Gesamtprojektsteuerung/Projektsteuerung der baulich/technischen Sanierung der Marktplatz Tiefgarage
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sindelfingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtprojektsteuerung/Projektsteuerung der baulich/technischen Sanierung der Marktplatz Tiefgarage
Die Tiefgarage Marktplatz muss umfassend saniert werden. Zentrale Aufgabe ist eine nachhaltige Sanierung der Tiefgarage Marktplatz mit einem möglichst optimalen Bauablauf und der Sicherung der Innenstadtfunktionen und -nutzungen. Dabei sind die auf dem Marktplatz stattfindenden Märkte und Veranstaltungen sowie die Verfügbarkeit von Parkplätzen in der Innenstadt wesentlich. Hierzu werden die Koordination der Planungen, der Baumaßnahmen und der begleitenden Kommunikationsmaßnahmen im Gesamtprojekt „Sanierung Marktplatz-TG“ gebündelt.
Ziel ist es, Einschränkungen durch die Sanierung auf die Innenstadt zu jedem Zeitpunkt zu minimieren und Auswirkungen auf bestehende Prozesse und Planungen im Ablauf zu berücksichtigen.
Die zu vergebenden Leistungen beinhalten die Gesamtprojektsteuerung sowie die Projektsteuerung der baulich/technischen Sanierung Tiefgarage Marktplatz. Beide Leistungen sollen an einen AN vergeben, aber von unterschiedlichen Bearbeitern übernommen werden.
Sindelfingen
Die Tiefgarage Marktplatz (ca. 400 Stellplätze) erfordert aufgrund des baulichen und technischen Zustandes in den nächsten Jahren eine umfassende Sanierung. Die für die Sanierung notwendigen Baumaßnahmen werden Einschränkungen sowohl in der Nutzungsmöglichkeit der Tiefgarage (Reduzierung verfügbarer Stellplätze), in den Zu- und Abfahrten sowie im baulichen Umfeld (Baustelleneinrichtung) verursachen. Von diesen Einschränkungen werden zentrale Funktionen der Innenstadt betroffen sein. Dies betrifft insbesondere den Marktplatz, welchem mit den angrenzenden Geschäftslagen, als Standort für den Wochenmarkt, Standort für zahlreiche Veranstaltungen sowie als wichtiger Treffpunkt der Stadtgesellschaft eine besondere Bedeutung zukommt. Im Zusammenhang mit der baulichen Sanierung der Tiefgarage stehen weitere Projekte, wie die Neugestaltung des Marktplatzes sowie Baumaßnahmen im Umfeld des Marktplatzes (z. B. Post-/VoBa-Areal).
Zur Koordination der im Vorfeld zur Sanierung erforderlichen Planungen, der Baumaßnahmen selbst, der Schaffung von möglichen Ersatzstandorten (ggf. Parkierung) während der Bauzeit, der Abstimmung mit anderen relevanten Prozessen, Projekten und Maßnahmen wie bspw. „Zielbild Mitte“ sowie der begleitenden Kommunikationsmaßnahmen sollen die Einzelplanungen in einem Gesamtprojekt gebündelt werden.
Ziel ist es, die baustellenbedingten Einschränkungen für die Betroffenen zu minimieren und so die Funktionsvielfalt, Attraktivität und Besucherfrequenz der Innenstadt vor, während und nach den Baumaßnahmen zu sichern.
Alle Handlungsfelder, Projekte und Maßnahmen werden im Gesamtprojekt „Sanierung Marktplatz-TG“ koordiniert und gebündelt. Dieses wird in folgende Teilprojekte gegliedert:
1. Sanierung TG,
2. Begleitprojekte TG-Sanierung,
3. Planung und Umgestaltung Marktplatzoberfläche,
4. Kommunikation und Marketing,
5. Innenstadt Aktiv.
Für die Gesamtprojektsteuerung wird für die Zeit der Vorbereitung, Planung und Bauphase ein externer Projektsteuerer eingesetzt, der den städtischen Gesamtprojektleiter unterstützt. Die externe Projektsteuerung soll eine reibungslose Projektabwicklung über die folgenden vier Leistungsbereiche sicherstellen: Organisation, Ablauf- und Terminplanung, Kostenplanung und -kontrolle, Qualitätssicherung.
Um die Kosten, Termine und Qualitäten der baulich/technischen Sanierung Tiefgarage Marktplatz während der Planung und Realisierung entsprechend den Projektzielen sicher zu stellen, ist hierfür eine eigene Projektsteuerung notwendig.
Die hier zu vergebenden Leistungen beinhalten die
1. Gesamtprojektsteuerung für das Projekt „Sanierung Marktplatz-TG“,
2. Projektsteuerung der baulich/technischen Sanierung Tiefgarage Marktplatz (optional der Herstellung der Marktplatzoberfläche).
In Anlehnung an die AHO/DVP zur Sicherstellung der Leistungsziele, Qualitäten, Funktionalitäten, Kosten- und Terminvorgaben sowie sonstigen spezifischen Koordinations-, Unterstützungs- und Beratungsleistungen. Die zu vergebenden Leistungen orientieren sich dabei an den Projektstufen 1 -5 gemäß Heft 9 – „Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung“.
Die anderen Leistungen werden von der Stadt Sindelfingen oder von beauftragten Dritten erbracht.
Die beiden Leistungen werden an einen AN vergeben, sollen aber von unterschiedlichen Bearbeitern übernommen werden. Der Stadt ist diese eigenständige Bearbeitung sehr wichtig, da 2 unterschiedliche Themenschwerpunkte zu bearbeiten sind. Durch die Wahl eines AN wird der Weg der Abstimmung und Koordination weitestgehend verkürzt.
Die Vergabe erfolgt an einen Auftragnehmer.
