VE 16-2c0 Verkehrsanlagen Bautechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51482
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VE 16-2c0 Verkehrsanlagen Bautechnik
VE 16-2c0 Verkehrsanlagen Bautechnik.
Baufeldfreimachung, Bodenaustausch:
Bodenaushub ca. 97.700 t
Neubau Bodenaustauschschicht
Ca. 70.100 t
Neubau PSS ca. 74.340 t
Rückbau von Altanlagen und Altbauten:
Rückbau Gleise ca. 13 210 m
Rückbau Weichen 46 St.
Rückbau Schotter 69 600 t
Rückbau Prellböcke 15 St.
Kabeltiefbau, Gleisbau:
Neubau Gleise 13.445 m
Neubau Weichen 76 St.
Neubau Schotter 43.430 m3
KiB: Lärmschutzwand 60 m, Stützwand 66 m
Entwässerung Dolen 1-5
Rohbau der Innenreinigungsanlage 400 m Länge.
G.016.000960
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Personal des AN
Die im Folgenden beschriebenen Personalien sind seitens AN im Zuge des Vergabeverfahrens aber spätestens mit der ersten Angebotslegung zu benennen.
Ausführungsplaner
Mit der Ausarbeitung der Ausführungsunterlagen dürfen nur Ingenieure mit besonderer Sachkenntnis und 5-jähriger Erfahrung auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen beauftragt werden. Zum Vertragsbeginn sind vom AN die leitenden Ausführungsplaner für die Fachgewerke zu benennen. Diese müssen personenbezogen eine mindestens zehnjährige Erfahrung in der Planung vergleichbarer Projekte nachweisen. Die vorgenannten Qualifikationen sind nachzuweisen.
Planungskoordinator
Der AN hat zum Vertragsbeginn einen Planungskoordinator und einen Vertreter des Planungskoordinators mit je 5jähriger Erfahrung in dieser Funktion zu benennen. Die Benennung ist bindend. Die Aufgaben des Planungskoordinators sind in der ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2, Punkt 1 sowie in Anlage 3.13 geregelt.
Qualitätsprüfer
Der AN benennt 15 AT nach Auftragserteilung namentlich einen oder mehrere interne Qualitätsprüfer (z. B. je Gewerk) gem. Anlage 2.8 (Qualitätssicherungsregelung) des Vertrags. Die für die Gewerke STE (technische Ausrüstung) zuständigen Qualitätsprüfer handeln insbesondere auch im Sinne der VV BAU-STE §13.
Verantwortlicher Bauleiter
Der AN hat zum Vertragsbeginn je einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen. Die Benennung ist bindend. Der verantwortliche Bauleiter ist zentraler Ansprechpartner des AG.
Der AN hat sicher zu stellen, dass während der Ausführung auf der Baustelle ständig ein Bauleiter oder dessen Stellvertreter als Vertreter des AN anwesend ist.
Als solcher hat er an allen Besprechungen mit Beteiligung des AN teilzunehmen sowie den Schriftverkehr zu führen. Der verantwortliche Bauleiter muss mittels Lebenslauf eine 10jährige einschlägige Erfahrung in der Bauleitung nachweisen, dabei mind. 1 abgeschlossenes Projekt in vergleichbarer Größenordnung im Bereich Verkehrsanlagen bzw. Bauen im Betrieb als verantwortlicher Bauleiter.
Die Aufwendungen für den verantwortlichen Bauleiter werden nicht gesondert vergütet.
Terminplankoordinator
Durch den AN ist eine Kalenderwoche nach Auftragserteilung ein Terminplankoordinator namentlich zu benennen, der die Terminplanung AN-seitig führt und Ansprechpartner für den AG ist. Vom AN ist gegenüber dem AG nachzuweisen, dass der Terminplankoordinator eine für diese Aufgabe relevante Berufserfahrung von mind. 5 Jahren aufweist und über einschlägige fachtechnische Referenzen in der Terminsteuerung verfügt. Nach Prüfung der vorgenannten Qualifikation muss der AG diesen bestätigen. Ein Wechsel des Terminplankoordinators ist nur mit Zustimmung des AG gegen eine mindestens gleich qualifizierte Person zulässig.
Sach- und Fachkundenachweise. Der Auftragnehmer hat nach Auftragserteilung und vor Baubeginn Nachweise der Fach- und Sachkunde sowie aktuell gültige Genehmigungen seines eigenen Betriebes / Personals bzw. seiner Nachunternehmer in Kopie und bei namentlicher Nennung vorzulegen:
— Abfallverantwortlicher der Baustelle (gem. § 59 KrWG, Betriebsbeauftragter für Abfall),
— Sach- und fachkundige Person Boden/Abfall vor Ort mit mind. 5 Jahr Praxiserfahrung zur Koordinierung des Abfallmanagements des AN-Bau sowie der Abwicklung von Nachweisführung und Dokumentation als Ansprechpartner des AG gemäß dieser Leistungsbeschreibung:
1. Fachorientiertes Studium der Geologie oder gleichwertig
2. Unabhängigkeit von dem mit den Bauleistungen beauftragten Unternehmen
3. Sachkundenachweis LAGA RichtlinienPN98
4. Fachkunde DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“,
Vermessung
Bei allen vermessungstechnischen Arbeiten sind fachlich qualifizierte Mitarbeiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten bzw. Tätigkeiten einzusetzen. Der leitende und gesamtverantwortliche Vermessungsingenieur weist mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten bzw. Tätigkeiten vor. Für jede Teilaufgabe sind die verantwortlichen Mitarbeiter einschließlich deren Vertretung namentlich zu benennen.
Die Qualifikationen der eingesetzten Fachkräfte sind rechtzeitig vor Baubeginn vom AN nachzuweisen.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB Engineering & Consulting GmbH,
2. Signon Deutschland GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch kein Planfeststellungsbeschluss vor.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.