Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, Ausführung Tunnel Los-Nr: 1, 2, 3, TEC509230787 Referenznummer der Bekanntmachung: 2011/S214-349672
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, Ausführung Tunnel Los-Nr: 1, 2, 3, TEC509230787
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, Ausführung Tunnel Los-Nr: 1, 2, 3
Göppingen
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, Ausführung Tunnel Los-Nr: 1, 2, 3.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris − Straßburg − Stuttgart − Wien − Bratislava“, hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen. Darüber hinaus wird das TEN-Förderprogramm der EU in den Jahren 2014 bis 2022 durch die Anschlussfinanzierung Connecting Europe Facility (CEF) fortgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubaustrecke Wendlingen-Ulm, PA 2.2, Albaufstieg, Ausführung Tunnel Los-Nr: 1, 2, 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Göppingen
Für die Begutachtung von bereits fertiggestellten unterirdischen Bauwerken im Portalbereich Aichelberg sind diverse Kleingeräte über die Dauer der Begutachtung vorzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Vorbereitung / Unterstützung bei der Begutachtung von fertiggestellten Bauwerken.
Für die Begleitung der Begutachtung inkl. Vorhaltung von Geräten ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht wirtschaftlich, da die Ausführung der Bauwerke durch den bisherigen AN erfolgt. Ein Wechsel des AN ist aufgrund der neuen Einarbeitung in die Thematik mit weiteren Mehrkosten verbunden. Erhebliche Schwierigkeiten würden durch die Vergabe der zusätzlichen Leistung an einen weiteren Auftragnehmer entstehen. Die zusätzliche Einarbeitungszeit sowie Datenübergabe und zeitliche Koordination dieser Arbeiten würden deutliche Mehrkosten verursachen. Darüber hinaus ist der bisherige AN im vorliegenden Baustellenbereich kundig und muss nicht aufwändig in die Örtlichkeit eingewiesen werden.