VE 1.408 Kältezentrale Referenznummer der Bekanntmachung: SRH_SIG-2021-0011
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-sigmaringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 1.408 Kältezentrale
Lieferung und Montage sowie Rückbau einer Kältezentrale und Ausserbetriebnahme eines Kühlturms. Aufbau von 2 zentralen Aussenkälteerzeugungsanlagen mit Kälteverteilnetz.
Sigmaringen
— Kältemaschine Innenaufstellung 1 x 700 kW,
— V-Rückkühler Dachaufstellung 2 x 800 kW,
— Freikühlung ca. 280 kw,
— ca. 300 m Stahlrohrleitung,
— Einschl. Schaltschrank,
— Einschl. Isolierung Rohrleitungen,
— Einschl. Demontage 1x Kältemaschine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis — zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formblatt 124) — darüber, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formblatt 124) - über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 e EU VOB/A einschließlich Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Oder anstelle der Nachweise zu 1. bis 2.:
— Nachweis der Präqualifizierung durch Mitteilung der Registrierungsnummer, unter der der Bieter in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist oder
— Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Im Falle von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied der Nachweis gemäß Ziffer 1.-2. vorzulegen bzw. der Präqualifikationsnachweis / Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu erbringen.
Mit dem Angebot sind folgende Erklärun-gen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis der Betriebshaftpflichtver-sicherung (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice)
Der Nachweis gemäß Ziffer 1. ist auch von präqualifizierten Bietern zusätzlich zum Präqualifikationsnachweis mit dem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gemäß Ziffer 1 von jedem Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erbringen mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindestdeckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderte Mindestdeckungssumme von EUR 1 000 000,00 erreichen.
Zu 1.: Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von EUR 3,0 Mio. für Personen- bzw. Vermögens- und Sachschäden
Mit dem Angebot sind folgende Erklärun-gen / Nachweise vorzulegen:
1. Nachweis — zunächst nur Eigenerklä-rung — über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Namentliche Nennung und Vorlage des Erfahrungsnachweises — zunächst nur Eigenerklärung — des für die Leistungserbringung vorgesehen Bauleiters.
3. Namentliche Nennung und Vorlage des Erfahrungsnachweises — zunächst nur Eigenerklärung — des für die Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Bauleiters.
Zu 1.: Der Nachweis muss Ort, Inhalt, Auftraggeber und Datum der Abnahme der Referenzleistung erkennen lassen
Zu 2.: Der Erfahrungsnachweis muss die Qualifikation und Erfahrung des Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen erkennen lassen
Zu 3.: Der Erfahrungsnachweis muss die Qualifikation und Erfahrung des stellvertretenden Bauleiters mit vergleichbaren Leistungen erkennen lassen
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH
Hohenzollernstraße 40
72488 Sigmaringen Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Nachprüfungsantrag auch dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.