K4178 BÜ-Beseitigung in Meckesheim — Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VGV_210423_BÜ-Meck

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-neckar-kreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y41YYY6/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schuessler-plan.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y41YYY6
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

K4178 BÜ-Beseitigung in Meckesheim — Generalplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: VGV_210423_BÜ-Meck
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Generalplanerleistungen für die Beseitigung zweier höhengleicher Bahnübergänge durch eine höhenfreie Eisenbahnkreuzung in Meckesheim.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung:

74909 Meckesheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Generalplanerleistung für die Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge in Bahn-km 19,851 und 20,277 der DB Strecken 4110 Heidelberg — Neckarelz sowie 4114 Meckesheim — Bad Friedrichshall in der Ortslage von Meckesheim. Dies soll durch eine höhenfreie Kreuzung der Kreisstraße Nr. 4178 einschl. Fuß- und Radwegeführung erreicht werden.

Die Leistung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungsbilder / -bereiche:

— Objektplanung Verkehrsanlagen, § 47 HOAI,

— Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI,

— Fachplanung Tragwerksplanung, § 51 HOAI,

— Fachplanung Technische Ausrüstung, § 55 HOAI,

— Planungsbegleitende Vermessung, Ziffer 1.4, Anlage 1 HOAI,

— Fachplanung Umwelt - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), §26 HOAI,

— Fachplanung Umwelt - Umweltverträglichkeitsstudie (UVS),

— Fachplanung Umwelt - Fachbeitrag Artenschutz,

— Fachplanung Umwelt - Faunistische Leistung Kartierung,

— Fachplanung Schall- und Erschütterungsschutz,

— Übergeordnete Koordinationsleistungen,

— Planmanagement und -software,

— Detaillierte Bauphasenplanung,

— SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase,

— Koordinierte Leitungstrassenplanung.

In Stufe 1 sollen Leistungen von der Grundlagenermittlung bis zur Erlangung des Baurechts beauftragt werden. In Stufe 2 ist eine optionale Erweiterung von der Ausführungsplanung bis zur Bauvergabe vorgesehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 73
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird unter den Bewerbern, die die Eignungsprüfung bestanden haben, anhand einer qualitativen Bewertung der als B-Kriterien gekennzeichneten Kriterien vorgenommen.

Folgende B-Kriterien werden bewertet:

— Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung und Gewährleistung der Qualität. Die Gewichtung liegt bei 10,

— Unternehmensbezogene Referenzen. Die Gewichtung liegt bei 25,

— Personenbezogene Referenzen Projektleiter/-in. Die Gewichtung liegt bei 35,

— Personenbezogene Referenzen MA 1: Leitende Fachplanung Verkehrsanlagenplanung. Die Gewichtung liegt bei 15,

— Personenbezogene Referenzen MA 2: Leitende Fachplanung konstruktiver Ingenieurbau. Die Gewichtung liegt bei 15.

Die Zahl der maximal möglichen Punkte je B-Kriterium liegt bei 2 Punkten.

Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:

— 2 Punkte: Kriterium übertroffen,

— 1 Punkte: Mindeststandard erfüllt / Kriterium vollumfänglich erfüllt,

— 0 Punkte: Kriterium / Mindeststandard nicht erfüllt - Ausschluss der Bewerbung.

Die Nichterfüllung des geforderten Mindeststandards führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Das Punkteergebnis je Kriterium wird mit der Gewichtung multipliziert. Die Ergebnisse je Kriterium werden aufsummiert.

Als Gesamtpunktzahl können maximal 200 Punkte vergeben werden.

Nur die Teilnahmeanträge der besten drei bis fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. Alle weiteren Teilnahmeanträge werden von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der angegebenen Spanne von 3 bis 5 Bewerbern vor, lediglich die 3 oder vier besten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn der Punkteabstand zum viertbesten bzw. 5 besten Bewerber mehr als 20 Punkte beträgt.

Die genauen Definition der B-Kriterien, der Erwartungen des AG zum Informationsgehalt, der Wertungsvoraussetzungen, der Mindeststandards, der Punktevergabe je Kriterium sind unter III.1.3) „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ sowie in den Ausschreibungsunterlagen (hier: Unterlage 1003) zu finden.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber beabsichtigt dem Auftragnehmer bei Notwendigkeit oder auch bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme ggf. weitere Planungsleistungen (optionale Leistungen) einzeln oder im Ganzen zu übertragen.