Über die Vergabe wird der Gemeinderat beschließen.
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.)
Kriterium 3: Bewertung der fachlichen Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten (mit Projektabschluss in den vergangenen 3 Jahren) in folgenden Bereichen:
A) Projektsteuerung für öffentlichen Auftraggeber mit 5,00 %, über die Anzahl von erbrachten Projektsteuerungsleistungen (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) für einen öffentlichen Auftraggeber,
B) Projektsteuerung Koordination mit 25,00 %, über die Anzahl von erbrachten Projektsteuerungsleistungen (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) der Koordination städtebaulicher Großprojekte für einen öffentlichen Auftraggeber, bei denen verschiedene Teilprojekte mit jeweils unterschiedlichen Projektsteuerern (bei gleichem AN: unterschiedlichen Bearbeitern) koordiniert und überwacht worden sind,
C) Projektsteuerung für Bauleistungen mit 10,00 %, über die Anzahl von erbrachten Projektsteuerungsleistungen (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) für einen öffentlichen Auftraggeber im baulichen Bereich und einer Bauzeit von mehr als 2 Jahren,
D) Projektsteuerung für Tiefbauleistungen mit 20,00 %, über die Anzahl von erbrachten Projektsteuerungsleistungen (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) für einen öffentlichen Auftraggeber im Bereich Tiefbau und einer Bauzeit von mehr als 2 Jahren,
E) Projektsteuerung für Tiefbauleistungen im innerstädtischen Bereich mit 25,00 %, über die Anzahl von erbrachten Projektsteuerungsleistungen (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) für einen öffentlichen Auftraggeber im Bereich Tiefbau, einer Bauzeit von mehr als 2 Jahren und dem Baubereich im innerstädtischen Bereich mit großer Betroffenheit von Anliegern, Nutzern etc.,
F) Kostensteuerung und Kostenkontrolle mit 15,00 %, Über die Anzahl von erbrachten Projekten (Beauftragungen, nicht Anzahl der gesteuerten Projekte) bei denen die Kostensteuerung und Kostenkontrolle nach Vorgabe der Vertragsüberwachungs- und Mittelbewirtschaftungssysteme des öffentlichen Auftraggebers über mindestens 2 Jahre für die gesamte Kostenüberwachung durchgeführt worden ist.
Grundbedingungen für alle zu den vergleichbaren Objekten sind:
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt werden kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden,
— Als erbracht wird ein Projekt anerkannt bei dem mindestens 80 % der beauftragten Leistung erbracht sind,
— Es müssen konkrete Projekte benannt werden. Es werden maximal 3 Projekte zu jedem Thema gewertet (für Buchstaben B – F), bzw. 4 Projekte (für Buchstabe A) gewertet.
Die umgesetzte Wertung kann dem Antragsmuster und dem Prüfbogen entnommen werden.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Wechsel des Auftraggebers stattfinden wird. Möglicherweise wird eine Projektgesellschaft oder ein städtischer Betrieb die Umsetzung des Projekts übernehmen. Hierdurch kann es auch zu einer Änderung im Auftragsumfang und im Auftragsinhalt kommen. Ein solcher Wechsel wird in einer entsprechenden Vereinbarung dokumentiert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Angabe über die Rechtsform des Antragstellers und der Person des Antragstellers die den Antrag im Auftrag des Bewerbers abgibt.
Die Person (die Personen) welche den Antrag/die Erklärungen abgibt muss berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen. (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.
(Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
C) Nachweis gemäß VgV § 73 (3), dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden.
(Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung.
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt wird. Darin sind alle Mitglieder aufzuführen und der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Aus der Erklärung muss hervorgehen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen.
Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Vor Auftragserteilung wird deshalb ein Nachweis über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung verlangt.
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen.
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen auf Seiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften.
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgeld (für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden) enthalten.
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
Zu A) Ausschlusskriterium: Im Fall der Beauftragung muss der AN über die gesamte Bearbeitungszeit eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 1,5 Mio. EUR bei Personenschäden und einer jährlichen Deckung von 1,5 Mio. EUR bei sonstigen Schäden (die Summen gelten je Schadensfall – zweifach maximiert) haben.
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens: 5 (Vollzeit-) Beschäftigte.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben A bis D sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend DIN EN ISO 9001 (in der aktuellen Fassung von 2015),
B) Nachweis von Fachkräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
C) Nachweis von Führungskräften, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags,
D) Nachweis einer erbrachten vergleichbaren Leistung.
Zu A) Eine Zertifizierung wird nicht gefordert.
Zu B) Nachweis von 2 Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Projektsteuerungsleistungen für öffentliche Auftraggeber.
Zu C) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Führungskraft für die Leitung des Projektteams.
Zu D) Nachweis einer erbrachten Projektsteuerung einer Baumaßnahme für einen öffentlichen Auftraggeber in den letzten 3 Jahren.
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.
B) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2018).
C) Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B) – Fassung 2003 – vom 5. August 200.
D) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform (und bei Bedarf auf der Internetseite der Ausschreibung) allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments „Fragen und Antworten“ zu informieren.
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern.
C) Bewerber wird empfohlen das vorbereitete Antragsmuster für den Teilnahmeantrag zu verwenden und diesen mit den notwendigen Anlagen vorzulegen. In diesem Antragsmuster werden alle notwendigen Angaben abgefragt. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden.
Unterlagen, die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
D) Ergänzung zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“. Dieses wird erst im Verhandlungsverfahren abgefragt
E) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber/Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden.
F) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o. g. Ausschreibungsplattform einzureichen.
G) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
H) Der Auftraggeber für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) vor Beauftragung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus:
„Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 11.2.2020:
„…2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens [Betrag gelöscht] EUR und höchstens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Ort: Karlsruhe
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