Kreiskliniken Böblingen gGmbH — Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Hochhauses (Hochpunkt) inkl. Parkhaus im Verhandlungsverfahren nach VOB/A Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/3464
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikverbund-suedwest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreiskliniken Böblingen gGmbH — Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Hochhauses (Hochpunkt) inkl. Parkhaus im Verhandlungsverfahren nach VOB/A
Kreiskliniken Böblingen gGmbH — Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Hochhauses (Hochpunkt) inkl. Parkhaus im Verhandlungsverfahren nach VOB/A.
Böblingen
Der Landkreis Böblingen als Gesellschafter der Kreiskliniken Böblingen gGmbH plant mit dem Projekt „Neubau Hochpunkt auf dem Flugfeldgrundstück 4-2, BA 1a" ein Hochhaus (Teilprojekt 1) mit folgender Nutzung zu realisieren:
— Zentralverwaltung des Klinikverbundes Südwest,
— Schule für Kinder in längerer Krankenhausbehandlung,
— Boardinghouse für Mitarbeiter und Patientenangehörige,
— Akademie des Klinikverbundes Südwest,
— Einzelhandelsbetrieb mit nicht innerstadtbedeutsamen Sortiment (Fremdmieter).
Des Weiteren soll ein Parkhaus für Patienten und Besucher des Neubaus Flugfeldklinikum auf dem Grundstücksteil des BA 1a (Teilprojekt 2) auf dem Standort Flugfeld errichtet werden.
Das zu planende Hochhaus wird voraussichtlich eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 14 180 m2 umfassen und das Parkhaus ca. 560 Stellplätze. Nach aktuellem Stand ist eine Fertigstellung bis Ende 2023 geplant, um rechtzeitig und parallel zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus Flugfeldklinikum zur Nutzung zur Verfügung zu stehen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Planung und die anschließende schlüsselfertige Errichtung eines Hochhauses (Teilprojekt 1) und Parkhauses (Teilprojekt 2) auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (Bau- und Ausstattungsbeschreibung).
Für die geplante Neubaumaßnahme hat der Auftragnehmer den Förderantrag auszuarbeiten und bei der Einreichung und Abstimmung mit den Förderbehörden mitzuwirken.
Vom Auftragnehmer wird zur gesamten Planung und Projektabwicklung Building Information Modeling (BIM) mit mindestens BIM-Level 1 vorausgesetzt. Hinsichtlich weiterer Anforderungen des AG an BIM wird vom AN die Umsetzung der Vorgaben aus der BIM-to-FM-Konzeption erwartet, die in der Angebotsaufforderung detailliert werden.
Die Gesamtprojektkosten belaufen sich auf ca. EUR 46 Mio. netto.
Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab April 2021 zu erbringen und voraussichtlich bis Februar 2024 abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Saulgau
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 88348
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDTYT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de