Betriebsorganisation und -planung sowie Inbetriebnahmeplanung für den Neubau Flugfeldklinikum Referenznummer der Bekanntmachung: Kx-BO-FFK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.flugfeldklinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsorganisation und -planung sowie Inbetriebnahmeplanung für den Neubau Flugfeldklinikum
Gesucht wird ein Auftragnehmer mit fundierten Erfahrungen im Bereich der Planung und Inbetriebnahme von Krankenhäusern die der Zentral- bis Maximalversorgung zuzuordnen sind. Es werden Beratungs- und Planungsleistungen für die Betriebsorganisation und -planung sowie Inbetriebnahmeplanung für den Neubau Flugfeldklinikum benötigt.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gesucht wird ein Auftragnehmer mit fundierten Erfahrungen im Bereich der Planung und Inbetriebnahme von Krankenhäusern die der Zentral- bis Maximalversorgung zuzuordnen sind. Es werden Beratungs- und Planungsleistungen für die Betriebsorganisation und -planung sowie Inbetriebnahmeplanung für den Neubau Flugfeldklinikum benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Tübingen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.