Schreinerarbeiten Möbel am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-OAK-GD-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]1
Fax: +49 7361 / 503-581101
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ostalbkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schreinerarbeiten Möbel am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd
Die Schreinerarbeiten Möbel am Stauferklinikum sind ein Teil der Baumaßnahme Neubau Zentrale Notaufnahme am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd in Mutlangen.
Eine detaillierte Beschreibung des Leistungsgegenstandes entnehmen Sie dem Leistungsverzeichnis Schreinerarbeiten Möbel.
Stauferklinikum Mutlangen
Wetzgauer Straße 85
73557 Mutlangen
Siehe Leistungsverzeichnis Schreinerarbeiten Möbel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe rodi Banken & Objekte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfalzgrafenweiler
NUTS-Code: DE12C Freudenstadt
Postleitzahl: 72285
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://rodi.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHFYYRY.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985