Land Baden-Württemberg - europaweite Vergabe von Management- und Beratungsleistungen zur Umsetzung der Holzbau-Offensive im Bereich Clustervernetzung und Fachberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/555
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mlr.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Land Baden-Württemberg - europaweite Vergabe von Management- und Beratungsleistungen zur Umsetzung der Holzbau-Offensive im Bereich Clustervernetzung und Fachberatung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Management- und Beratungsleistungen zur Umsetzung der Holzbau-Offensive im Bereich Clustervernetzung und Fachberatung des Landes Baden-Württemberg.
Das Land Baden-Württemberg bietet mit seinen Wäldern und dem dort nachwachsenden, nachhaltig bewirtschafteten Rohstoff Holz als Waldland ideale Bedingungen für ein Holzbauland. Seine Holzbaubetriebe sind ein starker Motor für innovative Entwicklungen und impulsgebend für Europa. Das Interesse am modernen Holzbau in architektonisch attraktiven Ausprägungen hat beträchtlich zugenommen. Holzbau ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Politik des Landes greift diese Entwicklung mit ihrer Holzbau-Offensive auf und setzt weitere Impulse.
Die Holzbau-Offensive des Landes Baden-Württemberg wurde Ende 2018 ins Leben gerufen. In diesem interministeriellen Projekt verfolgt die Landesregierung mit einem umfassenden Maßnahmenpaket sechs übergeordnete Ziele der Landespolitik:
— Klima schützen,
— Innovationen fördern,
— Vorbild sein,
— Wohnraum schaffen,
— Ländlichen Raum stärken,
— Experten von morgen bilden.
Zur Umsetzung der Holzbau-Offensive sowie zur Erreichung der damit verknüpften politischen und gesellschaftlichen Zielsetzungen zum Klimaschutz sucht das Land Baden-Württemberg nun einen verlässlichen Partner, der Leistungen im Bereich der Clustervernetzung und der Fachberatung zur Förderung des nachhaltigen Bauens insbesondere mit Holz übernimmt. Das Cluster Forst und Holz zeichnet sich durch vielfältige und kleinteilige, mittelständisch geprägte Wertschöpfungsketten aus. Insbesondere im Bereich Holzbau reichen die Verknüpfungen vom ländlichen Raum und der dortigen Urproduktion von Holz bis in die urbanen Verdichtungsräume, in denen rasch vor allem dringend benötigter Wohnraum in Holzbauweise entstehen kann.
Gegenstand der Ausschreibung sind nun umfassende Management- und Beratungsleistungen zur Umsetzung der Holzbau-Offensive im Bereich Clustervernetzung und Fachberatung des Landes Baden-Württemberg. Hierzu zählen u. a. folgende zu erbringende Dienstleistungen:
— Betrieb eines landesweiten Clustermanagements im Cluster Forst und Holz; strategische Beratung des Landes zur Wertschöpfungskette Forst und Holz,
— Projektscouting für innovative und klimafreundliche Vorhaben im Holz- und Holzhybridbau sowie der Modernisierung durch diese Bauweisen,
— Innovationsscouting in den Bereichen Cluster Forst und Holz, Holzbau und dekarbonisiertes Bauen zu Entwicklungen wie der Digitalisierung und weiterer gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen für Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie; Anregung, Konzeption und Beratung von Förderprojekten im Cluster; Einrichtung und Betrieb eines Marktplatzes der Ideen für diesen Bereich,
— Durchführung von Veranstaltungen (Vor-Ort-Termine, Online-Termine) sowie Unterstützung von Bildungsformaten des Landes zu innovativen Holzanwendungen, sowie zum modernen Holz- und Holzhybridbau,
— Betrieb einer Holzbau-Fachberatung für Architekten, Tragwerksplaner und Bauherren,
— Betrieb einer Online-Datenbank mit holzbasierten Innovationen und neuen Produkten sowie über ausgezeichnete Beispielprojekte im Holzbau aus Baden-Württemberg,
— Leistungen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Clustermanagement, Fachberatung, Holzbau-Offensive allgemein und Cluster „Forst und Holz“ allgemein,
— Inhaltliche Betreuung der Webseite der Clusterinitiative, Mitwirkung bei der inhaltlichen Pflege der Webseite der Holzbau-Offensive (Neuigkeiten, Termine und weitere Texte).
Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Zeitraum vom 1. September 2021 bis 31. Dezember 2022 zu erbringen. Es bestehen zwei einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils zwei Jahre bis 31. Dezember 2024 (erste Verlängerung) bzw. 31. Dezember 2026 (zweite Verlängerung).
Das Land Baden-Württemberg geht nach derzeitiger Schätzung von einem jährlichen Kostenrahmen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto aus, der für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung steht.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Es bestehen 2 einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um jeweils 2 Jahre bis 31. Dezember 2024 (erste Verlängerung) bzw. 31. Dezember 2026 (zweite Verlängerung).
