Dienstleistung Vergabeunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0230/773
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung Vergabeunterstützung
Gegenstand der Leistung ist die Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Vergabestelle im Rahmen von anstehenden, komplexen Ausschreibungen unter Berücksichtigung des GWB, der VgV und der UVgO.
IT Baden-Württemberg
Krailenshalden Str. 44
70469 Stuttgart
Die Leistungen sind in der Regel am Standort der BITBW in Stuttgart zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer auch bei anderen Dienststellen und Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden.
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Auftragsmengen pro Vertragsjahr ausgegangen:
— Auftragsmenge pro Vertragsjahr Consultant Skill-Level 1: ca. 135 Personentage,
— Auftragsmenge pro Vertragsjahr Consultant Skill-Level 2: ca. 135 Personentage.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
— Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
— Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
— Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
— Eigenerklärung, dass über der Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
— Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
— Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
— Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
— Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
— Namen, Sitz des Unternehmens und Adresse an. (A)
— Nennung eines verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartners für die anschließende Auftragsabwicklung, die/der für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung zur Verfügung steht. (A)
— Angabe, ob beabsichtigt wird ein Unterauftragnehmer einzusetzen (A)
— Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
— Zusicherung, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen seit mindestens 5 Jahren Beratungsleistungen im Vergabewesen erbringt. (Sofern das Unternehmen noch keine 5 Jahre am Markt tätig ist, sind die Erfahrungen anderweitig nachzuweisen.) (A)
— Eigenerklärung, dass insgesamt mindestens über 2 Consultants (m/w/d) mit den entsprechenden Qualifikationen verfügt wird. (A)
— Eigenerklärung, dass die in den laufenden Vergabeverfahren eingebundenen Consultants (m/w/d) die von ihnen begonnen Verfahren bis zum Abschluss des Verfahrens begleiten. (A)
— Eigenerklärung, dass der Bieter in der Lage ist, die Leistung im beschriebenen Umfang erbringen zu können und mit einem zeitlichen Vorlauf von 2 Kalenderwochen (gerechnet ab Abruf) einen geeigneten Consultant (m/w/d) des Skill-Levels mit einer Arbeitszeit von 2-3 Personentagen je Kalenderwoche für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung zu stellen. (A)
— Eigenerklärung, dass die Auftraggeberin unverzüglich darüber informiert wird, wenn eine Leistungserbringung im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens angefragt wird, bei dem der Bieter sich als potenzieller Bieter sieht. (A)
Bestätigung, dass zur Kenntnis genommen wird, dass ein Verstoß gegen die Meldepflicht ein Ausschluss aus den bearbeiteten Vergabeverfahren zur Folge hat. (A)
— Nachweis von 2 Projektreferenzen der letzten 3 Jahre (04/2018 – 04/2021), die der Bieter als verantwortliches Unternehmen mit Bezug auf Beratungsleistungen in abgeschlossenen Vergabeverfahren erbracht hat.
Die Referenz muss in Art, Umfang und Schwierigkeit (EU-weite Verfahren, wovon eines der Verfahren ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sein muss) mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Weiter sollen nebenstehende Inhalte über die Referenzen angegeben werden: (A)
— Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigen werden: (A)
— Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts
— Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW)
In der neuen Fassung und DS-GVO
— Eigenerklärung, dass das seitens der Auftraggeberin übermittelte Muster „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO“ (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) zur Kenntnis genommen worden ist. (A)
— Eigenerklärung, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die oben genannte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
— Zustimmung: mit Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DS-GVO, unter Berücksichtigung des zur Verfügung gestellten Aufbaus (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO), der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. (A)
— Eigenerklärung, dass die Auftraggeberin Kontrollen zur Einhaltung und Berücksichtigung des Vorgenannten beim Auftragnehmer durchführen kann. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
