EU-weite Ausschreibung zum Betrieb eines Wertstoffhofes für die Stadt Metzingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Metzingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72555
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.metzingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung zum Betrieb eines Wertstoffhofes für die Stadt Metzingen
Betrieb eines Wertstoffhofes (inkl. Nebenleistungen).
Betrieb eines Wertstoffhofes (inkl. Nebenleistungen):
— Vorhaltung und Betriebsführung eines Wertstoffhofes im Stadtgebiet Metzingen (inkl. Unterhaltung einer Übergabestelle gemäß ElektroG), inkl. Gebühreneinzug und Abrechnung,
— Annahme von Schadstoffen und sonstigen Abfällen (Schadstoffannahmestelle) und Transport zu einer vorgegebenen Anlieferstelle,
— Stellung der erforderlichen Container (inkl. Transport von Sperrmüll und Altholz zu einer vorgegebenen Anlieferstelle),
— Verwertung des am Wertstoffhof angelieferten Grünguts (inkl. Gartenabfall),
— Verwertung des am Wertstoffhof angelieferten Altpapiers (PPK) und Altmetalls.
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr (bis zum 31.12.2024) sowie um maximal 1 weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), sofern er nicht vom Auftraggeber bis spätestens 9 Monate vor Ablauf der jeweils regulären Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr (bis zum 31.12.2024) sowie um maximal 1 weiteres Jahr (bis zum 31.12.2025), sofern er nicht vom Auftraggeber bis spätestens neun Monate vor Ablauf der jeweils regulären Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Betriebsführung eines / einer Wertstoffhofes / Recyclinghofes / Wertstoffsammelstelle (inkl. Schadstoffannahme),
— Die Nutzungsfähigkeit des Wertstoffhofstandortes ist nachzuweisen.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Betriebsführung eines / einer Wertstoffhofes / Recyclinghofes / Wertstoffsammelstelle (inkl. Schadstoffannahme) für einen öffentlichen Auftraggeber. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der / des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Anlagenbezeichnung vorzulegen.
— Die Nutzungsfähigkeit des Wertstoffhofstandortes für die ausgeschriebene Leistungen zum Leistungsbeginn ist durch entsprechende Unterlagen nachzuweisen.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
— entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.