Los 5 – Planung der Technischen Ausrüstung von 3 See-Wasserwerken am Bodensee Referenznummer der Bekanntmachung: ZB:0005
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 5 – Planung der Technischen Ausrüstung von 3 See-Wasserwerken am Bodensee
Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie optional die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation der Technischen Ausrüstung für alle Bauwerke und Betriebsanlagen der drei neuen See-Wasserwerke einschl. der zugehörigen Schalthäuser (Stromversorgung) sowie für ein neues Schalthaus (Stromversorgung) im Wasserwerk Sipplinger Berg gem. § 53 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. Anlage 15 HOAI. Zum Planungsumfang gehören auch die erforderlichen Anpassungen an den bestehenden Anlagen am Standort Süßenmühle (u. a. bestehendes Pumpwerk).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Planungsleistungen von Los 5 sind Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie optional die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation der Technischen Ausrüstung für alle Bauwerke und Betriebsanlagen der drei neuen See-Wasserwerke einschl. der zugehörigen Schalthäuser (Stromversorgung) sowie für ein neues Schalthaus (Stromversorgung) im Wasserwerk Sipplinger Berg gem. § 53 HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gem. Anlage 15 HOAI. Zum Planungsumfang gehören auch die erforderlichen Anpassungen an den bestehenden Anlagen am Standort Süßenmühle (u. a. bestehendes Pumpwerk). Die Technische Ausrüstung der See-Wasserwerke ist nach Maßgabe der Vorgaben der Leitplanung aus Los 1 und in Abstimmung mit den anderen Losen zu planen.
Leistungsbilder:
— § 55 technische Ausrüstung Anlage 15.2 HOAI Anlagengruppen 1 Wasser-, Abwasser-, sanitärtechnische Anlagen, 2 Wärmeversorgungsanlage (Gebäudeheizungen), 3 Lufttechnische Anlagen (Abluft-, Lüftungsanlagen-, Klimaanlagen) sowie 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken für die vorgenannten Anlagengruppen,
— jeweils einschl. anlagenspezifischer MSR für die geplanten Komponenten,
— Erschließung/Anschlüsse an Erdgasnetz (falls erforderlich), an Trinkwasserversorgung und Abwassernetz,
— weitere besondere Leistungen (bspw. Erweiterte Kosten-Nutzen-Analyse, Behörden- und Genehmigungskommunikation, etc.)
Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation sowie Besondere Leistungen
Beantragung von Fördermitteln ist angestrebt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).