K4178 BÜ-Beseitigung in Meckesheim — Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: VGV_210423_BÜ-Meck
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-neckar-kreis.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schuessler-plan.de/
Abschnitt II: Gegenstand
K4178 BÜ-Beseitigung in Meckesheim — Generalplanung
Generalplanerleistungen für die Beseitigung zweier höhengleicher Bahnübergänge durch eine höhenfreie Eisenbahnkreuzung in Meckesheim.
74909 Meckesheim
Generalplanerleistung für die Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge in Bahn-km 19,851 und 20,277 der DB Strecken 4110 Heidelberg — Neckarelz sowie 4114 Meckesheim — Bad Friedrichshall in der Ortslage von Meckesheim. Dies soll durch eine höhenfreie Kreuzung der Kreisstraße Nr. 4178 einschl. Fuß- und Radwegeführung erreicht werden.
Die Leistung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungsbilder / -bereiche:
— Objektplanung Verkehrsanlagen, § 47 HOAI,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, § 43 HOAI,
— Fachplanung Tragwerksplanung, § 51 HOAI,
— Fachplanung Technische Ausrüstung, § 55 HOAI,
— Planungsbegleitende Vermessung, Ziffer 1.4, Anlage 1 HOAI,
— Fachplanung Umwelt - Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP), §26 HOAI,
— Fachplanung Umwelt - Umweltverträglichkeitsstudie (UVS),
— Fachplanung Umwelt - Fachbeitrag Artenschutz,
— Fachplanung Umwelt - Faunistische Leistung Kartierung,
— Fachplanung Schall- und Erschütterungsschutz,
— Übergeordnete Koordinationsleistungen,
— Planmanagement und -software,
— Detaillierte Bauphasenplanung,
— SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase,
— Koordinierte Leitungstrassenplanung.
In Stufe 1 sollen Leistungen von der Grundlagenermittlung bis zur Erlangung des Baurechts beauftragt werden. In Stufe 2 ist eine optionale Erweiterung von der Ausführungsplanung bis zur Bauvergabe vorgesehen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird unter den Bewerbern, die die Eignungsprüfung bestanden haben, anhand einer qualitativen Bewertung der als B-Kriterien gekennzeichneten Kriterien vorgenommen.
Folgende B-Kriterien werden bewertet:
— Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung und Gewährleistung der Qualität. Die Gewichtung liegt bei 10,
— Unternehmensbezogene Referenzen. Die Gewichtung liegt bei 25,
— Personenbezogene Referenzen Projektleiter/-in. Die Gewichtung liegt bei 35,
— Personenbezogene Referenzen MA 1: Leitende Fachplanung Verkehrsanlagenplanung. Die Gewichtung liegt bei 15,
— Personenbezogene Referenzen MA 2: Leitende Fachplanung konstruktiver Ingenieurbau. Die Gewichtung liegt bei 15.
Die Zahl der maximal möglichen Punkte je B-Kriterium liegt bei 2 Punkten.
Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:
— 2 Punkte: Kriterium übertroffen,
— 1 Punkte: Mindeststandard erfüllt / Kriterium vollumfänglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kriterium / Mindeststandard nicht erfüllt - Ausschluss der Bewerbung.
Die Nichterfüllung des geforderten Mindeststandards führt zum zwingenden Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Das Punkteergebnis je Kriterium wird mit der Gewichtung multipliziert. Die Ergebnisse je Kriterium werden aufsummiert.
Als Gesamtpunktzahl können maximal 200 Punkte vergeben werden.
Nur die Teilnahmeanträge der besten drei bis fünf Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. Alle weiteren Teilnahmeanträge werden von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der angegebenen Spanne von 3 bis 5 Bewerbern vor, lediglich die 3 oder vier besten Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn der Punkteabstand zum viertbesten bzw. 5 besten Bewerber mehr als 20 Punkte beträgt.
Die genauen Definition der B-Kriterien, der Erwartungen des AG zum Informationsgehalt, der Wertungsvoraussetzungen, der Mindeststandards, der Punktevergabe je Kriterium sind unter III.1.3) „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ sowie in den Ausschreibungsunterlagen (hier: Unterlage 1003) zu finden.
Der Auftraggeber beabsichtigt dem Auftragnehmer bei Notwendigkeit oder auch bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme ggf. weitere Planungsleistungen (optionale Leistungen) einzeln oder im Ganzen zu übertragen.
