Los 9 – Planung der Gefahrenmeldeanlagen für 3 See-Wasserwerke und Wasserwerk Sipplinger Berg Referenznummer der Bekanntmachung: ZB:0009
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 9 – Planung der Gefahrenmeldeanlagen für 3 See-Wasserwerke und Wasserwerk Sipplinger Berg
Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie optional die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation für die Ausstattung aller Bauwerke und Betriebsanlagen der drei neuen See-Wasserwerke sowie deren Einbindung im Wasserwerk Sipplinger Berg mit den für einen gesicherten Betrieb und insbesondere auch zum Schutz gegen (äußere) Gefahren erforderlichen Gefahrenmeldeanlagen (u. a. Videoüberwachung, Zutrittskontrollsystem, EMA/BMA, Rauch- und Gaswarnanlagen).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Planungsleistungen von Los 9 sind Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie optional die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation für die Ausstattung aller Bauwerke und Betriebsanlagen der drei neuen See-Wasserwerke sowie deren Einbindung im Wasserwerk Sipplinger Berg mit den für einen gesicherten Betrieb und insbesondere auch zum Schutz gegen (äußere) Gefahren erforderlichen Gefahrenmeldeanlagen (u. a. Videoüberwachung, Zutrittskontrollsystem, EMA/BMA, Rauch- und Gaswarnanlagen). Zum Planungsumfang gehören auch die erforderlichen Anpassungen an den bestehenden Anlagen im Wasserwerk Sipplinger Berg und am Standort Süßenmühle (u. a. bestehendes Pumpwerk). Integration der vorhandenen Gefahrenmeldeanlagen in das neue System und die Gewährleistung des nahtlosen, unterbrechungsfreien Übergangs ist hierbei sicherzustellen. Die Gefahrenmeldeanlagen sind Maßgabe der Vorgaben der Leitplanung aus Los 1 und in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie mit den anderen Losen zu planen. Besonders zu beachten sind die Vorgaben aus dem IT-Sicherheitsgesetz und der daraus resultierenden Einstufung als Kritis-Unternehmen.
Leistungsbilder:
— § 55 Technische Ausrüstung (Anlage 15.2 Gruppe 5: Fernmelde- oder in-formationstechnische Anlagen),
— Weitere besondere Leistungen (bspw. erweiterte Kosten-Nutzen-Analyse, Behörden- und Genehmigungskommunikation etc.).
Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Objektbetreuung und Dokumentation sowie Besondere Leistungen
Beantragung von Fördermitteln ist angestrebt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalender-tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).