AG mit Namen, E-Mail und Telefonnummer.
Die Kontaktstelle ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden.
2. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich wird,
3. Eigenerklärung über die zur Ausführung des Auftrages vorliegende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens,
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Bestellung eines/r Gefahrgutbeauftragten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 14 des Gefahrgutbeförderungs-gesetzes nachgekommen ist,
5. Eigenerklärung, dass die für die Beförderung von Gefahrgut eingesetzten Tankfahrzeuge über aktuelle und gültige ADR-Zulassungen verfügen,
6. Eigenerklärung, dass das für die Beförderung von Gefahrgut eingesetzte Personal (Tankfahrzeugfahrer) über aktuelle und gültige ADR-Bescheinigungen verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen sind einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen bzw. keine rechtskräftig festgesetzten Geldbußen nach § 30 OWiG wegen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen und kein Verstoß gegen diese Straftatbestände auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann,
2. Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u. a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen ist bzw. sich zur Zahlung verpflichtet hat,
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen,
4. Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass der Bewerber zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
2. Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYDYYLP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland