Rahmenvertrag GW-Modelle 2021-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 4500802487/42
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 5600-2271
Fax: +49 721 / 5600-1676
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag GW-Modelle 2021-2023
Aktualisierung und Weiterentwicklung der numerischen Grundwasser-Modelle.
— Beschreibung der Grundwasserverhältnisse, um nicht messbare Planungs- und Prognosezustände in ihren Auswirkungen abzuschätzen,
— Weiterentwicklung von Modellbausteinen,
— Entwicklung einer webbasierten Arbeitsumgebung,
— Weiterentwicklung der GW-Strömungsmodelle LOGAR und Karlsruhe-Worms,
— Einsatz der GW-Strömungsmodelle zur Untersuchung klimawandelbedingter Veränderungen,
— Aufbau und Kalibrierung eines Landesmodells,
— Fortschreibung der Gebietskulissen WRRL.
Siehe II.1.4).
Optional kann der Vertrag 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der Gesamtwert der Beschaffung ist inkl. der optionalen Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aktualisierung und Weiterentwicklung der numerischen Grundwasser-Modelle.
Wegen der Vielfalt und der Komplexität der Arbeiten müssen diese durch spezialisierte wissenschaftliche Kräfte erfolgen. Der Auftragnehmer und die zur Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter müssen daher sehr spezielle Kenntnisse und Erfahrungen vorweisen können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvertrag GW-Modelle 2021-2023
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.