Los 1 – Planung von 3 Seewasserwerken in Sipplingen,Bodensee und Leitplanung für das Gesamtsystem Referenznummer der Bekanntmachung: ZA:0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1 – Planung von 3 Seewasserwerken in Sipplingen,Bodensee und Leitplanung für das Gesamtsystem
Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph. 2 - 4 HOAI) von drei See-Wasserwerken (Neubau von drei Ultrafiltrationsanlagen und einem Pumpwerk) in mehreren Bauabschnitten (BA 1 bis BA 3) einschl. der Einbindung in die bestehenden Anlagen der Fernwasserversorgung. Planungsumfang des Loses 1 sind insbesondere die verfahrenstechnische Planung der Anlagentechnik und die verfahrenstechnische Leitplanung für das Gesamtsystem, die Planung der Bauwerke und der Leitungsnetze sowie weitere Besondere Leistungen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Planungsleistungen Los 1 sind die Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung für drei neue See-Wasserwerke mit Ultrafiltrationsanlagen (UF) an einem neuen Standort (UF 1 einschl. neues Pumpwerk) und am Standort des bestehenden Seepumpwerks Süßenmühle (UF 2 + UF 3) in drei Bauabschnitten (BA 1 - BA 3) bis zur Erlangung aller öffentlich-rechtlichen Genehmigungen. Planungsumfang Los 1 (geschuldeter Werkerfolg) ist die ganzheitliche Leitplanung (übergreifende System-Planung der See-Wasserwerke und deren Einbindung in die bestehenden Anlagen der Fernwasserversorgung) sowie die konkrete Planung der drei neuen See-Wasserwerke mit folgenden Leistungen:
– Planung der Technischen Anlagen zur Wasseraufbereitung (UF-Technologie) und Förderung (Pumpwerke) einschließlich aller Nebenanlagen (wie Lager- und Logistikbereiche, Spül- und Reinigungseinrichtungen sowie Behandlung, Rückführung und Ableitung der dabei entstehenden Abwasser und Abfälle);
– Planung aller hierfür erforderlichen baulichen Anlagen und Bauwerke;
– die Planung der neuen See-Wasserwerke umfasst die federführende und übergeordnete Objekt- und Integrationsplanung für das Gesamtprojekt;
– die verfahrenstechnische Planung bildet dabei die Leitplanung für das Gesamtsystem und definiert die Prozessschritte und Auslegungsvorschriften von der Wasserentnahme und -aufbereitung bis zur Speicherung. Ergebnis dieser Leitplanung sind insbesondere die im Gesamtsystem zu berücksichtigenden Volumenströme (Rohwasser, Prozesswasser, Chemikalien), Produktströme (Trinkwasser) und Energieströme (Hoch-, Mittel-, Niederspannung). Ausgehend hiervon (maßgeblich getrieben durch die hydraulischen Verhältnisse) sind die Betriebszustände und Energiebedarf zu planen;
– Los 1 obliegt die Planungskoordination für alle anderen Planungslose und Gutachterleistungen. Los 1 integriert Fach- und Peripherieplanungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten. Los 1 trifft ferner ausgehend von der Leitplanung die notwendigen Vorgaben für andere Fachplanungen, nachgelagerte Planungsdisziplinen (wie Bautechnik, Maschinentechnik, Elektrotechnik) und Planungsabschnitte (wie Wasserentnahme, Druckleitung / Stollen, Umbauten im Wasserwerk auf Sipplinger Berg zur Einbindung in bestehende Anlagen, Stromversorgung);
– Leistungsbilder:
–– § 43 Ingenieurbauwerke wie Wasserwerke, bauliche Anlagen, Leitungsnetze
–– § 51 Tragwerksplanung (Entwurfsstatik) für alle zu planenden baulichen Anlagen und Bauwerke
–– § 55 Technische Ausrüstung / Anlagengruppen 7.2 Verfahrenstechnische Anlagen (Wasserentnahme, -aufbereitung und -förderung, Abwasserbehandlung und -ableitung) und 6 Förderanlagen (für Betrieb, Wartung und Instandhaltung erforderliche Förderanlagen wie Aufzüge, Hebebühnen, Krananlagen oder Ladbrücken) jeweils einschl. der anlagenspezifischen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR).
Optionale besondere Leistungen und Zeithonorare.
Beantragung von Fördermitteln ist angestrebt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).