Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Kornwestheim im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kornwestheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 70806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breitbandausschreibungen.de/detail/Ausschreibung/2182
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Kornwestheim im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Der Konzessionsgeber hat zur Versorgung aller unterversorgten Bürger und Gewerbetreibenden mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag gegeben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ des Landes Baden-Württemberg eine endgültige Förderzusage erhalten.
Siehe oben Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Technisches Konzept, Technischer Service
- Kriterium: Zukunftsfähigkeit und Sicherheit der Netzinfrastruktur
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- Kriterium: Netzausbau im Landkreis
- Kriterium: Endkundenprodukte
- Kriterium: Qualität des Marketing- und Vertriebskonzepts
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Konzessionswert im vorliegenden Verfahren erreicht den maßgeblichen EU-Schwellenwert nicht. Daher sind das GWB-Vergaberecht, die EU-Vergaberichtlinien, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar. Die vorliegende EU-weite Bekanntmachung erfolgt daher lediglich freiwillig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer ist daher nicht statthaft. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig.
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland
Siehe VI.3).
Ort: Keine Angabe
Land: Deutschland