Stuttgart-Marketing GmbH – Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für Sanierung und Umbau der Liegenschaft „Haus Breitling“ zum „Haus des Tourismus“ in Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/723
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stuttgart-tourist.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stuttgart-Marketing GmbH – Europaweite Vergabe von Objektplanungsleistungen für Sanierung und Umbau der Liegenschaft „Haus Breitling“ zum „Haus des Tourismus“ in Stuttgart
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für Sanierung und Umbau der Liegenschaft „Haus Breitling“ zum „Haus des Tourismus“ in Stuttgart.
Die Stuttgart-Marketing GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Stuttgart, hat das zentral am Marktplatz gelegene Gebäude des ehemaligen Herrenausstatters Breitling in der Marktstraße 2 in 70173 Stuttgart langfristig angemietet. Das Gebäude soll zukünftig als neues und repräsentatives „Haus des Tourismus“ für die Landeshauptstadt Stuttgart genutzt werden.
Gemäß den Absprachen mit dem Eigentümer, wird die Stuttgart-Marketing GmbH das Gebäude generalsanieren und entsprechend der neuen Anforderungen weitreichend umbauen.
Hierzu zählt neben der neuen Funktion insbesondere auch eine Neugestaltung der Fassade und des Erscheinungsbildes, die auch die bereits in der Umsetzung befindliche neue Marktplatzgestaltung ergänzt und wechselseitig unterstützt.
Das Gebäude, bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und drei Obergeschoßen, soll in den oberen Etagen Büroflächen für die Unternehmen Stuttgart-Marketing GmbH, Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH sowie der Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg bieten, einschließlich entsprechender Besprechungs- und Konferenzmöglichkeiten, die ggf. auch extern nutzbar gemacht werden könnten.
Die Erdgeschosszone soll sich insgesamt zum Marktplatz hin öffnen und teilt sich in zwei Hauptnutzungen: Zum einen der neue I-Punkt, der sich zum Marktplatz und zur Marktstraße orientiert. Dieser I-Punkt soll insbesondere als Ausstellungs- und Informationsfläche genutzt werden. Zum anderen soll, zum Marktplatz und zur Rathausseite orientiert, ein neues gastronomisches Angebot geschaffen werden, welches den Marktplatz weiter belebt und aufwertet.
Im Untergeschoß sind entsprechende Neben- und Funktionsflächen für die erdgeschossigen Nutzungen vorgesehen. Darüber hinaus ist angedacht, Teile der Dachfläche für Veranstaltungs- oder Gastronomiezwecke zu nutzen, die in prominenter Lage innerhalb der Stadt und neben dem Rathaus eine zusätzliche Attraktivierung bieten könnte und als Teil der Planungsaufgabe näher zu prüfen ist.
Insbesondere die folgenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen für das Gebäude sind vorgesehen:
— Umfassender Rückbau des Bestandes bis auf die Tragstruktur des Gebäudes, unter Berücksichtigung der im Gebäude existierenden und zu entsorgenden Schadstoffe. Hierbei ist zu beachten, dass bereits ein Planungsbüro beauftragt wurde, die Rückbauarbeiten vorzubereiten, auszuschreiben und zu überwachen. Diese Planungsleistungen für den Rückbau sind nicht Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens. Sie sind jedoch bei der Planung der Neukonzeption zu berücksichtigen und im Rahmen des Bauantrags durch den Planer zu integrieren,
— Generalsanierung auf Basis eines zu erstellenden neuen architektonischen Gesamtkonzeptes inklusive einer neuen Gebäudehülle,
— Entsprechende notwendige und sinnvolle statische, brandschutztechnische, energetische und/oder sonstige Ertüchtigungen oder Anpassungen am Gebäude,
— Integration von Fachplanungsleistungen Dritter in die Gesamtplanung des Hauses im Rahmen des Mieterausbaus, insbesondere zum Ausstellungskonzept des I-Punktes (im EG und ggf. UG) durch einen gesondert beauftragten Planer, sowie zum Gastronomiekonzept (im EG und ggf. UG) durch einen Planer.
Neben den Objektplanungsleistungen werden parallel die erforderlichen Fachplanungsleistungen sowie Projektsteuerungsleitungen für dieses Projekt vergeben.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für Sanierung und Umbau der Liegenschaft „Haus Breitling“ zum „Haus des Tourismus“ in Stuttgart.
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Planers erfolgt ab Leistungsphase 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Die Stuttgart-Marketing GmbH geht nach derzeitiger Planung von einem max. Bauvolumen von insgesamt rund 6,8 Mio. EUR netto (KG 300-400 nach DIN 276-1:2008-12) aus. Das Kostenziel darf nicht überschritten werden.
Die Planungsleistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen.
