Investorenauswahlverfahren — Neue Mitte Grenzach Referenznummer der Bekanntmachung: A-18-116
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grenzach-Wyhlen
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79639
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grenzach-wyhlen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Investorenauswahlverfahren — Neue Mitte Grenzach
Mit der Innenstadtentwicklung „Neue Mitte Grenzach“ sollen die nötigen Ressourcen für eine Vitalisierung der Innenstadt von Grenzach geschaffen, sowie die Urbanisierung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen gefördert werden. Auf dem ca. 28 800 m2 großen Areal sollen Wohn- und Geschäftshäuser und ein Stadthain entstehen. Hiervon sind ca. 12 534 m2 Gegenstand der Vergabe. Dem Investor wird das Areal zum Verkauf angeboten, der es nach den Vorgaben der Gemeinde zu bebauen und zu nutzen hat.
Grenzach-Wyhlen
Mit der Innenstadtentwicklung sollen die nötigen Ressourcen für den zukünftig entstehenden Bedarf geschaffen, eine Vitalisierung der Innenstadt von Grenzach hervorgerufen, sowie die Urbanisierung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen gefördert werden. Auf dem ca. 28 800 m2 großen Areal sollen Wohn- und Geschäftshäuser und ein Stadthain entstehen. Hiervon sind ca. 12 534 m2 Gegenstand der Vergabe. Der Stadthain soll als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet und dauerhaft für öffentliche Nutzungen zur Verfügung stehen. Eine Teilfläche des Stadthains verbleibt im Eigentum der Gemeinde, Auf dieser Teilfläche wird ein Pavillon zur gastronomischen Nutzung errichtet werden. Es ist die Ansiedlung von Einzelhandel (Lebensmittelmarkt, Nahversorgung) geplant. Ebenso soll eine Tiefgarage errichtet werden, in der öffentliche Parkflächen auszuweisen und zu betreiben sind. Dem Investor wird das Areal zum Verkauf angeboten, der es nach den Vorgaben der Gemeinde zu bebauen und zu nutzen hat. Der Mindestkaufpreis beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
1. Der Auftraggeber begrenzt gem. § 3 b EU Abs. 2 Nr. 3, 3 EU Nr. 3 VOB / A die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden auf maximal fünf Bewerber. Die Mindestbewerberzahl beträgt drei Bewerber.
Die Begrenzung der Bewerberzahl erfolgt anhand der Rangfolge nach der Bewertung der nachgewiesenen Eignungskriterien. Jedes Eignungskriterium erhält Einzelpunkte (Punkte oder EP). Jedes Eignungskriterium ist gewichtet. Die Einzelpunkte werden unter Berücksichtigung der Gewichtung in Gesamtwertungspunkte (GWP) umgerechnet.
Die Bewertung erfolgt hierbei wie nachfolgend beschrieben.
2. Die Eignungskriterien werden wie folgt bewertet.
2.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. II.3.3 in den Vergabeunterlagen)
— Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gewichtung 12,5 % = max. 62,5 GWP)
a) bis 5 Mio. EUR: 0 Punkte,
b) ab 5 Mio. EUR bis 10 Mio. EUR: 3 Punkte,
c) ab 10 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR: 4Punkte,
d) ab 20 Mio. EUR: 5 Punkte.
2.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. II.3.4 in den Vergabeunterlagen)
— Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl (Gewichtung 12,5 % = max. 62,5 GWP)
a) bis einschließlich 5 Mitarbeiter: 0 Punkte,
b) über 5 bis einschließlich 10 Mitarbeitern: 3 Punkte,
c) über 10 bis einschließlich 15 Mitarbeitern: 4 Punkte,
d) über 15 Mitarbeitern: 5 Punkte.
— Referenzen (Gewichtung 75 % = max. 375 GWP insgesamt bzw. max. 125 GWP / Referenz)
Die Bewertung erfolgt für jede Referenz
— Bauvolumen (KG 200 — KG 500 nach DIN 276:2018-12) (50 % = max. 187,5 GWP bzw. 62,5 GWP / Referenz).
a) ab 10 Mio. EUR bis 15 Mio. EUR: 1 Punkt,
b) über 15 Mio. EUR bis 20 Mio. EUR: 2 Punkte,
c) über 20 Mio. EUR bis 25 Mio. EUR: 3 Punkte,
d) über 25 Mio. EUR bis 30 Mio. EUR: 4 Punkte,
e) über 30 Mio. EUR: 5 Punkte.
