20.120 — Mittleres Löschfahrzeug MLF in 2 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 20.120/05.21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesloch
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69168
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wiesloch.de
Abschnitt II: Gegenstand
20.120 — Mittleres Löschfahrzeug MLF in 2 Losen
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF nach DIN 14530-25:2019-11 in 2 Losen.
Fahrzeug u. Aufbau
69168 Wiesloch
Lieferung eines Fahrgestells und Fertigung und Montage des Aufbaus für die feuerwehrtechnische Beladung und der Geräteraume mit integrierter Mannschaftskabine auf das Fahrgestell / Aufbau eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF; Massenklasse M1 / Kategorie 1).
Der Auftraggeber behält sich vor zusätzlich eine Leiterentnahmeeinrichtung zur Leiterentnahme vom Boden aus zum Vertragsbestandteil zu machen. Dies richtet sich insbesondere nach der technischen Ausführung und der Möglichkeiten des Auftragnehmers, u. a. Mehrgewicht / Gewichtsreserven.
Siehe hierzu Leistungsverzeichnis Los 1 Pos. 2.1.7 (Leiterentnahme).
Beladung
69168 Wiesloch
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Mittleres Löschfahrzeug (MLF).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Auftragsfalle wird von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft die Rechtsform einer gesamtschuldnerischen Haftung verlangt, § 43 Abs. 3 VgV.
Die Anforderungen an die Bewerber gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmen.
Mit dem Angebot einzureichen, Unterlagen nach Anlage A für Los 1 und Los 2:
1. Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2. Erkärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mittels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplanes.
3. Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet.
4. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
5. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
6. Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
7. Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
8. Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Mit dem Angebot einzreichende Unterlagen nach Anlage A für Los 1:
9. Eigenerklärung Jahresumsatz des Unternehmens getrennt für die Jahre 2018, 2019 und 2020 bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR mit dem Angebot einzureicheinde Unterlagen nach Anlage A für Los 2:
10. Eigenerklärung Jahresumsatz des Unternehmens getrennt für die Jahre 2018, 2019 und 2020 bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
In Bezug auf die Nr. 1-10 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist. Der Nachweis kann auch mit Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zulässig.
Die Anforderungen an die Bewerber gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmen.
Mit dem Angebot einzureichen, Unterlagen nach Anlage A für Los 1 und Los 2:
1. Angabe von mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben:
Kurzbeschreibung der Leistung, Angabe des Auftragswertes, des Auftraggebers, der Art der vertragliche Bindng (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer), Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer gegliedert nach Arbeitnehmer und Leitungspersonal sowie des Ortes und der Zeit der Ausführung. Angabe des Referenzgebers / Ansprechpartners mit jeweiligen Kontaktdaten.
2. Handelsregisterauskunft, nicht älter als sechs (6) Monate, gerechnet ab Termin zur Abgabe des Angebots.
3. Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden.
Falls die geforderten Mindestdeckungssummen nicht bereits in der geforderten Höhe bestehen, erklärt der Bieter, dass zum Zuschlagszeitpunkt eine entsprechende Versicherung abgeschlossen bzw. angepaßt wird und diese spätestens vor Zuschlagserteilung dem Auftraggeber vorgelegt wird. (Anlage D).
In Bezug auf Nr. 1 sind die Referenzen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist. Der Nachweis kann auch mit Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zulässig.
Rechtsform der Bietergemeinschaft:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Im Angebot sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, einer davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu bennen, § 43 Abs. 2 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt.
Es ist ausschließlich eine elektronische Abgabe des Angebotes möglich. Das Angebot ist mit allen geforderten Nachweisen rechtzeitig elektronisch einzureichen.
Soweit in den Ausschreibungsunterlagen Formblätter vorgesehen sind, sind diese zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercokpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Vorraussetzungen sind abrufbar unter: http://www.auftragsboerse.de. Bei der Installation hilft Ihnen der Bietersupport (Telefon: 0711/666
01-476 oder per E-Mail: [removed]). Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Abgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung ihrer Unterlagen längere Zeit in Anspruch nimmt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) einzuholen.
Der Aufwand für die Erstellung der Unterlagen durch den Aufragnehmer wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Bieterfragen sind über die Bietersoftware AI Bietercockpit zu stellen.
Sie können auch per E-Mail an: [removed] gestellt werden. Bieterfragen, die nach dem 20.5.2021 gestellt werden,
Können nicht mehr beantwortet werden.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.wiesloch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1. Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.