Satellitenkommunikation Referenznummer der Bekanntmachung: Nr. 17 / 2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/Breisgau-Hochschwarzwald/Start.html
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freiburg.de/pb/,Lde/205243.html
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ortenaukreis.de/
Ort: Emmendingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-emmendingen.de/startseite/
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.loerrach-landkreis.de/willkommen
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlsruhe.de/
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-karlsruhe.de/
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-rastatt.de/452361.html
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baden-baden.de/
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-germersheim.de/kv_germersheim/
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/index.php
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landau.de/
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lksuedwestpfalz.de/
Ort: Strasbourg
NUTS-Code: FRF11 Bas-Rhin
Land: Frankreich
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bas-rhin.gouv.fr/
Ort: Strasbourg
NUTS-Code: FRF11 Bas-Rhin
Land: Frankreich
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sdis67.com/fr
Ort: Colmar
NUTS-Code: FRF12 Haut-Rhin
Land: Frankreich
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.haut-rhin.gouv.fr/
Ort: Colmar
NUTS-Code: FRF12 Haut-Rhin
Land: Frankreich
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sdis68.fr/
Ort: Liestal
NUTS-Code: CH0 Schweiz / Suisse / Svizzera
Land: Schweiz
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.baselland.ch/
Ort: Basel
NUTS-Code: CH031 Basel-Stadt
Land: Schweiz
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krisenorganisation.bs.ch/
Ort: Aargau
NUTS-Code: CH0 Schweiz / Suisse / Svizzera
Land: Schweiz
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ag.ch/de/startseite_portal/startseite_portal.jsp
Deutsches Vergaberecht
Abschnitt II: Gegenstand
Satellitenkommunikation
Los 1: Lieferung und Installation von 25 Satellitenkommunikationsanlagen an verschiedenen Standorten in Deutschland, Frankreich und der Schweiz.
Los 2: Betrieb und die ausfallsichere Krisenkommunikation von Satellitenkommunikationsanlagen sowie Schulungen an 25 verschiedenen Standorten in Deutschland, Frankreich und der Schweiz.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe führt das Verfahren in seinem Namen allein, aber im Auftrag der anderen Vertragsparteien durch. Für die Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren sind gemäß § 4 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) alle Vertragsparteien gemeinsam verantwortlich.
Lieferung und Installation von 25 Satellitenkommunikationsanlagen
Die Erfüllungsorte sind an vorgegebenen Dienstsitzen von folgenden Behörden bzw. Gebietskörperschaften:
Deutschland:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Freiburg
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Stadt Freiburg im Breisgau
Landkreis Ortenaukreis
Landkreis Emmendingen
Landkreis Lörrach
Stadt Karlsruhe
Landkreis Karlsruhe
Landkreis Rastatt
Stadt Baden-Baden
Landkreis Germersheim
Landkreis Südliche Weinstraße
Stadt Landau in der Pfalz
Landkreis Südwestpfalz
Frankreich:
Préfecture du Bas-Rhin
Service Territorial d´Incendie et de Secours du Bas-Rhin
Préfecture du Haut-Rhin
Service départemental d"incendie et de secours du Haut-Rhin
Schweiz:
Kanton Basel-Landschaft (Amt für Militär und Bevölkerungsschutz)
Kanton Basel-Stadt (Kantonale Krisenorganisation Basel-Stadt)
Kanton Aargau
Lieferung und Installation von 25 Satellitenkommunikationsanlagen an verschiedene Leistungsorte in Deutschland, Frankreich und der Schweiz.
