S21, PA 1.7; HGV-OLA Los 1-3, Filderbereich bis Wendlingen, 16FEI21787 Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 127-290261
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PA 1.7; HGV-OLA Los 1-3, Filderbereich bis Wendlingen, 16FEI21787
S21, PA 1.7; HGV-OLA Los 1-3, Filderbereich bis Wendlingen, 16FEI21787
Stuttgart
S21, PA 1.7; HGV-OLA Los 1-3, Filderbereich bis Wendlingen, 16FEI21787.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“ Korridor Rhein – Donau im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TENtec), hier: Abschnitt Wendlingen-Ulm
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S21, PA 1.7; HGV-OLA Los 1-3, Filderbereich bis Wendlingen, 16FEI21787
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.powerlines-group.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart
Der Baufortschritt des Rohbaus im Bereich des PFA 1.4 lässt eine vorzeitige Übergabe von Teilen des Baufelds zu. Die Leistungsbereiche sind ausreichend groß um Arbeiten ohne Einschränkungen der Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen. Die Möglichkeit soll daher vorsorglich zur Minimierung von Terminrisiken genutzt werden.
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
14: Vorgezogener Baubeginn PFA 1.4
Die Möglichkeit Teile der Gründungsleistungen zeitlich vorgelagert auszuführen wird in der Leistungsbeschreibung bereits aufgegriffen, wird im übrigen Vertragswerk aber nicht näher definiert. Die auszuführenden Leistungen sind identisch und werden gesamthaft in den betroffenen Realisierungsabschnitten verschoben. Der Charakter des Vertrags bleibt damit unverändert.