EU-weite Ausschreibung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung im Landkreis Rottweil und der Bearbeitung von Bildmaterial der mobilen, stationären und polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-rottweil.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung im Landkreis Rottweil und der Bearbeitung von Bildmaterial der mobilen, stationären und polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus folgenden Leistungen:
— Mobile Geschwindigkeitsmessungen vor Ort – nach den Vorgaben der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde (Landkreis Rottweil, Große Kreisstadt Rottweil und Stadt Oberndorf a. N.) und in Begleitung eines amtlichen Messkontrolleurs der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde,
— Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer die computergestützte Bearbeitung des Verkehrsüberwachungsbildmaterials; auch aus der stationären und aus der polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung.
Landkreis Rottweil
Große Kreisstadt Rottweil
Stadt Oberndorf a. N.
Vgl. Ziffer II.1.4).
Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2025), wenn er nicht spätestens 12 Monate vor Vertragsende durch einen der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Nachweis (als Eigenerklärung), dass der Bieter vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat,
— Nachweis (als Eigenerklärung) zur Mitarbeiterzahl,
— Nachweis (als Eigenerklärung) zur Anzahl der Fahrzeuge für Messeinsätze,
— Nachweis (als Eigenerklärung), dass Zulassungen für die für den Einsatz vorgesehenen Gerätschaften vorhanden sind,
— Nachweis (als Eigenerklärung), dass Berechtigungen zur Geräteschulung vorhanden sind.
— Der Bieter hat den Nachweis (als Eigenerklärung) zu erbringen, dass er in den Jahren 2018 bis 2020 vergleichbare Leistungen (nicht stationäre Geschwindigkeitskontrollen für öffentliche Körperschaften mit mindestens 200 Einsatztagen pro Jahr) bereits erbracht hat,
— Nachweis (als Eigenerklärung), dass zu Leistungsbeginn mindestens 5 Mitarbeiter beim Bieter beschäftigt sind, welche bereits vergleichbare Aufgaben durchgeführt haben,
— Nachweis (als Eigenerklärung), dass der Bieter zu Leistungsbeginn über mindestens acht Fahrzeuge verfügt, welche für Messeinsätze genutzt werden können,
— Nachweis (als Eigenerklärung), dass die für den Einsatz vorgesehenen Verkehrsradargeräte sowie Einseitensensoren- und lasergestützten Messgeräte über eine Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig (PTB) verfügen,
— Nachweis (als Eigenerklärung), dass der Bieter die Berechtigung des Herstellers hat, die Messkontrolleure des Auftraggebers bei Bedarf vor Ort auf die jeweilige Technik/Herstellermodell zu schulen.
Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://subreport.de/evergabe/technische-voraussetzungen/ abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechen-den Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsabgabefunktion der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.