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
— Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
— Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber / Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
— Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Diese Beurteilung trifft der Auftraggeber anhand der nachfolgenden Eignungsnachweise:
1. Nachweis von mindestens einem geeigneten Referenzprojekt als Projektleiter über vergleichbare Management- und Beratungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber in den letzten fünf Kalenderjahren (Projektabschluss nicht vor dem 1.1.2017). Das Projekt muss bis spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen sein.
Für die Auswahl innerhalb der grundsätzlich geeigneten Bewerber kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an:
— Erfahrung im Bereich der Förderung des Holzbaus oder vergleichbarer Initiativen als Umsetzung einer politischen Strategie (z. B. Klimaschutz, Innovationsförderung, Stärkung des ländlichen Raums etc.),
— Erfahrungen mit Holzbau-Netzwerken und Clusterarbeit,
— Erfahrung im Bereich der Organisation und / oder Durchführung von Fachschulungen in der Aus- und Fortbildung,
— Erfahrung des vorgesehenen Projektleiters in diesen Projekten mit öffentlichen Auftraggebern, insbesondere mit der Landesverwaltung und kommunalen Gebietskörperschaften einschließlich Darlegung, wie ein enger Austausch mit dem Auftraggeber (insbesondere kurzfristige Anwesenheit vor Ort) während des Projektzeitraums sichergestellt wurde,
— Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die qualitativ hochwertige Erbringung der Management- und Beratungsleistungen bestätigt,
— Aktualität der Referenz (Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Projektabschlusses).
2. Nachweis von mindestens 2 geeigneten Unternehmens-Referenzprojekten über vergleichbare Management- und Beratungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber in den letzten fünf Kalenderjahren (Projektabschluss nicht vor dem 1.1.2017). Das Projekt muss bis spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen sein.
Für die Auswahl innerhalb der grundsätzlich geeigneten Bewerber kommt es dem Auftraggeber auf folgende Aspekte an:
— Erfahrung im Bereich der Förderung des Holzbaus oder vergleichbarer Initiativen als Umsetzung einer politischen Strategie (z. B. Klimaschutz, Innovationsförderung, Stärkung des ländlichen Raums etc.),
— Erfahrungen mit Holzbau-Netzwerken und Clusterarbeit,
— Erfahrung im Bereich der Organisation und / oder Durchführung von Fachschulungen in der Aus- und Fortbildung,
— Art und Umfang der Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung bzw. kommunalen Gebietskörperschaften einschließlich Darlegung, wie ein enger Austausch mit dem Auftraggeber (insbesondere kurzfristige Anwesenheit vor Ort) während des Projektzeitraums sichergestellt wurde,
— Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die qualitativ hochwertige Erbringung der Management- und Beratungsleistungen bestätigt,
— Aktualität der Referenz (Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Projektabschlusses).
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
Hinweis der Vergabestelle: Sofern ein Bewerber mehr als 3 Referenzen vorlegt, zieht der Auftraggeber für die Bewerberauswahl die drei Referenzen heran, welche innerhalb der vorgelegten Referenzen am stärksten für die besondere Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand sprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (2018, 2019, 2020).
2. Angabe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter sowie weitere Personen, die ggf. weitere erforderliche Fachkompetenzen abdecken), einschließlich deren beruflicher Qualifikation (Benennung der persönlichen Qualifikation und gegebenenfalls Fortbildungen).
3. Vorlage von Referenzen über erbrachte vergleichbare Management- und Beratungsleistungen.
Zu 2. „Angabe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals“:
(1) Der vorgesehene Projektleiter muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen:
Hochschulabschluss im Bereich Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbar mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung im Bereich „Management- und Beratungsleistungen“.
Zu 3. „Referenzen“: Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
(1) Referenz „Projektleiter“:
Eigenerklärung zum Nachweis von mindestens einem geeigneten Referenzprojekt als Projektleiter über vergleichbare Management- und Beratungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber in den letzten 5 Kalenderjahren (Projektabschluss nicht vor dem 1.1.2017). Das Projekt muss bis spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen sein.
Hinweis: Die vorgelegte Projektleiter-Referenz ist von dem für die ausgeschriebene Leistung vorgesehenen Projektleiter einzureichen.
(2) Referenz „Unternehmen“:
Eigenerklärungen zum Nachweis von mindestens 2 geeigneten Unternehmens-Referenzprojekten über vergleichbare Management- und Beratungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber in den letzten fünf Kalenderjahren
(Projektabschluss nicht vor dem 1.1.2017). Das Projekt muss bis spätestens mit Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen sein.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Projektbezeichnung,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Art des Auftraggebers (öffentlicher Auftraggeber ja / nein),
— Name des Projektleiters,
— Kurze Beschreibung des Projekts,
— Angaben zum Leistungsumfang,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Zeitpunkt des Projektabschlusses,
— Ggfs. Referenzschreiben des Auftraggebers.
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDTQD.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.