Neubau NET_Bauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 202104_004
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau NET_Bauleistungen
Die Nachfrage nach Gastransportkapazitäten in Baden-Württemberg steigt stetig. Daher plant terranets bw die neue Erdgastransportleitung „Neckarenztalleitung“ (NET).
Die NET soll im Raum Wiernsheim (Enzkreis) starten und über Eberdingen, Vaihingen, Oberriexingen, Sachsenheim und Bietigheim-Bissingen bis südlich von Löchgau (alle Landkreis Ludwigsburg) führen.
Die Leitung soll „H2Ready“ errichtet werden, d. h. geeignet für den Transport von bis zu 100 % molekularen Wasserstoffs.
Gegenstand der Vergabe sind die Bauleistungen (Tiefbau, Rohrbau) für die Errichtung der Leitung.
Terranets bw GmbH
Am Wallgraben 135
70565 Stuttgart
Linienbaustelle Landkreis Enzkreis und Ludwigsburg.
Kenngrößen der geplanten Leitung:
— Nenndurchmesser: DN 500 mm,
— Gesamt-Trassenlänge: ca. 28,4 km,
— Rohrüberdeckung: Mindestens 1,0 m, in der Regel 1,2 m bis 1,4 m,
— Arbeitsstreifen: 28 m im Feld/19 m im Wald und anderen ökologisch wertvollen Bereichen,
— Schutzstreifen: 2 x 5 m,
— Bauzeit, geplant: 2022,
— Rohre, Werksbögen: Stahlrohre Werkstoff L 360 ME nach DIN EN ISO 3183:2018-09 PSL2 Annex M; Abmessungen 508,0 mm x 10,0 mm (11,0 mm, 12,5 mm).
Folgende Einzelleistungen sind unter anderem zu erbringen:
— Bauarbeiten zur Verlegung der Pipeline im offenen Rohrgraben einschließlich Druckprüfungen und Rekultivierung,
— Bauarbeiten zur Dükerung von Gewässern,
— Bauarbeiten zur geschlossenen Querung von Verkehrswegen (vorrangig Bohr-Press-Verfahren),
— Bauarbeiten in Steilhängen (z. T. mit bestehenden Weinbergsmauern),
— Errichtung/Verlegung von folgendem Leitungszubehör: KKS-Anlage, Erder, KKS-Messstellen, Kabelleerrohranlage für Telekommunikationslinie (größtenteils im Rohrgraben),
— Kampfmittelsondierung und -beseitigung,
— Diverse Leistungen zur Umsetzung des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP),
— Lieferung von Material (außer u. a. Pipelinerohr, Werksbögen),
— Geometriemolchung.
Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Folgende Leistungen werden bauseits erbracht:
— Werkstoffprüfungen,
— Errichtung von Absperramaturenstationen, Molchstationen und Anbindungslei-tungen an das bestehende System der terranets bw,
— Verbindungsnähte zum gasführenden System,
— Errichtung von Infrastrukturanschlüssen,
— Errichtung von Weinbergsmauern,
— Errichtung einer GDRM-Anlage,
— Archäologische Baubegleitung und bauvorgreifende Ausgrabungen,
— Ökologische und bodenkundliche Baubegleitung,
— Bauaufsicht des Auftraggebers,
— Bauüberwachung und Abnahmen durch Sachverständige des TÜV Süd.
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 2. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III. 1.3) entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen,
b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
1. Seitens des Rohrbauunternehmens ist eine bis 31.12.2022 gültige Zulassung nach DVGW GW 301 (A), Gruppe G1 oder nach einem gleichwertigen Zertifizierungsverfahren erforderlich. Wir bitten, entsprechende Informationen zur Feststel-lung der Gleichwertigkeit mit beizufügen. Sofern die Zulassung früher als genannt ausläuft ist der Bieter verpflichtet, eine Verlängerung rechtzeitig zu beantragen.
2. Tiefbauunternehmen müssen die Anforderungen nach DVGW GW 381 (A) (oder gleichwertig) erfüllen. Diese Forderung gilt als nachgewiesen, wenn der Tiefbau durch den nach DVGW GW 301 (A) (oder gleichwertig) zertifizierten Fachbetrieb ausgeführt wird.
Im Falle, dass das Tiefbauunternehmen nicht nach DVGW GW 301 (A) (oder gleichwertig) zertifiziert ist, ist eine Eigenerklärung, dass die Anforderungen von DVGW GW 381 (A) (oder gleichwertig) erfüllt werden, als Anlage D beizufügen. Wir bitten, entsprechende Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit bei-zufügen.
