Ausschreibung Hämodialysegeräte Referenznummer der Bekanntmachung: kx-Hämodialyse-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Hämodialysegeräte
Der Klinikverbund beabsichtigt ca. 19 Hämodialysegeräte und ca. 13 Dialyse-Geräten für die Akutdialyse und für intermittierende Nierenersatztherapie zu beschaffen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Im Klinikverbund sollen im Los 1 ca. 19 Hämodialysegeräte beschafft werden. Der Standort Sindelfingen beabsichtigt den Abschluss eines Dialyse-Versorgungsvertrages zur Durchführung von ca. 6 000 Dialysen pro Jahr. Der Kauf neuer Hämodialysegeräte soll stufenweise bis zum 1. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Im Los 2 sollen ca. 13 Hämodialysegeräte für den gesamten Klinikverbund zur Akutdialyse beschafft werden. Als Kalkulationsbasis sind ca. 5 000 Beutelpakete pro Jahr zugrunde zu legen.
Optionen müssen die Mindestanforderungen der Ausschreibung erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.