Anforderungen Consultant SK1:
— Name (ggf. Initialen) (A),
— Art des Arbeitsverhältnisses (A),
— Beschäftigt seit: (A),
— Arbeitgeberin, falls Consultant (m/w/d) bei Subunternehmer (A),
— Funktion beim Bieter (A),
— Projektschwerpunkte (A),
— Consultant (m/w/d) verfügt über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Ausschreibungsumfeld. (A)
— Consultant (m/w/d) besitzt mindestens 2 Jahre Erfahrung (1 Jahr entspricht mind. 150 PT) in der Begleitung und Unterstützung bei Vergabeverfahren im IT-Umfeld. (A)
— Nachweis von 3 Referenzprojekten der letzten 3 Jahre (04/18 – 04/2021), die der für den Einsatz vorgesehene Consultant (m/w/d) erbracht hat. Die Referenzen müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein und es müssen mindestens 50 Personentage je Referenz vorliegen. (A)
— Der Consultant (m/w/d) verfügt über umfangreiche Kenntnisse im öffentlichen Vergaberecht (GWB, VgV, UVgO, VwV Beschaffung). (A)
— Der Consultant (m/w/d) verfügt über Kenntnissen im aktuellen Vergaberecht (GWB, VgV) und kann diese durch aktuelle Nachweise (Seminare/Zertifikate, nicht älter als 1.1.2019) nachweisen. (A)
— Der Consultant (m/w/d) verfügt über Kenntnissen im Bereich der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) und kann diese durch aktuelle Nachweise (Seminare/Zertifikate, nicht älter als 1.1.2019) nachweisen. (A)
— Der Consultant (m/w/d) verfügt über: (A)
Kenntnisse angrenzender Rechtsgebiete (BGB Kauf- und Werkvertragsrecht), Kenntnisse in der Vorbereitung von EVB-IT Verträgen, Erfahrungen in der Koordinierung von Bieterfragen und Erstellung von Aufklärungsschreiben bzw. Nachforderungen, Erfahrungen in der Abbildung von Bewertungsvorgehen während der Verfahrensvorbereitung/ Beratung von Fachbereichen in der Wertung und Prüfung von Angeboten, Erfahrung in der Durchführung von Bietergesprächen und Verhandlungsrunden
— Der Consultant (m/w/d) verfügt über: (A)
Gute IT-Kenntnisse, Tiefgehende und umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit gängigen Office-Anwendungen (Word, Excel, PowerPoint), Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse
Der Consultant (m/w/d) verfügt über: (A)
Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, zeitliche Flexibilität, Fähigkeit zum teamorientierten Handeln, Gute Auffassungsgabe, Selbstständiges Arbeiten, Strukturierte Denkweise, Hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Kommunikative Fähigkeiten, Systematisches, flexibles und selbstständiges Arbeiten, Durchsetzungsfähig, entscheidungsfreudig, verantwortungsbewusst, Konfliktfähigkeit
Anforderungen Consultant SK2:
— Name (ggf. Initialen) (A).
— Art des Arbeitsverhältnisses (A).
— Beschäftigt seit: (A).
— Arbeitgeberin, falls Consultant (m/w/d) bei Subunternehmer (A).
— Funktion beim Bieter (A).
— Projektschwerpunkte (A).
— Consultant (m/w/d) verfügt über eine kaufmännische Berufsausbildung. (A)
— Der Consultant (m/w/d) besitzt mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich (1 Jahr entspricht mind. 150 PT). (A)
— Der Consultant (m/w/d) verfügt über Erfahrungen in Assistenztätigkeiten. (A)
— Der Consultant (m/w/d) verfügt über Erfahrungen in Projektarbeit. (A)
— Der Consultant (m/w/d) verfügt über Erfahrungen in allgemeinen Bürotätigkeiten und Terminüberwachung. (A)
— Der Consultant (m/w/d) verfügt über Erfahrungen in der Korrespondenz mit Kunden. (A)
— Nachweis von 2 Referenzprojekten der letzten 3 Jahre (04/20[removed]), die der für den Einsatz vorgesehene Consultant (m/w/d) erbracht hat.
Die Referenzen müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die aufgeführten A-Kriterien aus den angegebenen Referenzprojekten gem. Anlage 2 zum Vertrag – Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.2 hervorgehen. (A)
— Consultant (m/w/d) verfügt über: (A)
Gute IT-Kenntnisse, Sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit gängigen Office-Anwendungen (Word, Excel, PowerPoint), Erfahrung in der Erstellung von Analysen, Sachstandsberichten u. Übersichten, Erfahrung in der Anfertigung statistischer Berichte, Dokumentationsstärke, Gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
— Der Consultant (m/w/d) verfügt über: (A)
Selbstständiges Arbeiten, Strukturierte Denkweise, Hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit, Fähigkeit zum teamorientierten Handeln, Kommunikative Fähigkeiten, Systematisches, flexibles und selbstständiges Arbeiten, Durchsetzungsfähig, entscheidungsfreudig, verantwortungsbewusst, Konfliktfähigkeit
— Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben und dem Angebotsblatt Unternehmen, Angebotsblatt Consultant 1 und 2 (m/w/d). (A)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYYM9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.