Rahmenvereinbarung Möbelbeschaffung Referenznummer der Bekanntmachung: 03003121
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lahr/Schwarzwald
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Möbelbeschaffung
Der Auftraggeber plant, mithilfe der verfahrensgegenständlichen Rahmenvereinbarung seinen Beschaffungsbedarf an Büromobiliar in den kommenden Jahren teilweise zu decken.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftraggeber plant, mithilfe der verfahrensgegenständlichen Rahmenvereinbarung seinen Beschaffungsbedarf an Büromobiliar in den kommenden Jahren teilweise zu decken. Dabei betrifft die Rahmenvereinbarung unter anderem Tischsysteme, Container, Schiebetürschränke sowie dazugehörige Serviceleistungen wie z. B. Montage und Entsorgung. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber hat das zweimalige Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils 12 Monate durch einseitige Erklärung in Schriftform (§ 127 Abs. 2 BGB) zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Mit der Angebotsabgabe ist eine Eigenerklärung bezüglich der Eintragung in das Beruf- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter bzw. haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft einen Nachweis bezüglich der betreffenden Eintragung vorzulegen.
a) Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Mit der Angebotsabgabe ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
b) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Mit der Angebotsabgabe ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft einen Nachweis in Gestalt einer Zusicherung einer Versicherung oder einen Versicherungsnachweises über einen bereits bestehenden Versicherungsvertrag vorzulegen.
Zu a) Der Mindestjahresumsatz muss [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen und der Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages muss [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Zu b) Die Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss im Auftragsfall mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen.
a) Referenzen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers nebst Kontaktdaten des Empfängers (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer). Mit der Angebotsabgabe ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung vorzulegen.
b) Beschäftigtenzahl: Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren. Mit der Angebotsabgabe ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Auf gesondertes Verlangen hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft Belege zum Nachweis der angegebenen Beschäftigtenzahl vorzulegen.
Zu a) Bei mindestens 2 Referenzprojekten müssen vergleichbare Leistungen erbracht worden sein und zugleich muss der Auftragswert bei diesen Referenzprojekten jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen haben.
Zu b) Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss durchschnittlich mindestens 5 Vollzeitpositionen vorweisen können.
a) Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB bei dem Bieter bzw. einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorliegen. Mit der Angebotsabgabe ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Für eine Bietergemeinschaft gilt Entsprechendes.
b) Der Bieter muss seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommen. Für eine Bietergemeinschaft gilt Entsprechendes. Mit der Angebotsabgabe ist eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Auf gesondertes Verlangen wir der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen. Für eine Bietergemeinschaft gilt Entsprechendes.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Es ist deshalb insbesondere von Fragen zum Vergabeverfahren per Telefon oder E-Mail abzusehen.
b) Die Angebotsabgabe hat elektronisch über die Vergabeplattform zu erfolgen. Bitte machen Sie sich mit der Vergabeplattform rechtzeitig vertraut, sodass eine fristgemäße Angebotseinreichung sichergestellt ist.
c) Sofern Anpassungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen werden, werden die angepassten Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bereitgestellt.
d) Es wird ausdrücklich auf die sich aus § 161 Abs. 1 GWB ergebenden Formerfordernisse bei einem Nachprüfungsantrag hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es wörtlich:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“