Die Bauleistungen für den Rückbau und die Schadstoffsanierung sind im Zeitraum von Dezember 2021 bis Juni 2022 geplant. Als Beginn für die bauliche Umsetzung ist Juni 2022 angestrebt. Die Baumaßnahme soll bis spätestens Ende Juli 2023 abgeschlossen werden.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Umbau bzw. Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“ sowie „Umbau bzw. Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Referenz „Umbau bzw. Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 300 bis 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
> 5 Mio. EUR:1 Punkt
> 8 Mio. EUR: 2 Punkte
> 11 Mio. EUR: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor dem 1.1.2018: 1 Punkt
Zwischen dem 1.1.2018 und dem 1.1.2020: 2 Punkte
Ab dem 1.1.2020: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung weiterhin eine besondere Vergleichbarkeit mit der vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistung. Für jedes nachfolgend aufgeführte Kriterium, das das vorgelegte Referenzprojekt erfüllt, wird jeweils ein Punkt vergeben. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien werden bewertet:
— Planung von Besprechungs- oder Konferenzräumlichkeiten nach der Versammlungsstättenverordnung (1 Punkt)
— Umsetzung eines Bürokonzepts nach den Maßgaben im Sinne moderner Arbeitswelten (1 Punkt)
Hinweis: Unter modernen Arbeitswelten versteht man ein auf den Nutzer zugeschnittenes und erarbeitetes heterogenes Angebot verschiedener Bürotypologien und -bereiche.
— Schadstoffsanierung (1 Punkt)
— Brandschutzsanierung (1 Punkt)
— Gastronomische Nutzung (1 Punkt)
b) Referenz „Umbau bzw. Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 300 bis 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
> 5 Mio. EUR: 1 Punkt
> 8 Mio. EUR: 2 Punkte
> 11 Mio. EUR: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor dem 1.1.2018: 1 Punkt
Zwischen dem 1.1.2018 und dem 1.1.2020: 2 Punkte
Ab dem 1.1.2020: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung weiterhin eine besondere Vergleichbarkeit mit der vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistung. Für jedes nachfolgend aufgeführte Kriterium, das das vorgelegte Referenzprojekt erfüllt, wird jeweils ein Punkt vergeben. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien werden bewertet:
— Planung von Besprechungs- oder Konferenzräumlichkeiten nach der Versammlungsstättenverordnung (1 Punkt)
— Umsetzung eines Bürokonzepts nach den Maßgaben im Sinne moderner Arbeitswelten (1 Punkt)
Hinweis: Unter modernen Arbeitswelten versteht man ein auf den Nutzer zugeschnittenes und erarbeitetes heterogenes Angebot verschiedener Bürotypologien und -bereiche.
— Schadstoffsanierung (1 Punkt),
— Brandschutzsanierung (1 Punkt),
— Gastronomische Nutzung (1 Punkt).
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Für die Auswahl werden jeweils nur die zwei besten Referenzen eines Bewerbers berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht gewünscht. Für die Bewertung sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Laufe dieses Vergabeverfahrens ggf. eine andere bestehende oder noch zu gründende Gesellschaft der Landeshauptstadt Stuttgart als Vergabestelle und Auftraggeber in das Verfahren eintreten und die Stuttgart-Marketing GmbH ersetzen wird. Die Vergabestelle wird die Bewerber bzw. Bieter hierüber informieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Zu (1) „Jahresumsatz“: Es gilt folgende Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre muss mindestens 2,0 Mio. EUR netto betragen.
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind (2018, 2019, 2020).
2. Vorlage von Referenzen über erbrachte Planungsleistungen.
Zu (2) „Referenzen“: Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen:
(a) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt im Bereich der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ in den Leistungsphasen 2 bis 5 nach HOAI für den Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 5 Mio. netto (KG 300 bis 400 gem. DIN 276). Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2016) erfolgt sein.
(b) Eigenerklärung über ein Referenzprojekt im Bereich der Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für den Umbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber mit einem Auftragsvolumen von mindestens 5 Mio. EUR netto (KG 300 bis 400 gem. DIN 276). Die Inbetriebnahme und Abnahme muss in den letzten fünf Jahren (frühestens 1. Januar 2016) erfolgt sein.
Hinweis: Ein vorgelegtes Referenzprojekt kann mehrfach verwendet werden, sofern es die Anforderungen an mehrere Mindestreferenzen erfüllt. Bei Mehrfachverwendung sind die Anlagen B.1 bis B.2 dennoch vollständig auzufüllen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI,
— Leistungsumfang/-gegenstand,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Zeitpunkt der Abnahme,
— Gesamtprojektkosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) in EUR netto.
Die Vorlage von mehr als 2 Referenzen ist nicht erwünscht.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZD1SV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.