— Projektfertigstellung / Inbetriebnahme 8 (50 % = max. 187,5 GWP bzw. 62,5 GWP / Referenz)
a) ab 1/2011 bis 12/2012: 1 Punkt,
b) ab 1/2013 bis 12/2014: 2 Punkte,
c) ab 1/2015 bis 12/2016: 3 Punkte,
d) ab 1/2017 bis 12/2018: 4 Punkte,
e) ab 1/2019 bis 04/2021: 5 Punkte.
2.3 Ermittlung der Gesamtwertungspunkte, Bildung der Reihenfolge
Es werden maximal 500 Gesamtwertungspunkte vergeben. Endpunkte werden bis zur 2. Nachkommastelle berechnet und ausgewiesen.
Die erreichten Einzelpunkte für das jeweilige Eignungskriterium werden wie folgt in Gesamtwertungspunkte umgerechnet:
— GWP (Eignungskriterium),
— GWP max (Eignungskriterium) x EP (Eignungskriterium) / EP max. (Eignungskriterium),
— GWP (Eignungskriterium) = Erreichte Gesamtwertungspunkte für das Kriterium,
— GWP max. (Eignungskriterium)= max. erreichbare Gesamtwertungspunkte für das Kriterium,
— EP (Eignungskriterium) = Erreichte Einzelpunkte für das Kriterium,
— EP max. (Eignungskriterium) = maximal erreichbare Einzelpunkte für das Kriterium.
Die erreichten Gesamtwertungspunkte werden addiert.
Die Reihenfolge wird nach absteigender Gesamtwertungspunktzahl gebildet.
3. Der Auftraggeber fordert die 3 bis 5 bestplatzierten Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf.
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl gilt folgendes:
Je nach Platz und Anzahl der Mehrfachbelegung erfolgt die Auffüllung der nachfolgenden Plätze durch die punktgleichen Bewerber. Sind danach mehr als 5 Bewerber zu berücksichtigen, werden diese Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren auch dann durchzuführen, wenn die Zahl der Bewerber unter der Mindestzahl liegt. Ein Anspruch auf Durchführung des Verfahrens besteht jedoch dann nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
— Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, Vertretungsverhältnisse, organisatorische Gliederung, Gründungsjahr, Niederlassung, personelle Kapazitäten),
— Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des Wohnsitzes,
— Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als sechs Wochen - gerechnet ab Vorlage des Teilnahmeantrags sein.
Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannten Erklärungen verfügen haben gleichwertige Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
— Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt ist, ein vorläufiger Jahresabschlussbericht für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr) beizubringen,
— Erklärung des Bewerbers, dass dieser über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese für die gesamte Laufzeit des Vertrags vorhält, mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen über mindestens 10 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 5 Mio. EUR bei Sachschäden. Ausreichend ist eine Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Bei Versicherungen mit Pauschalabdeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert ist,
— Erklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezüglich Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergleichbarkeit muss sich dabei auf die Projektgröße und das Projektvolumen beziehen.
Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannten Erklärungen verfügen haben gleichwertige Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
Referenzen
— Angabe von mindestens 3 Referenzen über in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Leistungszeit, der Funktion sowie der Art des Auftraggebers (privat / öffentlich)
— Die Vergleichbarkeit muss sich dabei auf folgende Punkte beziehen (= Mindestvoraussetzungen):
— Projektvolumen von mindestens 10 Mio. EUR (Bauvolumen KG 200 bis KG 500 nach DIN 276:2018-12),
— mangelfreie Projektinbetriebnahme ab Januar 2011,
— Leistungen entsprechend diesem Projekt,
— Die Projekte sind kurz (max. 2 DIN A 4 Seiten, mit Zeichnungen, Abbildungen und Erläuterungen) zu beschreiben und eine Kontaktperson zu benennen. Zudem ist eine Erklärung über die Leistungen, welche über Subunternehmen erbracht wurden beizufügen,
— Es werden ausschließlich 3 Referenzen bewertet,
— Werden mehr als 3 Referenzen benannt sind die zu bewertenden Referenzen zu kennzeichnen. Erfolgt keine Kennzeichnung werden maximal die ersten 3 benannten Referenzen bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Bestätigung des Referenzgebers, auch über die Art der Ausführung und die Mangelfreiheit einzufordern.
