Beschaffung eines Müllfahrzeuges mit Wasserstoffantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 70 6-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]4/7
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]7
Fax: [removed]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidelberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Müllfahrzeuges mit Wasserstoffantrieb
Beschaffung eines Müllfahrzeuges mit Wasserstoffantrieb.
Ein Gesamtfahrzeug bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Schüttung ist anzubieten. Ein Angebot kann nur auf das Gesamtfahrzeug abgegeben werden.
Heidelberg
— Abschnitt 1: Lieferung eines 6X2/4 (NLA) Niederflurfahrgestells für ein Abfallsammelaufbau Hausmüll nach DIN EN 1501-1,
— Abschnitt 2: Lieferung und Montage eines Abfallsammelaufbaus Hausmüll,
— Abschnitt 3: Lieferung und Montage einer Automatikschüttung (Lifter) für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840 1 bis 3 (Hausmüll),
— Abschnitt 4: Allgemeine Angaben zum Fahrzeug.
Abfallsammelfahrzeug mit größer als 22 cbm Aufbau und Schüttung für Abfallsammelbehälter nach DIN EN 840-1-2-3 zur Sammlung und zum Transport von Hausmüll.
Das Niederflurfahrgestell inkl. der Abfallsammelaufbau und Systemschüttung-Lifter muss mindestens folgende technische Achslasten haben: VA min. 8 000 kg. MA min. 13 400 kg. HA-NLA min. 8 000 kg, Gesamtmasse min. 27 000 kg und für den Einsatz als Abfallsammelfahrzeug entsprechend der DIN 1501-1 in jeder Hinsicht geeignet und ausgerüstet sein.
Grundsätzlich sind notwendige Abstimmungen zwischen den einzelnen Herstellern des Fahrgestells, des Aufbaus und gegebenenfalls der Schüttung vom Auftragnehmer vorzunehmen. Mehrkosten aufgrund mangelhafter Abstimmung zwischen den einzelnen Herstellern werden vom Auftraggeber nicht erstattet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in
Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i.S.v. §§ 123 f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen:
a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an.
b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer und Dienstleistungen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (§ 46 (3) Nr. 1. VgV) Vergleichbare Aufträge als Referenzen mit Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Rechnungswert und Lieferzeitpunkt. Mindestens 2 Referenzen.
Mindestens 2 Referenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von Bietergemeinschaften wird die Annahme einer bestimmten Rechtsform bei Angebotsabgabe nicht verlangt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform zu verlangen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages notwendig ist. Außerdem hat die Bietergemeinschaft auf Verlangen des Auftraggebers eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind (Name, Anschrift),
— in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter ggü. dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für die Abgabe der Erklärung stellt die Vergabestelle auf Verlangen ein Formular zur Verfügung. Alle Mitbieter haben die Eignungsnachweise zur Zuverlässigkeit vorzulegen. Bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit wird die Gemeinschaft als Einheit betrachtet.
Vertragsstrafe:
Bei Überschreitung der Lieferfristen hat der Auftragnehmer bei Verzug eine Vertragsstrafe von 0,5 % vom Wert desjenigen Teils, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme (Bruttosumme) begrenzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
§ 160 Absatz 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig. soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de