Dies sind:

— Objektplanung Verkehrsanlagen, §47 HOAI, Lph 5 - 7,

— Objektplanung Ingenieurbauwerke, §43 HOAI, Lph 5 - 7,

— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, §51 HOAI, Lph 5 - 6,

— Fachplanung Technische Ausrüstung, §55 HOAI, Lph 5 - 7,

— Fachplanung Umwelt - Umweltverträglichkeitsstudie, Ziffer 1.1, Anlage 1 HOAI, Beratungsleistungen, Lph 1 - 4,

— Fachplanung Umwelt - Fachbeitrag Artenschutz, Ziffer 6, Anlage 9 HOAI, Besondere Leistungen zur Flächenplanung,

— Übergeordnete Koordinationsleistung im Rahmen der optionalen Leistungen,

— Planmanagement und -software im Rahmen der optionalen Leistungen,

— Bauphasenplanung, Lph 5 - 6,

— SiGeKo-Leistungen, Lph 5 - 6,

— Koordinierte Leitungstrassenplanung, Lph 5 - 6.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Information über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (§ 44 (1) VgV) wird dieser Nachweis als Mindeststandard nicht vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

2) Nachweis über die Berufsqualifikation des „Beratenden Ingenieurs“ oder „Ingenieurs“ des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (§ 75 (2) VgV) wird dieser Nachweis als Mindeststandard nicht vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

3) Erklärungen gemäß §§ 123, 124 GWB sind in Anlage 3002 „Eigenerklärung Eignung“ mit zugehöriger Anlage A, 3008 „Eigenerklärung §§ 123,124 GWB“, soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.

Werden keine der genannten Anlagen oder eine EEE als Mindeststandard vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV)

Hinweis:

Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Berufshaftpflichtversicherung von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen wird.

2) Erklärung über den Gesamtumsatz im vergleichbaren Tätigkeitsbereich, Planungsleistungen Bereich Verkehrsanlagen und konstruktiver Ingenieurbau, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 (4) Nr. 4 VgV).

Hinweis:

Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Umsatzzahlen von einem oder mehreren Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zusammen erfüllt werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist.

Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

Zu 2) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens einen kumulierten Gesamtumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto im vergleichbaren Tätigkeitsbereich in jedem Jahr nachweisen.

Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Maßnahmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Qualitätssicherung und Gewährleistung der Qualität (§ 46 (3) Nr. 3 VgV)

Hinweis:

Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt der Nachweis durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.

Erwartet wird:

— Nachweis eines Qualitätsmanagement-Zertifikats gemäß ISO 9001 oder gleichwertig,

— Darstellung, Beschreibung und Übersicht der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Dieses Kriterium wird zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von 10 in die Gesamtbewertung hinein.

Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:

— 2 Punkte: Kriterium übertroffen,

— 1 Punkte: Mindeststandard erfüllt / Kriterium vollumfänglich erfüllt,

— 0 Punkte: Kriterium / Mindeststandard nicht erfüllt - Ausschluss der Bewerbung.

2) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten und Führungskraft in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 46 (3) Nr. 8 VgV).

Hinweis:

Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigen kumuliert dargestellt werden.

3) Unternehmensbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV)

Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind mindestens 2 ausgewählte Referenzprojekte aus den letzten 5 Kalenderjahren (2016 ff.) anzugeben, welche mit der zu vergebenden Leistung in Art und Komplexität vergleichbar sind. Die Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.

Folgende Sachverhalte sind dabei anzugeben:

— Auftraggeber (mit Ansprechpartner des AG),

— Projektauftrag (inhaltl. Kurzbeschreibung und nachvollziehbare Darlegung zum Bezug zur ausgeschriebenen Leistung),

— Leistungszeitraum.

Dieses Kriterium wird zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von 25 in die Gesamtbewertung hinein.

Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:

— 2 Punkte: Kriterium übertroffen,

— 1 Punkte: Mindeststandard erfüllt / Kriterium vollumfänglich erfüllt,

— 0 Punkte: Kriterium / Mindeststandard nicht erfüllt - Ausschluss der Bewerbung.

4) Personenbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1, 2, 6 VgV)

4.1) Projektleiter/in

Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind für den geplanten Projektleiter/in eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in Koordinierungs- und Leitungsfunktionen in mindestens 2 ausgewählten Referenzprojekten in der Verkehrsinfrastrukturplanung, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen.

Des weiteren muss der Mitarbeiter Kenntnisse und Erfahrungen in nachstehenden Bereichen aufweisen:

— Fundierte Kenntnisse im Bereich Projektstrukturierung, Kostensteuerung, Terminsteuerung, Berichtswesen,

— Erfahrung in der Leitung des Personals für die Leistungsphasen 1-7 der HOAI.