Interreg V Oberrhein (2014-2023) Kommunikation im Krisenfall Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall
Betrieb von 25 Satellitenkommunikationsanlagen und Schulungen
Die Erfüllungsorte sind an vorgegebenen Dienstsitzen von folgenden Behörden bzw. Gebietskörperschaften:
Deutschland:
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Freiburg
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Stadt Freiburg im Breisgau
Landkreis Ortenaukreis
Landkreis Emmendingen
Landkreis Lörrach
Stadt Karlsruhe
Landkreis Karlsruhe
Landkreis Rastatt
Stadt Baden-Baden
Landkreis Germersheim
Landkreis Südliche Weinstraße
Stadt Landau in der Pfalz
Landkreis Südwestpfalz
Frankreich:
Préfecture du Bas-Rhin
Service Territorial d´Incendie et de Secours du Bas-Rhin
Préfecture du Haut-Rhin
Service départemental d"incendie et de secours du Haut-Rhin
Schweiz:
Kanton Basel-Landschaft (Amt für Militär und Bevölkerungsschutz)
Kanton Basel-Stadt (Kantonale Krisenorganisation Basel-Stadt)
Kanton Aargau
Der Vertrag umfasst den Betrieb sowie die ausfallsichere Krisenkommunikation von Satellitenkommunikationsanlagen an 25 Standorten. Davon befinden sich 18 in Deutschland, 4 in Frankreich und 3 in der Schweiz. Des Weiteren die Durchführung von 2 Schulungen für die Bediener der Satellitenkommunikationsanlagen.
Es besteht für jeden Bezugsberechtigten die Möglichkeit, den Vertrag einmal um weitere 12 Monate zu verlängern, wenn der Bezugsberechtigte nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsfrist schriftlich kündigt.
Interreg V Oberrhein (2014-2023) Kommunikation im Krisenfall Sicherstellung der grenzüberschreitenden Kommunikation im Krisenfall
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Durch ein Präqualifizierungsverfahren erworbene Eignungsnachweise und/oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung sind zugelassen.
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes/der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein.
Eigenerklärung Gesamtumsatz des Unternehmens
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020)
Eigenerklärung zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandesin in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2018, 2019, 2020)
In Kopie Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen.
Und ggfs. Zusage der Unternehmensleitung, dass der o. g. Nachweis dem AG im Falle der Beauftragung mit Vertragsbeginn nachgereicht wird – sofern die o. g. Deckungssumme nicht schon bei Angebotsabgabe erreicht wird.
Die Deckungssumme Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung beträgt mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes.
Übersicht in Form einer Referenzliste über die in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Die Angaben in der Referenzliste sollten sich dabei vorzugsweise auf 3 Aufträge je Los beschränken, die mit den Leistungen dieser Ausschreibung vergleichbar sind. Aus der Übersicht müssen der Rechnungswert, der Leistungsort, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber mit Ansprechpartner (Telefon/Email) ersichtlich sein.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB wird geprüft. Dazu sind folgende Eigenerklärungen abzugeben:
Eigenerklärung, dass sich der Bietern weder in Liquidation befindet, noch über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenz- bzw. Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist.
Eigenerklärung, dass sich der Bieter der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Eigenerklärung, dass Verstöße i. S. des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit nicht begangen wurden bzw. Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung nicht bestehen.
Eigenerklärung dass keine i. S. d. § 123 Abs. 3 GWB für das Unternehmen tätige Person rechtskräftig verurteilt oder mit einer Geldbuße (§30 OWiG) belegt wurde wegen Begehung einer Straftat nach
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder unmittelbarer Unterstützung derselben
§§ 129, 129a und 129b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen im In- oder Ausland)
§§ 232, 233, 233a StGB (Menschenhandel oder dessen Förderung)
§ 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 StGB (Betrug) oder § 264 StGB (Subventionsbetrug)
§§ 108e, 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder von Mandatsträgern) oder §§ 333, 334, 335a StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung inländischer, ausländischer oder internationaler Bediensteter)
Art. 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Eigenerklärung bzgl. der Richtigkeit der gemachten Angaben.
Eigenerklärung zur Bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung sowie unrichtige Angaben in den beigefügten Erklärungen und Unterlagen den Ausschluss von dieser und ggf. von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Es wird geprüft, ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, eine Meldung gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung bei der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren vorliegt.
Eine etwaige Zuschlagserteilung steht weiterhin unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Gewerbezentralregisterauszuges. Dieser wird nach § 150a Gewerbeordnung zur Validierung der Angaben von dem Bieter angefordert, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle Regierungspräsiidum Karlsruhe; nicht- öffentliche Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYHYD45
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.