3. Der Bieter erklärt anhand einer Eigenerklärung, dass sein Personal/sein Betrieb und/oder das Personal/der Betrieb der Subunternehmer über alle nach den einschlä-gigen Vorschriften erforderlichen Qualifikationen und im Zeitraum der Durchführung der Arbeiten gültigen Zertifikate und Zulassungen verfügt und er im Falle der Beauftragung die Zulassungsurkunden spätestens 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme unaufgefordert vorlegen wird.
Dies gilt insbesondere für:
— gültige Schweißerzeugnisse nach DIN EN ISO 9606-1 (vormals DIN EN 287-1),
— gültige Schweißverfahrensprüfung nach DIN EN ISO 15614-1 und VdTÜV-Merkblatt 1052,
— WPS – Schweißanweisung für das vorgesehene Schweißverfahren nach DIN EN ISO 15609-1,
— Befähigungsnachweise des eingesetzten Personals für Umhüllung nach DVGW GW 15,
— Bescheinigung des eingesetzten Personals nach DVGW GW 129,
— Zertifikat des Fachunternehmens für die Errichtung der Anlagen des Kathodischen Korrosionsschutzes nach DVGW GW 11 (A).
Gleichwertige Dokumente sind zugelassen. Wir bitten, wenn möglich, entsprechende Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit beizufügen.
4. Referenzen – Neubau Gastransportleitungen:
Für die Prüfung der Referenzobjekte sind jeweils die in den nachfolgenden Anlagen geforderten Angaben erforderlich.
Referenzobjekte sind: Gastransportleitungen nach Gashochdruckleitungsverordnung oder Rohrfernleitungsverordnung.
Die Referenzobjekte müssen in den letzten 7 Kalenderjahren (frühestens 01/2014) errichtet und abgenommen worden sein. Es müssen je 5 Referenzen sowohl für den Rohrbau als auch für den Tiefbau vorliegen. Eine Referenz kann für beide Referenzarten herangezogen werden, wenn sowohl Rohr- als auch Tiefbau durchgeführt wurde.
Die Referenzen sind bei Bewerbergemeinschaften von dem Teilnehmer vorzulegen, der das jeweilige Gewerk auch ausführen wird.
An die Referenzen für Rohrbau werden folgende Anforderungen gestellt. Diese müssen in der Referenztabelle explizit erwähnt sein:
— Design Pressure DP >= 67,5 bar,
— Nenndurchmesser DN >= 300 mm,
— Länge >= 10 km,
— mindestens 2 der 5 Referenzen beinhalten zusätzlich folgende Leistungen, wobei auch Leistungen von Subunternehmen anerkannt werden.
—— grabenlose Querungen von Straßen oder Bahnen nach dem Bohr-Pressverfahren,
—— offene Querungen von Fließgewässern (Düker) mit einer Länge zwischen den Unterbögen von mind. 30 m.
An die Referenzen für Tiefbau werden folgende Anforderungen gestellt. Diese müssen in der Referenztabelle explizit erwähnt sein:
— Nenndurchmesser DN >= 300 mm,
— Länge >= 10 km,
— mindestens 2 der 5 Referenzen beinhalten zusätzlich folgende Leistungen, wobei auch Leistungen von Subunternehmen anerkannt werden.
—— grabenlose Querungen von Straßen oder Bahnen nach dem Bohr-Pressverfahren,
—— offene Querungen von Fließgewässern (Düker) mit einer Länge zwischen den Unterbögen von mind. 30 m.
Der Referenznachweis erfolgt zwingend durch das vollständige Ausfüllen der Tabelle über je 5 Referenzen für den Rohrbau und den Tiefbau über die Errichtung von Gastransportleitungen.
1. Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
c) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrensrechtsverbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfallgesamtschuldnerisch haften.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmervorgesehen ist, führen.
Selbstschuldnerische und unbefristete Bürgschaften zur Sicherung von Vorauszahlungen, zur Sicherung der Vertragserfüllung und zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Erfüllung der Mängelansprüche.
Die Sicherheiten sind keine Mindestanforderungen. Sie können Gegenstand der Verhandlungen sein. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden die Muster mit den vollständigen Formulierungen zur Verfügung gestellt.
Die Projektsprache ist während der gesamten Vertragslaufzeit deutsch. Alle Projektkorrespondenz erfolgt in deutscher Sprache. Alle Zahlungen werden nur in EUR abgewickelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2. Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCADTK5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.