Herstellung, Lagerung u. Lieferung von Vordrucken Referenznummer der Bekanntmachung: 343-2021-0103
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung, Lagerung u. Lieferung von Vordrucken
Herstellung, Lagerung und Lieferung von Vordrucken für die Bundesfinanzverwaltung (Rahmenvereinbarung).
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung
Sautierstraße 32
79104 Freiburg
DEUTSCHLAND
Fertigung (inklusive teilweise aufwändiger Satzarbeiten und Korrekturen), Lagerung und Lieferung der für die Bundesfinanzverwaltung beziehbaren Vordrucke. Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten.
Die Bedarfszahlen der derzeit ca. 350 verschiedene Vordrucke (Formulare, Selbstdurchschreiber, Quittungen, Aufkleber etc.) reichen von unter 100 bis zu mehreren 10 000 Stück. 2 Sammelbestelltermine jährlich, Sonderbestellungen jederzeit. Lieferung an ca. 270 Empfänger im Bundesgebiet. Keine Mindestbestellmengen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die mit den Satzarbeiten beschäftigten Mitarbeiter müssen bundesdeutsches Hochdeutsch beherrschen (vgl. lfd. Nr. 2 der Liste der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html;jsessionid=A4D2C1D67C120C83C6B28FCB77A75C0B.2_cid335 Mit dem Angebot ist der Vordruck „Eigenerklärungen“ abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe“ vom Drittunternehmen auszufüllen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten! Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Bewerber/Bieter, deren Bewerbungen/Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...],
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.