Prüfung Gas-Netzanschlüsse
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 599-1913
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.Netzservice-swka.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung Gas-Netzanschlüsse
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH errichtet und betreibt als zuständiger Netzbetreiber das örtliche Energieversorgungsnetz in Karlsruhe und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netzzugang. Dabei werden Tätigkeiten wie der Planung, Bau, Betrieb, Netzauskunft und viele weitere Tätigkeiten für die Sparten Gas, Wasser, Strom und Fernwärme übernommen.
Im Rahmen einer Initialstudie aus dem Jahr 2020 wurden ca. 3 500 Gas-Netzanschlüsse geprüft. Dabei konnte festgestellt werden, dass vor allem historisch bedingt, Inkonsistenzen in den Datensätzen der Gas-Netzanschlüsse vorhanden sind.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die identifikation und Korrektur der vorstehend beschriebenen Inkonsistenzen, auf Basis eines erprobten Prüfkonzeptes.
Zur Sicherstellung der Regelwerkskonformen Bearbeitung der Bestandteile der Netzdokumentation werden Kenntnisse im Regelwerk des DVGW, insbesondere der GW120, der GW130 und der GW128, vorausgesetzt.
Karlsruhe
— Identifikation, Dokumentation und Kategorisierung fehlerhafter Datensätze, u. a.:
—— nicht dokumentierter Netzanschlüsse,
—— nicht vollständig dokumentierter Netzanschlüsse,
—— falsch dokumentierter Hausanschlüsse,
—— Abweichung der digitalen Dokumentation zu Einmessskizzen,
—— Dokumentation von weiteren Unstimmigkeiten,
—— Risikoabschätzung der Fehlerkategorien,
— Korrektur der digitalen Datensätze im GIS anhand eines, entsprechend dem vorzulegenden Prüfkonzept, gemeinsam festgelegten Spektrums gemäß der Risikoabschätzung der Fehlerkategorien ,
— Im Rahmen der Leistungen sollen die digitalen Datensätze zwischen dem Datenbestand der Abrechnung, dem GIS und den zu Grunde gelegten Einmessskizzen verglichen werden, eine Überprüfung der Leitungslage vor Ort ist nicht Bestandteil der Leistung.
Sämtliche Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei einer großen Zahl an Teilnehmern behält sich der AG vor, nur mit den 3 (drei) Bietern, deren Angebote auf der Grundlage der Zuschlagskriterien die wirtschaftlichsten sind, in Verhandlungen zu treten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1. Angaben zum Bewerber/den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters,
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als drei Monate),
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs.4GWB für den Bewerber und sämtliche für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Personen,
4. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen,
6. Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt hat oder handeln wird,
7. Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter https://www.subreport.de/E74616817 zur Verfügung.
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen,die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird,
3. Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist,
4. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 3 auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie nach III.1.1) Nr. 1-7 zur Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erklären.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter https://www.subreport.de/E74616817 zur Verfügung.
Die Mindeststandards sind der obigen Auflistung zu entnehmen.
Für die Erbringung der Leistung werden folgende technische Eignungskriterien gefordert:
— Vorlage eines bereits eingesetzten Prüfkonzepts, passend zur Leistung,
— Darstellung der Kenntnisse in den DVGW-Regelwerken GW120, GW130 und GW128.
Die Eignungskriterien sind anhand der folgenden Referenzen nachzuweisen:
— Mindestens 3 Referenzprojekte (auch Stichprobenprojekte) zur Überprüfung von Netzanschlüssen mit einem erprobten Prüfkonzept auf Basis des Regelwerks des DVGW.
Im Rahmen der Referenzen ist folgendes anzugeben:
a) Umfang der Leistung,
b) Eingesetztes Prüfkonzept,
c) Eingesetzte Software.
— mindestens 1 Referenzprojekt unter Verwendung der Programme ArcGIS, UT-Editor und SAP I-SU. Im Rahmen der Referenzen ist anzugeben:
a) Umfang der Leistung,
b) Eingesetztes Prüfkonzept.
Die Mindeststandards sind der obigen Auflistung zu entnehmen.
Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Die Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen sich in ihrem Teilnahmeantrag zu ihrem wettbewerbskonformen Verhalten erklären. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) ist im Sektorenbereich tätig. Sie führt dieses Vergabeverfahren deshalb als Sektorenauftraggeber gemäß §§ 100, 102 Abs. 1, 2 und 3 GWB durch.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten. Formulare für Eigenerklärungen stehen unter https://www.subreport.de/E74616817 zur Verfügung. Die Nutzung ist nicht zwingend vorgeschrieben.
2. Teilnahmeanträge können ausschließlich gemäß Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung abgegeben werden. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
3. Die SWKN wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWKN nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWKN für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
4. Die SWKN behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3) dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
8. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWKN unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
9. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
10. Die SWKN weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWKN behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
11. Die SWKN behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]28