ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung Referenznummer der Bekanntmachung: TEB-SW2/01/21/10714
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe – Basel, Planungsleistungen StA 8, Planung
ABS/NBS Karlsruhe-Basel, StA 8, Generalplanung.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Planungsleistungen Planfeststellungsabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2, S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB):
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.:
— soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— Bis zum Ablauf der Teilnahme – bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Planungsleistungen ABS/NBS Karlsruhe -Basel, Streckenabschnitt 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: www.sweco-gmbh.de/kontakt/?office=Karlsruhe
LÄA 157-20:
Zusätzliche Prüfläufe im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen für folgende Gutachten:
— Umweltverträglichkeitsstudie,
— FFH-Verträglichkeitsstudie „Markgräfler Rheinebene von Neuenburg bis Breisach“ (MRNB),
— FFH-Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet „Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen“ (MHSH),
— Einarbeitung einer summativen Betrachtung mit den angrenzenden Planfeststellungsabschnitten mit Ergänzung einer summativen Betrachtung der Projektwirkungen im PfA 8.4 und der nördlich bzw. südlich an diesen anschließenden PfA 8.3 und PfA 9.0 b in der UVS.
Diese Leistungen waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in 2016 nicht erkennbar. Letztere wurde erst durch das Neue UVPG eingeführt und im Zuge der aktuellen Rechtssprechung nun auch bei Verfahren, welche noch nach dem alen UVPG bearbeitet werden, als erforderlich betrachtet.
Hinsichtlich der zusätzlichen Prüfläufe der genannten Gutachten folgende Begründung: Durch den Projektbeiratsbeschluss zur Kernforderung 4 (Umfahrung von Buggingen in Tieflage und der daraus resultierenden Durchschneidung des damals noch auszuweisenden Vogelschutzgebietes (Erweiterung des Vogelschutzgebietes Bremgarten erfolgte im Jahr 2017) auf eine Länge von ca. 5 km durch die Trasse) wurden neben der gängigen juristischen Begleitung des Verfahrens eine Naturschutzfachliche Begleitung für die Erstellung der Planfeststellungsunterlage gefordert. Somit wurden die Anforderungen an die Planfeststellungsunterlage erhöht und zusätzliche Prüfläufe notwendig.
Zusätzliche Prüfläufe im Rahmen der Erstellung der Planfeststellungsunterlagenfür folgende Gutachten: Umweltverträglichkeitsstudie FFH-Verträglichkeitsstudie „Markgräfler Rheinebene von Neuenburg bis Breisach“ (MRNB) FFH-Verträglichkeitsstudie für das FFH-Gebiet „Markgräfler Hügelland mit Schwarzwaldhängen“ (MHSH) Einarbeitung einer summativen Betrachtung mit den angrenzenden Planfeststellungsabschnitten mit Ergänzung einer summativen Betrachtung der Projektwirkungen im PfA 8.4 und der nördlich bzw. südlich an diesen anschließenden PfA 8.3 und PfA 9.0 b in der UVS. Diese Leistungen waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in 2016 nicht erkennbar. Letztere wurde erst durch das Neue UVPG eingeführt und im Zuge der aktuellen Rechtssprechung nun auch bei Verfahren, welche noch nach dem alen UVPG bearbeitet werden, als erforderlich betrachtet. Hinsichtlich der zusätzlichen Prüfläufe der genannten Gutachten folgende Begründung: Durch den Projektbeiratsbeschluss zur Kernforderung 4 (Umfahrung)