Generalplanungsleistungen Modellprojekt M 8 Referenznummer der Bekanntmachung: 110-20-E10
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen Modellprojekt M 8
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von umfassenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen (Generalplanung) für das Bauvorhaben „Modellprojekt – Sanierung Verwaltungsgebäude M8“.
68165 Mannheim
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von umfassenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen (Generalplanung) für das Bauvorhaben „Modellprojekt – Sanierung Verwaltungsgebäude M8“:
Umfasst sind Leistungen nach folgenden Leistungsbildern der HOAI: Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) inklusive Fassadenplanung; Tragwerksplanung (§ 51 HOAI); Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
Umfasst sind ferner „Beratungsleistungen“ nach folgenden Leistungsbildern: Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Ziff. 1.2.2 Abs. 2 Anlage 1 HOAI); Bauakustik (Ziff. 1.2.2 Abs. 2 Anlage 1 HOAI); Raumakustik (Ziff. 1.2.2 Abs. 2 Anlage 1 HOAI); Bauvermessung (Ziff. 1.4.7 Anlage 1 HOAI).
Umfasst sind schließlich folgende weitere „Beratungsleistungen“: Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo); BIM-Management.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt im Wege einer stufenweisen Beauftragung. Es sind folgende Vertragsstufen vorgesehen:
— Vertragsstufe 1.
Vertragsstufe 1 umfasst im Wesentlichen Leistungen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1), der Vorplanung (Leistungsphase 2), der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie – mit Ausnahme der Leistungsphase 4 – Raumakustik. Zum Ende der Vorplanung hat der Auftragnehmer in den genannten Leistungsbildern Leistungen der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) sowie der Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) im Hinblick auf die Vergabe der Bauleistungen an das bauausführende Unternehmen zu erbringen. Insbesondere ist hierfür eine funktionale Leistungsbeschreibung zu erstellen. Im Zuge der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und der Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) in den genannten Leistungsbildern hat der Auftragnehmer seine Leistungen in Kooperation mit dem bauausführenden Unternehmen zu erbringen.
Vertragsstufe 1 umfasst des Weiteren die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowie des BIM-Managements für die gesamte Laufzeit der Baumaßnahme.
— Vertragsstufe 1a:
Vertragsstufe 1a umfasst im Wesentlichen Leistungen der baugeometrischen Beratung (Leistungsphase 1) und der bauvorbereitenden Vermessung (Leistungsphase 3) des Leistungsbildes Bauvermessung.
— Vertragsstufe 1b:
Vertragsstufe 1b umfasst im Wesentlichen Leistungen der der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) sowie der Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, – mit Ausnahme der Leistungsphase 7 – Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik im Hinblick auf eine ggf. erforderliche erneute Vergabe der Bauleistungen im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit mit dem ursprünglichen bauausführenden Unternehmen nach Phase 1 des 2-Phasen-Modells.
— Vertragsstufe 2:
Vertragsstufe 2 umfasst im Wesentlichen Leistungen der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik. Hierbei ist vom Auftragnehmer insbesondere die Ausführungsplanung des bauausführenden Unternehmens zu prüfen.
— Vertragsstufe 3:
Vertragsstufe 3 umfasst im Wesentlichen Leistungen der Objektüberwachung (Leistungsphase 8) für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume und Technische Ausrüstung.
— Vertragsstufe 3a:
Vertragsstufe 3a umfasst im Wesentlichen Leistungen der vermessungstechnischen Überwachung der Bauausführung (Leistungsphase 5) des Leistungsbildes Bauvermessung.
— Vertragsstufe 4:
Vertragsstufe 4 umfasst im Wesentlichen Leistungen der Objektbetreuung (Leistungsphase 9) für die Leistungsbilder Gebäude und Innenräume und Technische Ausrüstung.
Die Einzelheiten zu den Leistungsbestandteilen können den Vergabeunterlagen für die Angebotsphase entnommen werden. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Planungsmethode BIM (Building Information Modeling) bei der Planung sinnvoll zum Einsatz gebracht werden soll.
Mit der Zuschlagserteilung in diesem Vergabeverfahren und dem Vertragsschluss wird zunächst ausschließlich die Vertragsstufe 1 beauftragt. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf den Abruf weiterer Leistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Emch + Berger GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da Angebotsinhalte vertraulich zu behandeln sind, werden die Auftragswerte nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNZRYC2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 7219260
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx