Bauwerksprüfung Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: A.P0226.00.FB.00.B0.10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 280 000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauwerksprüfung Stuttgart
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076.
HP, EP 2021_Tunnel
Baden-Württemberg
Bauwerksprüfung – Hauptprüfung nach DIN 1076 an Tunnelbauwerken im Zuge der Bundesautobahnen in Baden-Württemberg.
HP 2021_ A8_Brücken
Baden-Württemberg
Bauwerksprüfung – Hauptprüfung nach DIN 1076 an Brückenbauwerken im Zuge der Bundesautobahn A8.
HP 2021_A81 FR_Brücken
Baden-Württemberg
Bauwerksprüfung – Hauptprüfung nach DIN 1076 an Brücken- und Stützbauwerken im Zuge der Bundesautobahn A81.
HP 2021_ Talbrücken A6_A8
Baden-Württemberg
Bauwerksprüfung – Hauptprüfung nach DIN 1076 an Talbrückenbauwerken im Zuge der Bundesautobahnen A6 und A8.
HP 2021_A6_LSW_St BW
Baden-Württemberg
Bauwerksprüfung – Hauptprüfung nach DIN 1076 an Lärmschutzwänden im Zuge der Bundesautobahn A6.
HP 2021_A8_LSW_St BW
Baden-Württemberg
Bauwerksprüfung – Hauptprüfung nach DIN 1076 an Lärmschutzeinrichtungen im Zuge der Bundesautobahn A8.
HP 2021_A81_LSW_St BW
Baden-Württemberg
Bauwerksprüfung – Hauptprüfung nach DIN 1076 an Lärmschutzeinrichtungen im Zuge der Bundesautobahn A81.
EP 2021_A8, Brücken
Baden-Württemberg
Bauwerksprüfung – Hauptprüfung nach DIN 1076 an Brückenbauwerken im Zuge der Bundesautobahn A8.
EP 2021_A81_Brücken, Teil 1
Baden-Württemberg
Bauwerksprüfung – Hauptprüfung nach DIN 1076 an Brückenbauwerken im Zuge der Bundesautobahn A81.
EP 2021_A81_Brücken, Teil 2
Baden-Württemberg
Bauwerksprüfung – Hauptprüfung nach DIN 1076 an Brückenbauwerken im Zuge der Bundesautobahn A81.
EP 2021_A8, A81 LSW_St BW
Baden-Württemberg
Bauwerksprüfung – Hauptprüfung nach DIN 1076 an Lärmschutzeinrichtungen und Stützbauwerken im Zuge der Bundesautobahnen A81 und A8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in Berufs- oder Handelsregister (Ausschlusskriterium):
— Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversi-cherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 250 Tsd. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen Jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von 220 Tsd. EUR und 50 Tsd. EUR in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweist.
§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Eigenerklärung Eignung gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Angebotsaufforderung gefordert.
Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Angebotsaufforderung, VFIB-Zertifikate bzw. alternative Nachweise).
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Angebot abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Angebotsunterlagen zu verwenden. Die Angebotsunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischer Angebotsabgabe mit Signatur ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
— Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen). Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen:
— Erklärung Bewerbergemeinschaft,
— Verzeichnis Nachunternehmerleistungen,
— EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer,
— Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe).
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer,
— Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.autobahn.de