Landschaftsplanerische Leistungen für die Bebauungspläne und die Änderung des Flächennutzungsplans für den neuen Stadtteil Dietenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2020004308
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsplanerische Leistungen für die Bebauungspläne und die Änderung des Flächennutzungsplans für den neuen Stadtteil Dietenbach
Die Stadt Freiburg entwickelt derzeit im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets. Auf der ca. 150 ha großen Fläche sollen ca. 6 900 Wohneinheiten für 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen.
Das Baugebiet wird über sechs Bebauungspläne entwickelt. Die Bearbeitungsphase des ersten Bebauungsplans hat bereits begonnen, er soll im Herbst 2021 zur Offenlage und Ende 2022 zur Satzung beschlossen werden. Die weiteren Bebauungspläne sollen im 2-Jahresabstand folgen. Zeitgleich zum ersten Bebauungsplan muss für die Gesamtfläche des neuen Stadtteils eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind alle notwendigen landschaftsplanerischen Leistungen für alle 6 Bebauungsplanverfahren sowie für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (die das gesamte Vorhabensgebiet umfasst): Umweltberichte, spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen, FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine VSG-Verträglichkeitsprüfung, Auswirkungen auf LSG „Mooswald“, Ausführungsplanung der Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen, Vervollständigung und später Aktualisierung von Grundlagenerhebungen und die Aufbereitung von Abwägungsvorschlägen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB).
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur Vergabe der Leistungen für Landschaftsplanung und der Umweltprüfung. Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche) gemäß §§ 14, 17 und 73 ff VgV.
Freiburg i. Br.
Zur Deckung ihres erheblichen Wohnraumbedarfs entwickelt die Stadt Freiburg derzeit im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) den neuen Stadtteil Dietenbach im Westen des Stadtgebiets. Auf der ca. 150 ha großen Fläche sollen ca. 6 900 Wohneinheiten für 15 000 Einwohnerinnen und Einwohner entstehen. Nach Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs wurde ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet, der im Dezember 2020 vom Gemeinderat beschlossen wurde. Im Vorfeld der Bebauungsplanphase werden jetzt bereits Verfahren durchgeführt, die als Vorbereitung oder zur planungsrechtlichen Absicherung des neuen Stadtteils dienen. Dies sind: Verfahren zum Gewässerausbau Dietenbach, Verfahren zur Errichtung eines Erdaushubzwischenlagers, Verfahren zur Verlegung einer Erdgashochdruckleitung sowie Verfahren zur Verlegung von 2 Hochspannungsleitungen. Das Baugebiet selbst wird über 6 Bebauungspläne entwickelt. Die Bearbeitungsphase des ersten Bebauungsplans hat bereits begonnen, er soll im Herbst 2021 zur Offenlage und Ende 2022 zur Satzung beschlossen werden. Die weiteren Bebauungspläne sollen im Zweijahresabstand folgen. Zeitgleich zum ersten Bebauungsplan muss für die Gesamtfläche des neuen Stadtteils eine Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind alle notwendigen landschaftsplanerischen Leistungen für alle 6 Bebauungsplanverfahren sowie für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans (die das gesamte Vorhabensgebiet umfasst). Dies umfasst alle Umweltberichte gemäß § 2 Abs. 4 in Verbindung mit Anlage 1 BauGB und speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen gemäß § 44, 45 BNatSchG. Da die Fläche des neuen Stadtteils Dietenbach direkt an das Vogelschutzgebiet sowie das FFH-Gebiet „Mooswälder bei Freiburg“ grenzt, müssen im Vorfeld der Änderung des Flächennutzungsplans eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie eine VSG-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Auch die Auswirkungen auf das betroffene und direkt angrenzende Landschaftsschutzgebiet „Mooswald“ müssen dargestellt werden. Auf Grundlage des Umweltberichtes und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für den ersten Bebauungsplan sowie des Gutachtens „Abschätzung des Ausgleichs-, CEF- und Ersatzaufforstungsbedarfs“, in dem der Maßnahmenbedarf für das Gesamtgebiet überschlagen wird, soll für konkrete Maßnahmenflächen die Ausführungsplanung der Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen erstellt werden sowie ein Leistungsverzeichnis, ein Konzept für die (ökologische) Bauüberwachung und Pflege- und Entwicklungspläne für die jeweiligen Flächen (inkl. Monitoringkonzept). Nach bisheriger Einschätzung sind für die Artengruppen Vögel und Fledermäuse CEF-Maßnahmen mit einer Größe im zweistelligen Hektarbereich sowie für die Arten Haselmaus und Zauneidechse jeweils in der Größe im einstelligen Hektarbereich erforderlich. Grundlagenerhebungen in Bezug auf Biotoptypen, Einzelbäume, Tier- und Pflanzenarten sind für den Großteil des Plangebietes vorhanden. Für die wenigen fehlenden Flächen ist die Erhebung der Grundlagendaten Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Aufgrund der langen Laufzeit des Projektes müssen diese Grundlagendaten regelmäßig (i. d. R. alle 5 Jahre) aktualisiert werden, abhängig von der Zeitplanung der Bebauungspläne und damit der benötigten Umweltberichte. Diese Leistung ist ebenfalls Teil dieser Vergabe. Eine optionale Leistung ist die Aufbereitung von Abwägungsvorschlägen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB), die je nach Aufwand und Bedarf beauftragt werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftsplanerische Leistungen für die Bebauungspläne und die Änderung des Flächennutzungsplans für den neuen Stadtteil Dietenbach
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.