Neubau Hochbehälter Neudenau
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neudenau
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74861
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 18744-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neudenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hochbehälter Neudenau
Der Zweckverband Neudenau-Allfeld-Stein plant die Errichtung eines neuen Hochbehälters um die Wasserversorgung der umliegenden Gemeinden zu gewährleisten. Derzeit ist zum einen zu wenig Speichervolumen vorhanden, aber auch ein mikrobiologisches Gefährungspotential des Rohwassers liegt vor. Zudem gibt es sanierungsbedürftige Anlagenteile.
Um einen Verbund zu realisieren, soll ein zentraler Behälter geografisch zwischen Neudenau und Siglingen gebaut werden. Im Behälter sollen beide Rohwässer aufbereitet und zentral mit Wasser der Bodensee-Wasserversorgung vermischt werden. Nach der Mischung soll das Wasser wieder direkt in die Ortsteile oder über die Hochbehälter Neudenau bzw. Siglingen an die Verbraucher abgegeben werden.
Der Zweckverband sowie die Stadt Neudenau gewinnen dadurch eine weitere Rohwasserquelle, was die Versorgungssicherheit bei Ausfall eines Rohwasservorkommens oder der BWV deutlich erhöht.
Folgende Maßnahmen sind in diesem Zuge geplant:
— Neubau Hochbehälter,
— Neubau Aufbereitungsanlage,
— Anschluss der Ortsteile an neuen Hochbehälter / Rohrleitungsbau:
— Siglingen,
— Neudenau,
— BWV,
— Allfeld,
— Stilllegung HB NZ Herbolzheim,
— Stilllegung Druckunterbrecherschacht Bergstraße.
Der Kostenrahmen umfasst ca. 7,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 200-700.
Die bisherige Planung wurde vom Büro Fritz Planung GmbH aus Bad Urach erbracht. Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und wird den Bietern in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Die weitere Planung soll unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens fortgesetzt werden.
74861 Neudenau
Planung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 4 - 9 + besondere Leistungen,
Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 Leistungsphasen 4 - 6,
Fachplanung
Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2013 Leistungsphasen 4 - 9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Leistungsumfang sind alle Planungsleistungen und alle erforderlichen Nebenleistungen enthalten, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für den Neubau des Hochbehälter in Neudenau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Urach
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72574
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Dies bedeutet, dass der Name des Bewerbers sowie der Name des Erklärenden in Druckbuchstaben im Tabellenblatt „Bewerber“ angegeben sein muss. Dies muss nicht händisch erfolgen, die direkte Eingabe in die Excel-Datei ist ausreichend. Fehlt an dieser Stelle der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sowie der Name des Erklärenden wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus.
Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.