VgV Fachplanung TGA HLSE - Sanierung Schwerzstraße 2 und 3, Stuttgart
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7071 / 9697-22
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.my-stuwe.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Fachplanung TGA HLSE - Sanierung Schwerzstraße 2 und 3, Stuttgart
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim A. d. ö. R. plant die Kernsanierung der Studierendenwohnheime in der Schwerzstrasse 2 und 3 in Stuttgart, sowie die Erneuerung der zentralen Wärmeversorgung für die Gebäude 1,2 und 3, die sich in der Schwerzstrasse 1 befindet, inkl. Sanierung der Fernleitungen.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI 2021 ALG 1-5, 8 (HLS und Elektro), LPH 1-3 in Teilen, 5-8, optional 9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Für die Überprüfung der LPH 1 und 2 sollen mit der Angebotsabgabe die Prozentpunkte v.H. anzugeben. Sollte der Bieter der Meinung sein dass zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen der LPH 1 und 2 hier weitere Leistungen erforderlich sind, so ist dies mit der Angebotsabgabe anzugeben. Für die LPH 3 sind die Prozentpunkte v.H. anzugeben, da hier Teilleistungen wie Erstellung der Kostenberechnung und die Fortschreibung des Terminplans erforderlich sind. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Da die Häuser 2 und 3 weitgehend baugleich sind wird beim Honorar eine Minderung (Wiederholungsfaktor) erwartet.
Stuttgart
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim A. d. ö. R. plant die Kernsanierung der Studierendenwohnheime in der Schwerzstrasse 2 und 3 in Stuttgart. Das Gebäudeensemble Schwerzstrasse 1, 2 und 3 wurde 1976 erstellt, das Gebäude 1a 1999 ergänzt. Die Gebäude 1, 2 und 3 erhielten 2007 eine energetische Sanierung der Gebäudehülle, bei den Gebäuden 2 und 3 sind der Innenausbau und die Technik im Originalzustand.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Kernsanierung der Innenräume der Gebäude 2 und 3, die weitgehend baugleich sind, sowie die Erneuerung der zentralen Wärmeversorgung für alle Gebäude, die sich in der Schwerzstrasse 1 befindet, inkl. Sanierung der Fernleitungen. Alle Innenoberflächen sowie die Möblierung sind im Zuge der Maßnahme zu erneuern. In den Regelgeschossen soll jeweils eine zusätzliche Küche eingebaut werden.
Die LPH 1 und 2, Objektplanung und Fachplanung HLSE, wurden bereits direkt beauftragt. Die Bauherrschaft hat das Urheberrecht über alle Ergebnisse der Voruntersuchung inne und wird diese den Teilnehmern des weiteren Verfahrens zur Verfügung stellen.
Eine baurechtliche Genehmigung der Maßnahme ist nicht erforderlich. Abstimmungen mit der Stadt bezüglich Brandschutz o. ä. sind nötig.
BGF gesamt 7 262 m2, davon 3 252 m2 in Haus 2, 4 010 m2 in Haus 3. Schwerzstraße 2: 6 Geschosse plus Staffelgeschoss, Schwerzstraße 3: 7 Geschosse plus Staffelgeschoss.
Gesamtkosten Maßnahme KG 200-700 ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto. Davon [Betrag gelöscht] EUR brutto für Haus 2, 5 284 000 für Haus [Betrag gelöscht] EUR brutto für die Heizzentrale in Haus 1.
Planungsbeginn ab August 2021.
Pro Haus sollen für die Sanierung jeweils 9 Monate angesetzt werden. Derzeit ist folgender Ablauf vorgesehen:
— Haus 3 vom 1.4. 2022 bis 31.12.2022,
— Haus 2 vom 1.1. 2023 bis 30.9.2023.
Die Reihenfolge kann in Absprache mit den Planern noch variieren.
Die Gebäude werden für die jeweilige Sanierung geräumt. Die Räumung und Bereitstellung von entsprechenden Ersatzunterkünften werden durch den AG selbst organisiert.
Maßnahmenumfang HLS:
Bei den Häusern 2 und 3 wird die komplette Haustechnik erneuert. An den Übergabepunkten im Keller wird die Heizungs- und Sanitärinstallation neu aufgebaut, sowie die Regelungstechnik erneuert. Die Warmwasserbereitung wird umgestellt auf Frischwassertechnik. In den Wohneinheiten werden neue Heizkörper installiert, einschließlich neuer Steigstränge. Die Steigstränge werden an den gleichen Steigepunkten geführt wie bisher auch.
Ebenfalls erneuert werden die Sanitärgegenstände mit den zugehörigen Anbinde-/Steigleitungen für Trinkwasser, Warmwasser, Zirkulation und Schmutzwasser. Analog zum Gewerk Heizung werden auch bei der Sanitärtechnik die bestehenden vom Flur aus zugänglichen Schächte zur Neuinstallation genutzt.
Für die Entlüftung der innenliegenden Sanitärkerne sowie der Gemeinschaftskücheneinheiten werden neue Abluftstrukturen aufgebaut mit zugehörigen Dachventilatoren, Abluftelementen, Brandschotts etc. Die Abluftelemente je Nasskern sind bedarfsgerecht gesteuert.