Dies sind:
— Objektplanung Verkehrsanlagen, §47 HOAI, Lph 5 - 7,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke, §43 HOAI, Lph 5 - 7,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke, §51 HOAI, Lph 5 - 6,
— Fachplanung Technische Ausrüstung, §55 HOAI, Lph 5 - 7,
— Fachplanung Umwelt - Umweltverträglichkeitsstudie, Ziffer 1.1, Anlage 1 HOAI, Beratungsleistungen, Lph 1 - 4,
— Fachplanung Umwelt - Fachbeitrag Artenschutz, Ziffer 6, Anlage 9 HOAI, Besondere Leistungen zur Flächenplanung,
— Übergeordnete Koordinationsleistung im Rahmen der optionalen Leistungen,
— Planmanagement und -software im Rahmen der optionalen Leistungen,
— Bauphasenplanung, Lph 5 - 6,
— SiGeKo-Leistungen, Lph 5 - 6,
— Koordinierte Leitungstrassenplanung, Lph 5 - 6.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Information über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (§ 44 (1) VgV) wird dieser Nachweis als Mindeststandard nicht vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
2) Nachweis über die Berufsqualifikation des „Beratenden Ingenieurs“ oder „Ingenieurs“ des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft (§ 75 (2) VgV) wird dieser Nachweis als Mindeststandard nicht vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
3) Erklärungen gemäß §§ 123, 124 GWB sind in Anlage 3002 „Eigenerklärung Eignung“ mit zugehöriger Anlage A, 3008 „Eigenerklärung §§ 123,124 GWB“, soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Werden keine der genannten Anlagen oder eine EEE als Mindeststandard vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV)
Hinweis:
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Berufshaftpflichtversicherung von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen wird.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz im vergleichbaren Tätigkeitsbereich, Planungsleistungen Bereich Verkehrsanlagen und konstruktiver Ingenieurbau, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 (4) Nr. 4 VgV).
Hinweis:
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Umsatzzahlen von einem oder mehreren Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zusammen erfüllt werden.
Zu 1) Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Zu 2) Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens einen kumulierten Gesamtumsatz i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR netto im vergleichbaren Tätigkeitsbereich in jedem Jahr nachweisen.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
1) Maßnahmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Qualitätssicherung und Gewährleistung der Qualität (§ 46 (3) Nr. 3 VgV)
Hinweis:
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt der Nachweis durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Erwartet wird:
— Nachweis eines Qualitätsmanagement-Zertifikats gemäß ISO 9001 oder gleichwertig,
— Darstellung, Beschreibung und Übersicht der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Dieses Kriterium wird zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von 10 in die Gesamtbewertung hinein.
Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:
— 2 Punkte: Kriterium übertroffen,
— 1 Punkte: Mindeststandard erfüllt / Kriterium vollumfänglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kriterium / Mindeststandard nicht erfüllt - Ausschluss der Bewerbung.
2) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten und Führungskraft in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 46 (3) Nr. 8 VgV).
Hinweis:
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Anzahl der Führungskräfte und Beschäftigen kumuliert dargestellt werden.
3) Unternehmensbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1 VgV)
Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind mindestens 2 ausgewählte Referenzprojekte aus den letzten 5 Kalenderjahren (2016 ff.) anzugeben, welche mit der zu vergebenden Leistung in Art und Komplexität vergleichbar sind. Die Referenzprojekte können bei einer Bewerbergemeinschaft auch von einem einzelnen Mitglied nachgewiesen werden.
Folgende Sachverhalte sind dabei anzugeben:
— Auftraggeber (mit Ansprechpartner des AG),
— Projektauftrag (inhaltl. Kurzbeschreibung und nachvollziehbare Darlegung zum Bezug zur ausgeschriebenen Leistung),
— Leistungszeitraum.
Dieses Kriterium wird zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von 25 in die Gesamtbewertung hinein.
Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:
— 2 Punkte: Kriterium übertroffen,
— 1 Punkte: Mindeststandard erfüllt / Kriterium vollumfänglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kriterium / Mindeststandard nicht erfüllt - Ausschluss der Bewerbung.
4) Personenbezogene Referenzen (§ 46 (3) Nr. 1, 2, 6 VgV)
4.1) Projektleiter/in
Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind für den geplanten Projektleiter/in eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in Koordinierungs- und Leitungsfunktionen in mindestens 2 ausgewählten Referenzprojekten in der Verkehrsinfrastrukturplanung, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, nachzuweisen.
Des weiteren muss der Mitarbeiter Kenntnisse und Erfahrungen in nachstehenden Bereichen aufweisen:
— Fundierte Kenntnisse im Bereich Projektstrukturierung, Kostensteuerung, Terminsteuerung, Berichtswesen,
— Erfahrung in der Leitung des Personals für die Leistungsphasen 1-7 der HOAI.
