Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Wirtschaftsprüferleistungen für die RKH-Unternehmensgruppe Referenznummer der Bekanntmachung: RKH_WP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rkh-kliniken.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Wirtschaftsprüferleistungen für die RKH-Unternehmensgruppe
Auftragsgegenstand ist Vergabe einer Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen über die Prüfungsleistungen der Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) der RKH-Gesellschaften und des Konzernabschlusses der RKH-Unternehmensgruppe inklusive der Lageberichte gemäß der §§ 316 ff. HGB sowie die Erbringung nicht von der gesetzlichen Prüfpflicht umfasster Leistungen.
Regionale Kliniken Holding RKH GmbH 71640 Ludwigsburg,
Enzkreis-Kliniken gGmbH 75417 Mühlacker,
Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH 71640 Ludwigsburg,
Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH 76646 Bruchsal,
Orthopädische Klinik Markgröningen gGmbH 71706 Markgröningen,
Kliniken Service GmbH 71640 Ludwigsburg,
Service Dienste des Landkreises Karlsruhe GmbH 76646 Bruchsal,
ORTEMA GmbH 71706 Markgröningen,
MVZ Klinikum Ludwigsburg gGmbH 71640 Ludwigsburg,
RKH Privatkliniken GmbH 71706 Markgröningen,
RKH MVZ Orthopädische Klinik Markgröningen gGmbH 71706 Markgröningen,
RKH MVZ Enzkreis-Kliniken gGmbH 75417 Mühlacker,
RKH MVZ Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH 76646 Bruchsal
Der RKH-Konzern nimmt Aufgaben in der ambulanten und stationären Krankenversorgung im öffentlichen Gesundheitswesen wahr. Innerhalb des Verbundes bestehen neben 4 Klinikgesellschaften, die Plankrankenhäuser nach dem Landeskrankenhausgesetz betreiben, 4 MVZ-Gesellschaften, 2 Servicegesellschaften, eine Gesellschaft mit den Geschäftsinhalten Orthopädietechnik, Sportprotection, Medical-Fitness und ambulante Rehabilitation sowie die Konzerngesellschaft selbst, die durch ein zentrales Management den Verbund steuert und die Labor- und Mikrobiologie für die Kliniken betreibt. Alle Gesellschaften werden in einem umsatzsteuerlichen Organkreis ausgewiesen. Daneben bestehen 2 Minderheitsbeteiligungen, die in den Konzernabschluss als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode einbezogen werden. Weitere Minderheitsbeteiligungen werden nicht konsolidiert.
Der Konzern besteht neben der Regionale Kliniken Holding RKH GmbH als Muttergesellschaft aus den folgenden Tochter- und Enkelgesellschaften:
— Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH,
— Orthopädische Klinik Markgröningen gGmbH,
— Enzkreis-Kliniken gGmbH,
— Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH,
— Kliniken Service GmbH,
— Service Dienste des Landkreises Karlsruhe GmbH,
— ORTEMA GmbH,
— MVZ Klinikum Ludwigsburg gGmbH,
— RKH Privatkliniken GmbH,
— RKH MVZ Orthopädische Klinik Markgröningen gGmbH,
— RKH MVZ Enzkreis-Kliniken gGmbH,
— RKH MVZ Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH.
In diesem Verbund ist der RKH-Konzern ein großes kommunales Unternehmen mit sehr guten Zukunftsperspektiven. In den nächsten Jahren soll die Position der RKH als wichtiger Gesundheitsanbieter in der Region ausgebaut werden. Die RKH steht für ein breites medizinisches Leistungsspektrum aus einer Hand, eine hohe Behandlungsqualität und ist für die Mitarbeiter ein attraktiver Arbeitgeber.
Die Regionale Kliniken Holding RKH GmbH steuert und erbringt Shared Services für die Unternehmensgruppe. Die übergreifend erbrachten Services und Dienstleistungen konzentrieren sich auf die Bereiche Recht/Vertragsmanagement, Personal/Organisation, Finanzen/Controlling/Einkauf, Operatives Geschäft, IT-Sicherheit/Revision, Gremien.
Auftragsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse (Einzelabschlüsse) der RKH-Gesellschaften und des
Konzernabschlusses der RKH-Unternehmensgruppe inklusive der Lageberichte gemäß der §§ 316 ff. HGB sowie die Erbringung nicht von der gesetzlichen Prüfpflicht umfasster Leistungen. Hierzu wird eine mehrjährige Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung kann auftraggeberseitig maximal einmal um ein Jahr verlängert werden.
Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung.
Eine detaillierte Matrix mit Angabe der einzelnen Eignungskriterien sowie der Verteilung der Punkte und Gewichtung dieser Kriterien ist dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB,
— Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist,
— Erklärung über die Mitgliedschaft in Gremien und Vereinigungen des Berufsstandes.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 4,0 Mio. EUR für Personenschäden und 4,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV,
— Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Jahresabschlussprüfung im Gesundheitsbereich) in den letzten 3 Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs.4 Nr. 4 VgV (20 %).
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte inklusive der Wirtschaftsprüfer in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (10 %),
— Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten 3 Jahren (Leistungen der Jahresabschlussprüfung im Gesundheitsbereich) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (60 %),
— Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Bewerbers (eigenes internes Qualitätsmanagementsystems, z. B. ISO 9001, ISO 27001, ITIL oder vergleichbar) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (10 %).
Für den Nachweis der Eignung soll der Bewerbungsbogen zum Teilnahmeantrag des Auftraggebers verwendet werden (siehe Ziffer VI.3)). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von Einzelnachweisen
In Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Wirtschaftsprüfer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, per E-Mail oder über das Kommunikationstool der Projektplattform ist nicht zugelassen.
4. Den maximal 3, höchsten 5 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
— zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen,
— es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt,
— für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind,
— die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktzahl,
— Grundlage für die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Da der Teilnahmeantrag von den Bewerbern in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen ist, hat er den Namen der erklärenden Person sowie die Unterschrift (Faksimile oder Scan) zu enthalten. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit dem Namen sowie der Unterschrift (Faksimile oder Scan) zu versehen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform rechtzeitig, das heißt nach Möglichkeit bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge, gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBTDTBY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.