Wertungsvoraussetzungen:

Es werden nur Referenzprojekte des Mitarbeiters in der Verkehrsinfrastrukturplanung gewertet, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und die innerhalb der letzten 7 Kalenderjahre (2014 ff.) durchgeführt wurden und die Projektleitung zum Inhalt haben. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 und in mindestens einem Referenzprojekt zusätzlich die Leistungsphasen 5-6 erbracht worden sein.

Erwartet wird:

— Kurzdarstellung (Lebenslauf / beruflicher Werdegang),

— Darstellung der Referenzprojekte, die die Wertungsvoraussetzungen erfüllen.

Dieses Kriterium wird zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von 35 in die Gesamtbewertung hinein.

Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:

— 2 Punkte: Kriterium übertroffen,

— 1 Punkte: Mindeststandard erfüllt / Kriterium vollumfänglich erfüllt,

— 0 Punkte: Kriterium / Mindeststandard nicht erfüllt - Ausschluss der Bewerbung.

4.2) Leitende Fachplaner/-in

Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind für die geplanten leitenden Fachplaner/-in für die nachfolgend aufgeführten Gewerke jeweils mindestens ein Mitarbeiter zu benennen, der jeweils über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in jeweils mindestens 2 ausgewählten Referenzprojekten, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verfügt:

— Verkehrsanlagenplanung,

— konstruktiver Ingenieurbau.

Wertungsvoraussetzungen:

Je benanntem Mitarbeiter werden nur Referenzprojekte des Mitarbeiters gewertet, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und die innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (2016 ff.) durchgeführt wurden. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 und in mindestens einem Referenzprojekt zusätzlich die Leistungsphasen 5-6 erbracht worden sein.

Erwartet wird:

— Kurzdarstellung (Lebenslauf / beruflicher Werdegang),

— Darstellung der Referenzprojekte, die die Wertungsvoraussetzungen erfüllen.

Dieses Kriterium wird je abgefragtem Gewerk (MA 1 Verkehrsanlagenplanung und MA 2 konstruktiver Ingenieurbau) zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von jeweils 15 in die Gesamtbewertung hinein.

Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:

— 2 Punkte: Kriterium übertroffen,

— 1 Punkte: Mindeststandard erfüllt / Kriterium vollumfänglich erfüllt,

— 0 Punkte: Kriterium/ Mindeststandard nicht erfüllt - Ausschluss der Bewerbung.

5) Angaben der Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis eines Qualitätsmanagement Zertifikats gemäß ISO 9001 oder gleichwertig zu erbringen.

Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

Zu 2) Wird diese Information nicht vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

Zu 3) Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind mindestens 2 ausgewählte Referenzprojekte aus den letzten 5 Kalenderjahren (2016 ff.) anzugeben, welche mit der zu vergebenden Leistung in Art und Komplexität vergleichbar sind. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 und in mindestens einem Referenzprojekt zusätzlich die Leistungsphasen 5-6 erbracht worden sein.

Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

Zu 4.1) Für die benannte Person müssen mindestens 2 wertbare Referenzprojekte nachgewiesen werden, welche die Wertungsvorraussetzungen erfüllen. Die benannte Person muss eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in Koordinierungs- und Leitungsfunktionen nachweisen.

Wertungsvoraussetzung:

Es werden nur Referenzprojekte des Mitarbeiters in der Verkehrsinfrastrukturplanung gewertet, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und die innerhalb der letzten 7 Kalenderjahre (2014 ff.) durchgeführt wurden und die Projektleitung zum Inhalt haben. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 und in mindestens einem Referenzprojekt zusätzlich die Leistungsphasen 5-6 erbracht worden sein.

Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

Zu 4.2) Je benannter Person müssen mindestens 2 wertbare Referenzprojekte nachgewiesen werden, welche die Wertungsvorraussetzungen erfüllen. Die benannten Personen müssen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung nachweisen.

Wertungsvoraussetzung:

Je benanntem Mitarbeiter werden nur Referenzprojekte des Mitarbeiters gewertet, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und die innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (2016 ff.) durchgeführt wurden. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 und in mindestens einem Referenzprojekt zusätzlich die Leistungsphasen 5-6 erbracht worden sein.

Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 23/06/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar über www.dtvp.de. Fragen zum Verfahren sowie zu Teilnahme- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Portals zu stellen. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen / Angeboten erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Bekanntmachungs-ID:

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y41YYY6.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die vorgenannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Es wird zudem auf folgende Vorschriften hingewiesen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 GWB Unwirksmakeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/04/2021

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