Vergabe von Unterhalts-, Vertretungs-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten für die Stadtverwaltung Schorndorf Referenznummer der Bekanntmachung: FB65_2021_02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Unterhalts-, Vertretungs-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten für die Stadtverwaltung Schorndorf
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe der Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsarbeiten für diverse Objekte der Stadtverwaltung Schorndorf.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Der Auftraggeber vergibt entweder die Einzellose (Los 1 bis Los 3) oder eine Kombination von Einzellosen. Der Zuschlag auf die rabattierte Loskombination (gemäß Eintrag in der Anlage zum Angebotsschreiben) wird nur dann erteilt, wenn das Rabattangebot für jedes angebotene Einzellos unter Berücksichtigung des Rabatts das jeweils niedrigste Angebot darstellt, d. h. es erfolgt eine Einzelbetrachtung der jeweiligen Lose. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das wirtschaftlichste Angebot bzw. das Angebot mit dem niedrigsten Preis eines anderen Bieters in einem Los im Zuge einer Gesamtbetrachtung nicht durch einen Rabatt in einem anderen Los ausgeglichen werden kann.
Laufende Unterhalts- und Grundreinigung
Diverse Objekte der Stadtverwaltung Schorndorf
73614 Schorndorf
Laufende Unterhalts- und Grundreinigung an folgenden städtischen Gebäuden (ca. 44 08,00 qm/Monat):
— Gottlieb-Daimler Realschule, Rehhaldenweg 6,
— Bürkle,
— Mensa Süd (Neubau), Rehhaldenweg 10,
— Sporthalle Grauhalde,
— Karl-Wahl-Halle, Schlichtenerstr. 37,
— Burggymnasium, Hinter der Burg 6,
— Burggymnasium, Fachklassentrakt, Hinter der Burg,
— Burgturnhalle, Burgstraße 35,
— Johann-Philipp-Palm-Sporthalle, Rehhaldenweg 4,
— Max-Planck-Gymnasium + Mensa, Rehhaldenweg 2,
— Max-Planck-Gymnasium, Turnhalle, Rehhaldenweg 2,
— Fuchshofschule, Silcherstr. 91,
— Fuchshofschule, Turnhalle, Silcherstr. 92,
— Albert-Schweitzer-Schule, Burgstr. 67,
— Albert-Schweitzer-Schule, Turnhalle, Burgstr. 68,
— Künkelinschule, Schlichtenerstr. 22,
— Schloßwallschule + Umbau, Archivstraße 14.
Der Vertrag beginnt am 1.8.2021 und hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.7.2023 und wird automatisch, wenn bis 3 Monate von Ablauf keine Kündigung erfolgt verlängert. Der Vertrag kann nach dem 31.7.2023 mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren und Endet spätestens am 31.7.2025.
Der Vertrag beginnt am 1.8.2021 und hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.7.2023 und wird automatisch, wenn bis 3 Monate von Ablauf keine Kündigung erfolgt verlängert. Der Vertrag kann nach dem 31.7.2023 mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren und Endet spätestens am 31.7.2025.
Laufende Unterhalts-, Vertretungs- und Grundreinigung
Diverse Objekte der Stadtverwaltung Schorndorf
73614 Schorndorf
Laufende Unterhalts-, Vertretungs- und Grundreinigung (ca. 15 813,00 qm/Monat) für folgende Objekte:
— Stadtmuseum, Kirchplatz 9,
— Sporthalle Schlichten, (Bürgerzentrum),
— Bronnbachhalle Weiler, Jahnstraße 37,
— Schurwaldschule, Wangenerstr. 73,
— Schurwaldhalle, Wangenerstr. 75,
— Gemeinschaftsschule Rainbrunnen (Werkrealschule),
— Kindergarten Rainbrunnen, Alemannenweg 7,
— Sporthalle Rainbrunnen,
— Ottfried-Preußler-Grundschule Miedelsbach,
— Reinhold-Maier-Schule,
— Lauswiesenhalle,
— Öffentliche WC-Anlage,
— Stadtwerke Schorndorf.
