14090003 — Riedseeschule, Sanierung Hortgebäude, Architekturbeauftragung Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_RSS_Arch
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
14090003 — Riedseeschule, Sanierung Hortgebäude, Architekturbeauftragung
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Architekturbüro für die Sanierung des Hortgebäudes der Riedseeschule in der Vaihinger Str 28-30, 70567 Stuttgart-Möhringen-Mitte ermittelt und beauftragt werden.
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de – Anmeldung) kostenfrei an und „verknüpfen“ sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unter Einstellungen/Firma – Vergabeplattformen / Vergabeplattform Stuttgart – Verknüpfen.
Vahinger Straße 28-30
70567 Stuttgart
Die Riedseeschule ist eine Grundschule in Stuttgart-Möhringen. Derzeit ist sie auf 2 Standorte verteilt, soll aber zukünftig im Zuge der bereits erfolgten Weiterentwicklung zur Ganztagsschule und der Erhöhung von drei auf vier Klassenzüge am zu bearbeitenden Standort in der Vaihinger Straße gebündelt werden. Der räumliche Mehrbedarf wird im 1. BA über einen Neubau im Westen des Schulgebäudes gedeckt. Im 2. BA soll das Hortgebäude und im 3. BA das Hauptgebäude modernisiert werden. Die Baumaßnahme betrifft die Modernisierung des Hortgebäudes der Riedseeschule in der Vaihinger Straße 28. Das Hortgebäude wurde 1896 als Teil des Ensembles von 2 Gemeindeschulhäusern nach Plänen des Architekten Arnold Knoblauch erbaut und steht unter Denkmalschutz. Das Hortgebäude soll generalsaniert werden, inkl. einer Fassadensanierung und der Wiederherstellung der historischen Fassade. Planungs- und Überwachungsziel ist die umfangreiche Modernisierung des Hortgebäudes unter Berücksichtigung des geforderten Raumprogramms. Im Hortgebäude sollen insbesondere folgende Maßnahmen durchgeführt werden, die in einem Sanierungsgutachten von 2017 erfasst wurden: Brandschutz- und Akustikmaßnahmen, Digitalisierung, Erneuerung von Oberflächen, Instandsetzung und Nachrüstung der technischen Gebäudeausrüstung inkl. mechanischer Be- und Entlüftung sowie eine Modernisierung der Fassade. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten und die Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz zu erfüllen ist beim Hortgebäude zudem ein zweiter Rettungsweg über ein außenliegendes Treppenhaus sowie ein Aufzug herzustellen. Im Rahmen der Maßnahme sind denkmalschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen und mit der Denkmalbehörde, dem AG sowie ggf. weiteren Projektbeteiligten abzustimmen. Brandschutz und Fluchtwege sind gem. aktuellem Baurecht umzusetzen. Die Maßnahmen sind bei beengten Baustellenverhältnissen und bei laufendem Schulbetrieb in den Nebengebäuden durchzuführen. Somit werden hohe Anforderungen an die Baustellenlogistik (Baustelleneinrichtungs- und Bewegungsflächen) gestellt, welche einen erhöhten Abstimmungs- und Koordinationsaufwand erfordern. Die notwendigen Flucht- und Rettungswege, Pausenflächen und Wegeverbindungen zwischen den Gebäuden sind während der Bauzeit zu sichern und zu gewährleisten. Die Gesamtplanung muss den Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg genügen, damit der Auftraggeber den Anspruch auf Fördermittel nicht verliert.
Ende der Leistungsphase 9 nach HOAI.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Das jährliche Mittel der in den letzten 3 Jahren (2018-2020) Beschäftigten (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden) inkl. der Führungskraft betrug:
— bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte: 10 Punkte,
— mehr als 2 und bis zu 3 Vollzeitbeschäftige: 20 Punkte,
— mehr als 3 Vollzeitbeschäftige: 40 Punkte.
Der Anteil der Architekten im Verhältnis zu der Anzahl der Gesamtbeschäftigten betrug:
— Anteil < 70 %: 10 Punkte,
— Anteil > 70 %: 40 Punkte.
