Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI Leistungsphasen 3-9 + besondere Leistungen für die Sanierung/Erweiterung der Grund-und Werkrealschule St. Johann
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Johann
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72813
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 711 / 18744-20
Fax: +49 711 / 18744-33
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.st-johann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI Leistungsphasen 3-9 + besondere Leistungen für die Sanierung/Erweiterung der Grund-und Werkrealschule St. Johann
Es handelt sich um einen Neu- und Umbau sowie die Sanierung der Grund- und Werkrealschule in St. Johann. Die Maßnahme wird in 3 Bauabschnitte aufgeteilt. Im 1. Bauabschnitt soll ein Anbau mit 6 weiteren Klassenräumen an das bestehende Gebäude, Bauteil D, erfolgen. Der Umbau des bestehenden Gebäudes, Bauteil C, wird im 2. Bauabschnitt realisiert. Hier sollen Ganztagesräume, eine Aula, eine Mensa und WC´s geschaffen werden. Des Weiteren erfolgt im 2. Bauabschnitt der Rückbau des Lehrschwimmbeckens. Im 3. Bauabschnitt wird die Sanierung der Gebäudeteile A und B im Bestand durchgeführt. Alle Maßnahmen erfolgen während dem laufenden Betrieb.
St. Johann
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI:
— LPH 3 + 4 für BA1-3,
— LPH 5 - 9 für BA1,
— optional LPH 5 - 9 für BA2,
— optional LPH 5 - 9 für BA3,
— Besondere Leistungen.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Die vorliegenden Ergebnisse des Vorentwurfs - LPH 2 - sind zwingend bei der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Option 1: Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, optional LPH 5-9 für BA2;
Option 2: Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI, optional LPH 5-9 für BA3.
Die Beauftragung der Optionen 1 und 2 hängen ab von der weiteren Finanzierbarkeit des Projekts und der noch ausstehenden Fördermittelzusage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI Leistungsphasen 3-9 + besondere Leistungen für die Sanierung/Erweiterung der Grund-und Werkrealschule St. Johann
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laichingen
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89150
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 12.7.2018.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.