Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Freiburg – Kunststofffenster Referenznummer der Bekanntmachung: 119 - 332
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Freiburg – Kunststofffenster
Nachverdichtung der Studierendensiedlung am Seepark, Sundgauallee Freiburg Neubau von einem Studierendenwohnheim Haus 26 – 8 Geschosser mit Kellergeschoss:
— Zimmeranzahl ca. 98 Zimmer.
Sundgauallee 26
79110 Freiburg
— Einbau von Kunststofffenstern, teilweise mit Sonnenschutz Verglasung und Rollläden,
— Einbau von Zuluftelementen,
— Einbau von Metallfenstern,
—— ca. 110 Kunststofffenster,
—— ca. 98 Rollläden,
—— ca. 110 Öffnungsbegrenzer,
—— ca. 98 Zuluftelemente.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Präqualifikation oder ausgefülltes KEV-Blatt 179 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung,
— zahlen von Mindestentgeld und Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen für Beschäftige.
Präqualifikation oder ausgefülltes KEV-Blatt 179 oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Nur über subreport
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so hat es die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) darauf hinzuweisen.
Rückfragen per E-Mail, per Fax sowie telefonische Rückfragen oder Rückfragen per Brief werden nicht beantwortet.
Schlusstermin für den Eingang von Rückfragen ist der 31.5.2021, 12.00 Uhr.
Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bieter bis 2.6.2021, 14.00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]