Technische Leistungsfähigkeit:
Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Gebäudeplanung Umbau / Modernisierung, mindestens Honorarzone III
1) Gebäudetyp:
— Sonstiges: 0 Punkte,
— Bildungseinrichtung: 20 Punkte,
— Allgemeinbildende Schule (Grundschule, Sekundarstufe 1 + 2): 40 Punkte.
2) Bauausführung:
— Umbau / Modernisierung ohne Betrieb am Standort: 20 Punkte,
— Umbau / Modernisierung mit ausgelagertem Betrieb am Standort: 40 Punkte.
3) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, netto:
— kleiner 1,5 Mio. EUR: 10 Punkte,
— ab 1,5 Mio. EURund kleiner bis 3,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 3,0 Mio. EUR: 40 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2 -8 insgesamt 50 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme
— bis 31.12.2015 bzw. noch nicht in Betrieb genommen: 10 Punkte,
— ab 1.1.2016: 30 Punkte.
Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Gebäudeplanung Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone III
1) Denkmalschutz:
— Nicht vorhanden: 0 Punkte,
— Vorhanden: 40 Punkte.
2) Auftraggeber:
— privater Auftraggeber: 0 Punkte,
— öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB oder kirchliche Einrichtung: 40 Punkte.
3) Bauwerkskosten KGR 300 + 400, netto:
— kleiner 1,5 Mio. EUR: 10 Punkte
— ab 1,5 Mio. EURund kleiner bis 3,0 Mio. EUR: 20 Punkte,
— ab 3,0 Mio. EUR: 40 Punkte.
4) Realisierte und vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Gebäudeplanung nach HOAI durch den Bewerber:
— Leistungsphase 2 - 8 insgesamt 50 Punkte.
5) Jahr der Inbetriebnahme
— bis 31.12.2015 bzw. noch nicht in Betrieb genommen: 10 Punkte,
— ab 1.1.2016: 30 Punkte.
Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung (es darf sich auch um das Referenzobjekt 1 oder 2 handeln):
1) Angabe Wettbewerbserfolg / Auszeichnung
— Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahren ohne Gestaltungsteil: 10 Punkte,
— Auftrag im Rahmen eines Vergabeverfahren mit Gestaltungsteil (z. B. VgV-Verfahren mit Gestaltungsteil, Mehrfachbeauftragung): 20 Punkte,
— Wettbewerbserfolg bei einem regelgerechten Wettbewerb (Preis / Anerkennung): 60 Punkte,
— Auszeichnung eines realisierten Projektes (Auszeichnung der Architektenkammer, Verband Deutscher Architekten, Bund Deutscher Architekten oder vergleichbares wie z.B.: Hugo-Häring-Preis): 60.
2) Jahr des Erfolgs / Auszeichnung:
— vor 31.12.2015: 10 Punkte,
— ab 1.1.2016: 20 Punkte.
Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Gesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV in Verbindung mit §§123 und 124 GWB.
Nachweis des besonderen Berufstandes und der Qualifikation gem. §§ 44, 75 VgV als „Architekt“ durch Mitgliedschaft in die Architektenkammer oder Bauvorlagenberechtigung gem. LBO.
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz oder Wohnsitz, nach § 44 VgV.
Die Vergabestelle behält sich vor zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Bescheinigung und Erklärung über Bilanzen, Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, nach § 45 VgV.
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
— Berufshaftpflicht § 45 Abs 4 Nr. 2 VgV (Eigenerklärung, Nachweis ist spätestens bei Beauftragung vorzulegen),
— Beschäftigte nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Nachweis der Eignung anzufordern:
— Erklärungen und Nachweise nach § 46 VgV, insbesondere Angaben zu Betriebsgröße und Mitarbeiteranzahl.
Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen des AG:
— Referenz 1 Gebäudeplanung Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone III — Gewichtung 36 %,
— Referenz 2 Gebäudeplanung Umbau/Modernisierung, mindestens Honorarzone III — Gewichtung 36 %,
— Referenz 3 Wettbewerbserfolg / Auszeichnung — Gewichtung 14 %.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufliche Qualifikation nach § 44 VgV i. V. m. § 75 Abs. 1 VgV (Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO oder vergleichbar).Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber- / Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zuden angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Fax: +49 711 / 216-89066