Schulkindbetreuung, diverse Freiburger Schulen (5 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001548
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulkindbetreuung, diverse Freiburger Schulen (5 Lose)
Durchführung der pädagogischen Schulkindbetreuung und ggf. Ganztagsbetreuung anhand der „Rahmenkonzeption der pädagogischen Schulkindbetreuung an öffentlichen Grundschulen in Freiburg“ ab dem Schuljahr 2022/2023 an den folgenden Schulen:
— Los 1: Adolf-Reichwein-Schule,
— Los 2: Emil-Thoma-Schule,
— Los 3: Markgrafenschule,
— Los 4: Schönbergschule,
— Los 5: Vigeliusschule 1.
Je Los muss ein pädagogisches Konzept für die Durchführung der Betreuung an der jeweiligen Schule abgeben werden.
Lose 2, 3 und 4: An diesen Schulen findet ausschließlich Schulkindbetreuung statt. Mit dem ausgewählten Träger wird ein Kooperationsvertrag (s. Muster Anlage 3a) geschlossen, der die Schulkindbetreuung an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfasst.
Lose 1 und 5: An diesen Schulen findet Ganztagsbetreuung und Schulkindbetreuung statt, da es sich um Ganztagsschulen nach §4a Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) handelt. Mit dem ausgewählten Träger werden 2 Kooperationsverträge geschlossen, die die Ganztagsbetreuung (s. Muster Anlage 3b) und die Schulkindbetreuung (s. Muster Anlage 3c) an allen Schultagen und eine Ferienbetreuung umfassen.
Die genaue Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus dem jeweiligen Kooperationsvertrag.
Der Bieter darf seine Angebote für maximal 2 Lose abgeben (Loslimitierung).
Der Bieter muss bei der Angebotsabgabe für mehrer Lose diese priosieren.
Sollte keine Priorisierung mitgeteilt werden, gilt das Los als erste Priorität, worauf weniger Bieter ein Angebot abgegeben haben.
Sollten Angebote auf 3 oder mehr Lose abgegeben werden, werden gemäß der Priorisierung ausschließlich die ersten 2 Prioritäten berücksichtigt.
Es handelt sich um eine Soziale u. andere besondere Dienstleistung nach § 130 GWB (EU).
Adolf-Reichwein-Schule
Freiburg i. Br.
Adolf-Reichwein-Schule.
Der Vertrag wird auf ein Schuljahr (2022/2023) abgeschlossen. Er beinhaltet eine jährliche Verlängerungsoption auf maximal 6 Jahre (s. Anlage 4: Aufgabenbeschreibung).
Emil-Thoma-Schule
Freiburg i. Br.
Emil-Thoma-Schule.
Der Vertrag wird auf ein Schuljahr (2022/2023) abgeschlossen. Er beinhaltet eine jährliche Verlängerungsoption auf maximal 6 Jahre (s. Anlage 4: Aufgabenbeschreibung).
Markgrafenschule
Freiburg i. Br.
Markgrafenschule.
Der Vertrag wird auf ein Schuljahr (2022/2023) abgeschlossen. Er beinhaltet eine jährliche Verlängerungsoption auf maximal 6 Jahre (s. Anlage 4: Aufgabenbeschreibung).
Schönbergschule
Freiburg i. Br.
Schönbergschule.
Der Vertrag wird auf ein Schuljahr (2022/2023) abgeschlossen. Er beinhaltet eine jährliche Verlängerungsoption auf maximal 6 Jahre (s. Anlage 4: Aufgabenbeschreibung).
Vigeliusschule 1
Freiburg i. Br.
Vigeliusschule 1.
Der Vertrag wird auf ein Schuljahr (2022/2023) abgeschlossen. Er beinhaltet eine jährliche Verlängerungsoption auf maximal 6 Jahre (s. Anlage 4: Aufgabenbeschreibung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
2. Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 233). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236).
3. Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234).
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird. Unabhängig davon sind von jedem Mitglied die Nachweise gemäß Ziffer (4) und (5) vorzulegen.
4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt 007 Stadt-FR).
5. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt-FR).
6. Berufshaftpflichtversicherung.
10. Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Ausbildung, erworbene Berufserfahrung).
11. Nachweis der Abdeckung folgende Bereiche:
— Verwaltung/Finanzen/Steuer,
— Personal (auch in Form durch Erbringung von Dritten möglich),
— Person zur Aufstellung/Weiterentwicklung des Pädagogischen Konzepts,
— Küche/Hygiene (Gesundheitszeugnis).
12. Nachweis über pädagogisch geschultes/qualifiziertes Personal nach dem Fachkräftekatalog s. päd. Rahmenkonzeption (§ 7 Kindertagesbetreuungsgesetz) Sofern eine pädagogische Fachausbildung nicht vorliegt, wird auch eine andere abgeschlossene Berufsausbildung/Studium inklusive einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der Betreuung, Bildung und Erziehung von größeren Kindergruppen (keine Einzelbetreuung) anerkannt.
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV).
Siehe III.1.1).
Siehe III.1.1).
Keine
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Freiburg, Vergabemanagement, 1. OG, Zi. 1.424, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg
Bieter und ihre Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 18.5.2021, 12.00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de