Land Baden-Württemberg (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration) – Europaweite Vergabe von Einrichtung und Betrieb eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/3517
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.im.baden-wuerttemberg.de
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Land Baden-Württemberg (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration) – Europaweite Vergabe von Einrichtung und Betrieb eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes
Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens sind die Einrichtung und laufende Pflege eines webbasierten elektronischen Rechtsinformationsdienstes.
Stuttgart
Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens sind
a) die Einrichtung und laufende Pflege eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes – im Folgenden auch als „RID-BW Vollversion“ (Rechtsinformationsdienst „Vollversion Landesrecht BW“) bezeichnet - als juristisches Informationssystem für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg.
Nutzer sind in erster Linie die
— Verwaltungen,
— Gerichte,
— Polizei- und Justizbehörden,
— Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen,
— öffentliche Schulen usw. des Landes Baden-Württemberg.
b) die Einrichtung und laufende Pflege eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes – im Folgenden auch als „RID-BW Bürgerservice" (Rechtsinformationsdienst „Bürgerservice Landesrecht BW") bezeichnet – als juristisches Informationssystem für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
Bei Systeme gemeinsam (Vollversion und Bürgerservice) werden im Folgenden auch als „RID-BW" bezeichnet.
Der Auftragnehmer (AN) muss diesen RID-BW als Web-Anwendung (Web-Applikation) bereitstellen und dazu während der Vertragslaufzeit
— den Bestand sowie
— alle neu veröffentlichten Regelungen und
— sonstigen Bekanntmachungen jeweils aus den vereinbarten Quellen sowie
— die Rechtsprechung insb. der Gerichte und der Vergabekammer des Landes
In elektronischer Form aufbereiten und aktuell halten. Dies gilt auch für Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union.
Der RID-BW muss ab Januar 2024 in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Es ist vorgesehen, dass ein Probebetrieb bereits im 2. Halbjahr 2023 startet. Es ist eine Grundvertragslaufzeit (beginnend 1.1.2024) von 7 Jahren mit Verlängerungsoptionen um bis zu maximal 3 Jahren vorgesehen.
Nähere Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen für die beiden oben genannten Anwendungen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungsbeschreibung bis zur Angebotsphase noch geringfügig zu modifizieren. Den für die Angebotsabgabe ausgewählten Bietern wird die endgültige Form der Leistungsbeschreibung mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Un-vollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen mit der vorliegenden Aufgabe berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(1) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
(2) Nachweis von Erfahrungen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Betrieb nach dem 1. Januar 2010).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Beschreibung des Leistungsgegenstand und -umfangs,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4 Seiten in Form von Text, Screenshots etc.).
Es gelten in Bzeug auf Ziffer (2) folgende Mindestanforderungen (Mindestreferenz):
— Nachweis von mindestens einer Referenz über Einrichtung und den Betrieb eines elektronischen Rechtsinformationsdienstes (Datenbank mit Rechtsnormen und Gerichtsentscheidungen) für eine staatliche Institution (Land, Bund, EU etc.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDPDF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.