Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI33830
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE30
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau, 18FEI33830
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70510
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per Email bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Stuttgart, Bonatzbau, VE 07, Rohbau
Bei den zusätzlichen Leistungen handelt es sich um Maßnahmen, die zur Erstellung der –vom AG dem AN vertraglich zugesicherten – Zuwegung zur Baustelle notwendig sind, damit der AN seine vertragliche Verpflichtung erfüllen kann. Diese zusätzlichen Leistungen sind konkret:
1. Erstellen der Planung für die Verlegung der Taxiparkplätze und der Einrichtung der BE-Spuren inkl. der Fuß- und Radwegverlegungen. Grundlage hierfür stellt der Verkehrszeichenplan in der Anlage dieses Schreibens dar. Dieser ist mit der LHS bereits abgestimmt.
2. Sämtliche Umbauarbeiten an Signalanlagen und Straßenbau gemäß o. g. Planung inkl. der Einrichtung und Unterhaltung der Überwachung der Taxistellplätze für die Taxiwarter.
3. Übernahme der Verkehrssicherungspflicht während des Umbaues.
4. Übernahme der Verkehrssicherungspflicht nach dem Umbau bis auf Widerruf.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70510
Land: Deutschland
36: Planung und Ausführung Arkaden.
Die erforderlichen Leistungen sollten ursprünglich durch die VE04 ausgeführt werden. Durch die Planungsfortschreibung hat sich die Ausführung verzögert, die VE04 nun nicht mehr vor Ort ist. Es ist davon auszugehen, dass der aktuelle AN bei der Planung sämtliche Notwendigkeiten, die bei der darauffolgenden Ausführung vorliegen müssen berücksichtigen wird und etwaige unvorhersehbare schnittstellenbedingte Verzögerungen vermieden werden können. Ein Wechsel des AN bringt durch ein neues Vergabeverfahren und die Auftragsvorbereitung eines in Betracht kommenden Drittunternehmers aller Wahrscheinlichkeit nach einen Zeitverlust mit sich, der gravierende Auswirkungen auf den Bauablauf hätte, da der AN dann unter Umständen nicht termingerecht mit der Erfüllung seines ursprünglichen Vertrages fortfahren könnte, weitere zusätzliche Kosten, ein nicht abschätzbarer Zeitverlust in der gesamten Fertigstellung des Projekts entstehen würden. Der AN ist bereits mit einer BE für entsprechende Arbeiten vor Ort.