VgV Architektenleistungen | Gesundheitszentrum Spaichingen, Nachnutzung Klinikgebäude
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tuttlingen
NUTS-Code: DE137 Tuttlingen
Postleitzahl: 78532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 7696393-3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-tuttlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Architektenleistungen | Gesundheitszentrum Spaichingen, Nachnutzung Klinikgebäude
Der Landkreis Tuttlingen plant eine Neuordnung der stationären Versorgungsangebote des Klinikums am Standort Tuttlingen. Auf dem bisherigen Klinikgelände am Standort Spaichingen soll ein Gesundheitszentrum entstehen, das neben einem Schwerpunkt der klassischen ambulanten Versorgung, pflegerischen Angeboten und gesundheitsnahen Dienstleistungen auch öffentliche Nutzungen beinhalten soll.
Für die Planung und Ausführung des Projekts wird ein Architekt | Innenarchitekt für die LPH 1-9 HOAI 2021 gesucht. Ziel in LPH 1 + 2 ist die Planung einer Gesamtstruktur, während in allen weiteren Leistungsphasen die Umsetzung bauabschnittsweise vorgenommen werden soll. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Spaichingen
Für das Gesundheitszentrum Spaichingen ist eine Neuordnung des bestehenden Klinikgebäudes geplant, das zukünftig verschiedenen Nutzern offenstehen soll. Der Schwerpunkt der Planungsaufgabe liegt dabei auf der Innengestaltung.
Ziel ist es, auf Grundlage von wirtschaftlichen Untersuchungen mit kleineren baulichen Eingriffen das bestehende Gebäude umzuplanen und die neuen Angebote einzugliedern. Es sollen entsprechende Nutzungszonen entwickelt werden und darauf abgestimmt die Zugänge und Erschließungswege neu geordnet und für den Besucher übersichtlich gestaltet werden. Die Nutzung im Gebäude soll weitestgehend flexibel bleiben. Die Besonderheit der Aufgabe besteht darin, das Projekt mit dem Auftraggeber und den Nutzervertretern abzustimmen und weiterzuentwickeln und offene Punkte gemeinsam zu klären. Der Architekt/Innenarchitekt sollte hier auch eine Beratertätigkeit übernehmen.
Die gesamte Programmfläche im ehemaligen Klinikum beträgt ca. 10 800 m2. Eine Umplanung wird auf ca. 6 000 m2 stattfinden. Das Gebäude ist 2-geschossig.
Folgende Angebote sind auf dem Gelände des Klinikums in Spaichingen vorgesehen:
1. Zentrum für Ambulantes Operieren.
Das Zentrum ist bereits auf dem Gelände angesiedelt. Eingriffe, die keinen stationären Aufenthalt im Krankenhaus erfordern. Nur geplante Operationen werden ausgeführt, keine Notfälle.
2. Medizinisches Versorgungszentrum/Niedergelassene Ärzte/Schlaflabor/Augenzentrum Dermatologie/Haus- bzw. allgemeinärztliche Praxen,
3. Gesundheitsnahe Dienstleistungen, z.B. Sanitätsfachhaus,
4. Zentrale Anlaufstelle für Familien, Therapie und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche,
5. Außenstelle Fachstelle für Pflege und Selbsthilfe, Beratung, Treffpunkt,
6. DRK Notarztwache,
7. Mobiler Sozialer Dienst,
8. Gesundheitsamt Außenstelle, Fachstelle Pflege – Infektionsschutz Einschulungsuntersuchung, Frühförderstelle, Prävention,
9. Weitere Pflegeangebote mit rehabilitativem und therapeutischem Ansatz.
Gegebenenfalls wird es noch weitere Nutzungen geben, die derzeit noch in der Planung sind.
Der genaue Umfang und die Umsetzung der Angebote werden in Zusammenarbeit mit dem Planer und den Nutzern definiert.
In direkter Nachbarschaft ist zusätzlich in einem Neubau eine solitäre Kurzzeitpflege mit rehabilitativem Ansatz und integrierter erweiterter ambulanter Versorgung sowie in einem weiteren separaten Gebäude ein städtischer Kindergarten vorgesehen. Beide Objekte sind nicht Teil des Wettbewerbs, runden aber die Angebote des Gesundheitszentrums ab.
Für die Zusammenführung der unterschiedlichen Angebote ist eine klare Struktur und ein stimmiges übersichtliches Erschließungskonzept, bzw. eine neue Eingangssituation zu entwickeln. Auf dem Grundstück sind Parkplätze vorhanden, die in das Erschließungskonzept eingebunden werden sollen. Eine gute Anbindung an den ÖPNV ist gegeben.
Die Planung der Maßnahme soll noch in diesem Jahr 2021 nach Abschluss des Verfahrens beginnen. Derzeit freie Flächen (ca. 1 500 m2) können direkt bezogen werden. Die geplante Umlagerung noch vorhandener kleinerer stationärer Angebote soll erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich Anfang 2024) erfolgen, daher erfolgt die Realisierung aller Angebote in mehreren Bauabschnitten über mehrere Jahre. Eine schrittweise Umsetzung unter Berücksichtigung der momentan im Bestandsgebäude vorhandenen Angebote ist wesentliche Aufgabe bei der Planung.
Das Projekt wird vom Land Baden-Württemberg gefördert, die Zusage für die Förderung ist erteilt.
Voraussichtliche weitere Termine:
— Verhandlungsgespräche am 19.7.2021.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 5 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 5 vorliegen, werden die 5 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
(insgesamt 20 %, 100 Punkte).
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit.
(insgesamt 80 %, 400 Punkte).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden, Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, d. h. max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40 %) Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Die Referenzen werden wie folgt beschrieben:
Referenz A (zwingend):
Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts im Gesundheitswesen, Thema Krankenhausbau, Tagesklinik, Arztpraxis, ambulante Versorgungseinrichtung.
Ein Projekt im Bereich Krankenhaus, Tagesklinik, Arztpraxis, ambulante Versorgungseinrichtung wird höher bewertet.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Umbau/Sanierung/Umstrukturierung eines Krankenhausbaus, Tagesklinik oder vergleichbares Gebäude im Gesundheitswesen, öffentlicher Auftraggeber, NUF ca. 6 000 m2, KG 300/400 ca. 2,0 Mio. EUR brutto.
Referenz B (optional):
Nachweis eines realisierten und vergleichbaren Projekts beliebiger Nutzung zum Thema Neustrukturierung verschiedener Nutzungsbereiche, evtl. mit Umbau, Sanierung des Bestands.
Ein Projekt im Bereich Krankenhaus, Tagesklinik, Arztpraxis, ambulante Versorgungseinrichtung wird höher bewertet.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Umbau/Sanierung/Umstrukturierung, Krankenhausbau, Tagesklinik oder vergleichbare Komplexität, öffentlicher Auftraggeber, NUF ca. 6 000 m2, KG 300/400 ca. 2 Mio. EUR brutto.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1) formuliert.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche am 19.7.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung,dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB),
— Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB),
— Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB),
— Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz(netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen, es können 2 Referenzen gewertet werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
— Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts im Gesundheitswesen,
— Kosten KG 300-400 min. 1,0 Mio. EUR,
— Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
— Nachweis eines realisierten Projekts vergleichbar hinsichtlich der Komplexität,
— Gesamtfläche Projekt NUF min. 3 000 m2,
— Leistungszeitraum 2010-2020, fertiggestellt,
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2-8) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9) aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Innenarchitekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).