Wärmeversorgung:
Die neue Wärmeerzeugung muss den Anforderungen des E Wärmegesetzes entsprechen. Die Anlage muss die regenerativen Anteile nachweisen. Für den Tausch der Heizanlage können BAFA Mittel beantragt werden. (Förderrichtlinien Stand 2020). Hierfür soll das beauftragte Büro für HLS die Antragstellung vornehmen. Der Tausch der Heizungsanlage sollte grundsätzlich während der Sommermonate erfolgen und ist abschnittsweise vorzunehmen. Folgende Vorgehensweise ist derzeit geplant, jedoch durch die Planer noch zu optimieren – die zeitliche Abfolge wird erst mit den Planern festgelegt:
Step 1:
Ausbau der alten Gaskesselanlage in Haus 1 und Einbau der neuen Anlage (BHKW und Doppelkesselanlage), WW -Erzeugung über die noch bestehende Anlage im Haus 2.
Step 2:
— Anlage versorgt Haus 1 + Haus 3,
— Tausch der Nahwärmeleitung.
Step 3:
— Demontage der Heizzentrale Haus 2,
— Aufbau neuer Heizverteilung in Haus 2,
— Anschluss Nahwärmeleitung an Haus 2.
Maßnahmenumfang Elektro:
440 Starkstromanlagen:
Für die Häuser 2 und 3 muss eine Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE 0100-560 ausgeführt werden, die Ausführung ist über eine Zentralbatterieanlage vorzusehen. Die Flure und Treppenhäuser müssen Bereitschaftsbeleuchtung und für die Fluchtwege Piktogramme in Dauerbetrieb ausgeführt werden. Die Verkabelung erfolgt nach LAR.
Die Niederspannungshauptverteilungen müssen demontiert und erneuert werden. Die Zuleitungen aus der Niederspannungshauptverteilung Haus 1 zu den Häusern 2 und 3 müssen erneuert werden.
Die Unterverteiler auf den Etagen müssen demontiert und erneuert werden.
Die vorhandene Verkabelung muss komplett demontiert und gemäß der gütigen Vorschriften und der LAR neu installiert werden.
Die einzelnen Räume werden nach dem heutigen notwendigen Stand saniert, die alte Installation ist zu demontieren und es erfolgt eine Neuinstallation.
Die Beleuchtung ist komplett zu erneuern.
Eine Beschilderung der Flucht- und Rettungswege über Piktogrammleuchten ist vorzusehen.
450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen:
Das komplette Leitungsnetz der Telekommunikationsanlagen ist zu demontieren und nach dem Stand der Technik und Bedürfnisse neu zu installieren.
Die Gegensprechanlage sind zu erneuern, die Anlagen werden neu aufgebaut und autark betrieben. Die Briefkastenanlagen können beibehalten werden.
Die bestehende Antennenversorgung ist zu demontieren und pro Gebäude ist eine eigene Sat – Anlage ohne Kanalaufbereitung auszuführen.
Im Zuge der Generalsanierung soll die Brandmeldeanlage erneuert werden.
In den Gebäuden sind Datenverteilerschränke aus den notwendigen Fluren zu demontieren das Leitungsnetz muss neu aufgebaut werden. Für die Datenverteiler muss dann im Gebäude ein neuer Standort bestimmt werden.
Die Aufzugsanlage soll erneuert werden, hierfür wird gesondert ein Fachplaner beauftragt.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 23.7.2021.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI 2021 ALG 1-5, 8 (HLS und Elektro), LPH 1-3 in Teilen, 5-8, optional 9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Für die Überprüfung der LPH 1 und 2 sollen mit der Angebotsabgabe die Prozentpunkte v. H. anzugeben. Sollte der Bieter der Meinung sein dass zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen der LPH 1 und 2 hier weitere Leistungen erforderlich sind, so ist dies mit der Angebotsabgabe anzugeben. Für die LPH 3 sind die Prozentpunkte v. H. anzugeben, da hier Teilleistungen wie Erstellung der Kostenberechnung und die Fortschreibung des Terminplans erforderlich sind. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Da die Häuser 2 und 3 weitgehend baugleich sind wird beim Honorar eine Minderung (Wiederholungsfaktor) erwartet.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %):
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen im Krankenhausbau in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit:
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen gewertet werden.
Referenz A ist zwingend nachzuweisen. B ist optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt mit 80 %, d.h. max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40 %).
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Referenz A:
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts, Thema Umbau, Sanierung, beliebiger Nutzung, Wohnheimnutzung wird höher bewertet.
(Vergleichbarkeit: Wohnheim, BGF gesamt 7 262 m2, Gesamtprojektkosten KG 200-700 ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto) Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Referenz B:
Nachweis eines realisierten Projekts beliebiger Nutzung, Wohnheimnutzung wird höher bewertet.
(Vergleichbarkeit: Wohnheim, BGF gesamt 7 262 m2, Gesamtprojektkosten KG 200-700 ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto) Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3) formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die vorgegebenen Bewerbungsbögen zu verwenden und über die Vergabeplattform einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden. Voraussichtliche weitere Termine: siehe II.2.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Art. 57 Richtlinie 2014/24/EU). Eigenerklärung, dass die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung (Art. 58 Richtlinie 2014/24/ EU) erfüllt werden mit Blick auf a) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen) sowie b) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen).
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2GWB). — Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
— Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§124Abs.1 Nr. 4 GWB). Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v.§ 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG),§ 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt. Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird,und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs.1 Nr.4 GewO anzufordern. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem LTMG: Für den Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem LTMG spätestens mit dem Angebot im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vorgelegt werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen. Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
— Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen, es können 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A ist zwingend nachzuweisen. B ist optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
— Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 5 Mio. EUR brutto,
— Leistungszeitraum 2010-2020,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 5-8) und Anlagengruppen (1-5,8) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
— Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 5 Mio. EUR brutto,
— Leistungszeitraum 2010-2020,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 5-8) und Anlagengruppen (1-5,8) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der FachrichtungFachplanung TGA zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11EUAbs. 4VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/