Der Vertrag beginnt am 1.8.2021 und hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.7.2023 und wird automatisch, wenn bis 3 Monate von Ablauf keine Kündigung erfolgt verlängert. Der Vertrag kann nach dem 31.7.2023 mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren und Endet spätestens am 31.7.2025.
Der Vertrag beginnt am 1.8.2021 und hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.7.2023 und wird automatisch, wenn bis 3 Monate von Ablauf keine Kündigung erfolgt verlängert. Der Vertrag kann nach dem 31.7.2023 mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren und Endet spätestens am 31.7.2025.
Außen- und Innenglasreinigung
Diverse Objekte der Stadtverwaltung Schorndorf
73614 Schorndorf
Außen- und Innenglasreinigung (ca. 15 536,00 qm/1xjährlich).
Hierfür ist vorgesehen die Außenglasreinigung 1x jährlich mit Rahmenkomplettreinigung und die Innenglasreinigung mit Reinigung der sichtbaren Rahmenteile durchzuführen.
Der Vertrag beginnt am 1.8.2021 und hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.7.2023 und wird automatisch, wenn bis 3 Monate von Ablauf keine Kündigung erfolgt verlängert. Der Vertrag kann nach dem 31.7.2023 mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren und Endet spätestens am 31.7.2025.
Der Vertrag beginnt am 1.8.2021 und hat eine Festlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.7.2023 und wird automatisch, wenn bis 3 Monate von Ablauf keine Kündigung erfolgt verlängert. Der Vertrag kann nach dem 31.7.2023 mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren und Endet spätestens am 31.7.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate).
4. Weitere Nachweise:
a) Verpflichtende Erklärung dass im Zuschlagsfall, spätestens vor Auftragserteilung, der kalkulatorische Nachweis über den angebotenen Stundenverrechnungssatz, aus dem auch der kalkulatorische Zuschlag für die eingeforderten Leistungen der Objektleitung ersichtlich ist, für die in den Gebäuden der Stadt Schorndorf eingesetzten Mitarbeiter, erbracht wird.
1. Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung grundsätzlich die vollständig ausgefüllte Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD einzureichen.
2. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise der Vergabestelle vorzulegen:
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung aus der die derzeit gültigen Deckungszusagen ersichtlich sind und/oder die verbindliche Verpflichtung bei Zuschlagserteilung, die Mindestsummen auf:
— Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR/pro Schadensfall zu erhöhen,
— Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR/pro Schadensfall zu erhöhen,
— Vermögensschäden/Datenschutz [Betrag gelöscht] EUR/pro Schadensfall zu erhöhen,
— Bearbeitungsschäden [Betrag gelöscht] EUR/pro Schadensfall zu erhöhen,
— Schlüsselverlust [Betrag gelöscht] EUR/pro Schadensfall zu erhöhen.
b) Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem der Unternehmer ansässig ist (in Deutschland: Finanzamt, nicht älter als 6 Monate),
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung (Kopie) des hauptsächlich zuständigen Sozialversicherungsträgers über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet, oder ggf. eingetragenes Verfallsdatum noch nicht eingetreten).
d) Aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Kopie) oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Beitragszahlung zur Unfallversicherung (Ausstellungsdatum nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet).
Die Nachweise können auch durch die direkt abrufbaren Eintragungen in das Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124_LD als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich vor weitere Unterlagen auf Verlangen anzufordern:
a) Eine Bankerklärung über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
b) eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
1. Allgemeine Angaben zu firmenspezifischen Arbeitsabläufen und Vorgehensweisen bezüglich:
a) der Objektbetreuung und Arbeitsorganisation, Dokumentation der Objektleitungskontrolle,
b) der Objektübernahme, Einweisung und Schulung der Mitarbeiter,
c) des Konzepts zu Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung (allgemeine Aussagen und Darstellung).
d) Reinigungspläne, Geräteausstattung, Kenntnisse in Chemie und Desinfektion.
2. Nennung eines Hygienebeauftragten,
3. Möglichst gültiges DIN EN ISO 9000 ff oder gleichwertiger Nachweis,
4. Referenzen (mittels Eigenerklärung vorzulegen) über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben:
— Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum.
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Interessenten haben die Möglichkeit, sich für das Verfahren freizuschalten/zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YYDY.
Informationen zur elektronischen Rechnung:
Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YYDY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/