EU-weite Ausschreibung der Grüngutverwertung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göppingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-gp.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Grüngutverwertung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und umfasst den Transport und die Verwertung von Grüngut im Landkreis Göppingen.
Landkreis Göppingen
— Durchführung der Grünguttransporte von zehn gemeindlichen Sammelplätzen zu den Grüngutplätzen des AWB.
— Schreddern des Grüngutes auf den zwölf Grüngutplätzen des AWB.
— Reinigung der Grüngutplätze nach dem Schreddern, sowie Reinigung der Annahmebereiche vor Öffnung; sofern notwendig: Bewässerung des Grüngutes und der Kompostmieten.
— Kompostierung des Grüngutes auf den Grüngutplätzen des AWB:
— Aufsetzen und Umsetzen der Mieten (ggf. Bewässerung),
— Überwachung des Kompostierungsprozesses (inkl. Temperaturüberwachung und Stellung der erforderlichen Messsonden).
— Absieben des kompostierten Materials (10 – 20 mm) nach der Kompostierung mittels gestellter Siebanlage, inkl. nachfolgender Reinigung.
— Hinweis: Anfallende Störstoffe werden vom AWB entsorgt.
— Verwertung des geschredderten holzigen Materials (inkl. des nach Ende des Kompostierungsvorgangs anfallenden Siebüberlaufs).
— Verwertung der erzeugten Komposte (inkl. der erforderlichen Transportleistungen und ggf. erforderlicher Zwischenlagerung).
— Zusätzlich wird dem AWB ein Eigenvermarktungsrecht von mind. 20 % bis zu max. 50 % der erzeugten Komposte eingeräumt (Abgabe an Privathaushalte, Landwirte und Kleingewerbe).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich 2-malig um jeweils ein weiteres Jahr (bis maximal zum 31.12.2027), wenn der Vertrag nicht bis zum 31.12.2024 bzw. 31.12.2025 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption/-en).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— Auf gesonderte Anforderung: Vorlage einer Bankbestätigung,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
— Auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung die Vorlage einer Bankbestätigung, dass die geforderte Bürgschaft im Auftragsfall gestellt wird, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Kompostierung und Verwertung von Grüngut.
— Nutzungsnachweis/-e für das vorgesehene (und geeignete) Zwischenlager zur Zwischenlagerung von gehäckseltem Material und / oder Kompostprodukten.
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Kompostierung und Verwertung von mind. 10 000 Mg Grüngut (Anlageninput) pro Jahr. Die Referenz/-en ist / sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der / des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
— Nutzungsnachweis/-e für das vorgesehene (und geeignete) Zwischenlager zur Zwischenlagerung von gehäckseltem Material und / oder Kompostprodukten. Der Nachweis muss die Mindestangaben des den Vergabeunterlagen beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber des angebotenen Zwischenlagers ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3. „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.