Wertungsvoraussetzungen:
Es werden nur Referenzprojekte des Mitarbeiters in der Verkehrsinfrastrukturplanung gewertet, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und die innerhalb der letzten 7 Kalenderjahre (2014 ff.) durchgeführt wurden und die Projektleitung zum Inhalt haben. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 und in mindestens einem Referenzprojekt zusätzlich die Leistungsphasen 5-6 erbracht worden sein.
Erwartet wird:
— Kurzdarstellung (Lebenslauf / beruflicher Werdegang),
— Darstellung der Referenzprojekte, die die Wertungsvoraussetzungen erfüllen.
Dieses Kriterium wird zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von 35 in die Gesamtbewertung hinein.
Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:
— 2 Punkte: Kriterium übertroffen,
— 1 Punkte: Mindeststandard erfüllt / Kriterium vollumfänglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kriterium / Mindeststandard nicht erfüllt - Ausschluss der Bewerbung.
4.2) Leitende Fachplaner/-in
Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind für die geplanten leitenden Fachplaner/-in für die nachfolgend aufgeführten Gewerke jeweils mindestens ein Mitarbeiter zu benennen, der jeweils über eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung in jeweils mindestens 2 ausgewählten Referenzprojekten, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, verfügt:
— Verkehrsanlagenplanung,
— konstruktiver Ingenieurbau.
Wertungsvoraussetzungen:
Je benanntem Mitarbeiter werden nur Referenzprojekte des Mitarbeiters gewertet, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und die innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (2016 ff.) durchgeführt wurden. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 und in mindestens einem Referenzprojekt zusätzlich die Leistungsphasen 5-6 erbracht worden sein.
Erwartet wird:
— Kurzdarstellung (Lebenslauf / beruflicher Werdegang),
— Darstellung der Referenzprojekte, die die Wertungsvoraussetzungen erfüllen.
Dieses Kriterium wird je abgefragtem Gewerk (MA 1 Verkehrsanlagenplanung und MA 2 konstruktiver Ingenieurbau) zusätzlich bewertet und fließt mit einer Gewichtung von jeweils 15 in die Gesamtbewertung hinein.
Die Punktevergabe erfolgt dabei nach folgender Systematik:
— 2 Punkte: Kriterium übertroffen,
— 1 Punkte: Mindeststandard erfüllt / Kriterium vollumfänglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kriterium/ Mindeststandard nicht erfüllt - Ausschluss der Bewerbung.
5) Angaben der Teile des Auftrages, die unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Zu 1) Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis eines Qualitätsmanagement Zertifikats gemäß ISO 9001 oder gleichwertig zu erbringen.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Zu 2) Wird diese Information nicht vorgelegt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Zu 3) Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind mindestens 2 ausgewählte Referenzprojekte aus den letzten 5 Kalenderjahren (2016 ff.) anzugeben, welche mit der zu vergebenden Leistung in Art und Komplexität vergleichbar sind. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 und in mindestens einem Referenzprojekt zusätzlich die Leistungsphasen 5-6 erbracht worden sein.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Zu 4.1) Für die benannte Person müssen mindestens 2 wertbare Referenzprojekte nachgewiesen werden, welche die Wertungsvorraussetzungen erfüllen. Die benannte Person muss eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in Koordinierungs- und Leitungsfunktionen nachweisen.
Wertungsvoraussetzung:
Es werden nur Referenzprojekte des Mitarbeiters in der Verkehrsinfrastrukturplanung gewertet, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und die innerhalb der letzten 7 Kalenderjahre (2014 ff.) durchgeführt wurden und die Projektleitung zum Inhalt haben. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 und in mindestens einem Referenzprojekt zusätzlich die Leistungsphasen 5-6 erbracht worden sein.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Zu 4.2) Je benannter Person müssen mindestens 2 wertbare Referenzprojekte nachgewiesen werden, welche die Wertungsvorraussetzungen erfüllen. Die benannten Personen müssen eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung nachweisen.
Wertungsvoraussetzung:
Je benanntem Mitarbeiter werden nur Referenzprojekte des Mitarbeiters gewertet, die in Art und Komplexität mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und die innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (2016 ff.) durchgeführt wurden. Im Rahmen der Referenzprojekte müssen mindestens die Leistungsphasen 2-4 und in mindestens einem Referenzprojekt zusätzlich die Leistungsphasen 5-6 erbracht worden sein.
Wird dieser Mindeststandard nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung wegen fehlender Eignung.
Ingenieurgesetz (IngG) von Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal, erreichbar über www.dtvp.de. Fragen zum Verfahren sowie zu Teilnahme- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Portals zu stellen. Die Abgabe von Teilnahmeanträgen / Angeboten erfolgt ebenfalls ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal. Bekanntmachungs-ID:
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y41YYY6.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15
Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die vorgenannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird zudem auf folgende Vorschriften hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 GWB Unwirksmakeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html