Anzahl Mitarbeiter
— Angabe der durchschnittlichen Anzahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter (einschließlich angestellter Geschäftsführung) aus den letzten 3 vollen Kalenderjahren.
Anzahl = (Anzahl 2018 + Anzahl 2019 + Anzahl 2020) / 3
— Angabe Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter (einschließlich angestellter Geschäftsführung),
Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannten Erklärungen verfügen haben gleichwertige Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorzulegen.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Nicht deutschsprachige Nachweise sind in als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Eignungsleihe, Nachunternehmer, Gesamthaftung.
Nachunternehmer sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nur zu benennen, soweit sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf diese Unternehmen stützt (Eignungsleihe).
Ein Nachtunternehmer kann nur dann für mehrere Bewerber oder Bieter tätig sein, wenn sichergestellt ist, dass durch die Mehrfachbeteiligung des Nachunternehmers keine Einschränkung des Wettbewerbs erfolgt.
Der Nachunternehmer hat dies gegenüber dem Auftraggeber zu versichern. Die Versicherung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag, ansonsten mit dem Erstangebot vorzulegen.
Für den Fall der Wettbewerbsverzerrung werden die beteiligten Bewerber bzw. Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Ein Austausch des Unternehmens, auf das sich der Bewerber bzw. Bieter zum Nachweis der Eignung stützt ist nur aus wichtigem Grund (z. B. Insolvenz des Nachunternehmers) und nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Eignung des ersetzenden Unternehmens ist nachzuweisen. Die Eignung des Bewerbers bzw. des Bieters wird erneut geprüft.
Stützt der Bewerber sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Eignungsleihe) haftet der Bewerber gemeinsam mit dem Unternehmen, auf das er sich stützt, für die Auftragsausführung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmewettbewerb, Bewerber- und Bietergemeinschaften, Anforderungen an die Bewerber und Bieter
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind fachkundige und leistungsfähige Unternehmen, die die Eignungskriterien erfüllen und nicht auszuschließen sind.
2. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften
2.1 Bewerbergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich erlaubten zugelassen.
2.2 Bewerbergemeinschaften stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern gleich.
2.3 Die Bewerbergemeinschaft hat sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären:
— Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft (einschl. Kontaktdaten),
— Aufgabenteilung innerhalb der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft,
— Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren,
— Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung.
2.4 Das Bilden von Bewerbergemeinschaften nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber.
2.5 Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird oder die Eignung nicht mehr gegeben ist.
2.6 Eine Änderung von Bietergemeinschaften nach Zuschlagserteilung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeber und unter den besonderen Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB, § 22 EU VOB / A zulässig.
2.7 Eine mehrfache Teilnahme an dem Vergabeverfahren - z. B. als Einzelbewerber und Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist ausgeschlossen.
In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber ausgeschlossen.
2.8 Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerbergemeinschaft sowie die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerbers an einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist.
Der Bewerber hat seine Beteiligungsverhältnisse insoweit offenzulegen.
Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst später festgestellt werden kann.
2.9 Die Regelungen in Ziff. 2.1 bis 2.8 gelten entsprechend für Bietergemeinschaften im Verhandlungsverfahren
3 Eignungskriterien
3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Tariftreue- und Mindestlohnerklärung
Nachfolgende Kriterien müssen von dem Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt sein und führen beim Nichterfüllen zum Ausschluss:
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 6 e EU VOB / A,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 Abs. 1 AEntG, § 98 c AufenthG, § 19 Abs. 1 MiLOG oder § 21 SchwarzArbG,
— Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallend,
— Verpflichtungserklärung nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohntarifs für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (§ 4 LTMG).
Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft infolge des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB vorgenommen hat sind diese umfassend darzulegen, so dass der Auftraggeber die Rechtsfolgen bezüglich der darlegten Selbstreinigung beurteilen kann.
Liegen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB bzw. gem. § 21 Abs. 1AEntG, § 98 c AufenthG, § 19 As. 1 MiLOG, § 21 SchwarzArbG vor, sind die notwendigen Angaben für die Prüfung einer Vergabesperre gem. § 126 GWB zu machen. Dazu gehören bei Ausschlussgründen gem. § 123 GWB die Benennung des Datums der Rechtskraft der Verurteilung und bei Ausschlussgründen gem. § 124 GWB die Benennung des den Ausschluss begründenden Ereignisses.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
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Fax: [removed]
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Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
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Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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