Bewirtschaftungs-/ Kommunalfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-11V-109-HfPol
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftungs-/ Kommunalfahrzeuge
Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt die losweise Beschaffung (Kauf) von insgesamt 6 Bewirtschaftungs-/Kommunalfahrzeugen (diesel- bzw. elektrobetrieben) nebst Anbaugeräten für die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg nebst Serviceleistungen und Fahrer-/Anwendertraining.
Die Fahrzeuge nebst Anbaugeräten werden zur Bewirtschaftung verschiedener Hochschulstandorte einschließlich angrenzender Flächen im tatsächlichen öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt.
Die Serviceleistungen beinhalten Instandhaltungsdienstleistungen in Form von Wartung bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturen für Fahrzeug und Anbaugeräte. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des jeweiligen Herstellers in Einzelaufträgen durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Standorten der Hochschule und Vertragswerkstätten des Herstellers oder durch vom Hersteller autorisierte Servicebetriebe in Einzelaufträgen (Einzelabrechnung pro Auftrag, keine monatlichen Ratenzahlungen) abgewickelt.
Vor Ort ist ein eintägiges fahrzeugbezogenes Fahrer-/ Anwendertraining, das — möglichst unter Einbindung der Anbaugräte — insbesondere die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf Bedienung und Aspekte der Arbeitssicherheit beinhaltet, durchzuführen.
Im Los 2 — Flurförderfahrzeug - wird eine Mindestabnahmemenge in Höhe von 5 Fahrzeugen zugesichert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei einem zusätzlich auftretenden Bedarf des Auftraggebers o. a. Leistungen im Umfang von und im Hinblick auf 1 weiteres Fahrzeug zu gleichen Preisen und Bedingungen zu erbringen. Diese Verpflichtung endet 12 Monate nach Auslieferung des ersten Fahrzeugs des Loses. Eine über die Mindestabnahmemenge hinausgehende Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf der Leistung besteht nicht.
NFZ2020-01 — Schlepper
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Birkenharder Str. 61
88400 Biberach
Beschaffung (Kauf) von 1 Fahrzeug (Schlepper mit Frontlader) mit Dieselantrieb nebst verschiedenen Anbaugeräten gemäß Anlage 4.1 sowie Serviceleistungen und Fahrer-/Anwendertraining.
Das Fahrzeug nebst Anbaugeräten wird zur Bewirtschaftung des o. a. Hochschulstandorts einschließlich angrenzender Flächen im tatsächlichen öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt.
Die Serviceleistungen beinhalten Instandhaltungsdienstleistungen in Form von Wartung bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturen für Fahrzeug und Anbaugeräte. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des jeweiligen Herstellers in Einzelaufträgen durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Standorten der Hochschule und Vertragswerkstätten des Herstellers oder durch vom Hersteller autorisierte Servicebetriebe in Einzelaufträgen (Einzelabrechnung pro Auftrag, keine monatlichen Ratenzahlungen) abgewickelt.
Vor Ort ist ein eintägiges fahrzeugbezogenes Fahrer- / Anwendertraining, das — möglichst unter Einbindung der Anbaugeräte — insbesondere die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf Bedienung und Aspekte der Arbeitssicherheit beinhaltet, durchzuführen.
NFZ2020-02 — Flurförderfahrzeug
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Birkenharder Str. 61
88400 Biberach,
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Wolfgang-Brumme-Allee 52
71034 Böblingen,
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Vogesenstr. 22
77933 Lahr,
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Strumbühlstr. 250
78054 Villingen-Schwenningen,
Hochschule für Polizei Baden-Württemberg
Am Fichtenberg 1
71083 Herrenberg
Beschaffung (Kauf) von 5 Fahrzeugen (Flurförderfahrzeugen) mit Elektroantrieb gem. Anlage 4.2 nebst Serviceleistungen und Fahrer-/Anwendertraining.
Die Fahrzeuge werden zur Bewirtschaftung der o. a. Hochschulstandorte einschließlich angrenzender Flächen im tatsächlichen öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt.
Die Serviceleistungen beinhalten Instandhaltungsdienstleistungen in Form von Wartung bzw. Inspektionen, technischen Überprüfungen und Reparaturen für Fahrzeug und Anbaugeräte. Die tatsächlichen Serviceleistungen werden gemäß Kundendienstvorgaben des jeweiligen Herstellers in Einzelaufträgen durchgeführt. Die Aufträge werden dezentral zwischen den einzelnen Standorten der Hochschule und Vertragswerkstätten des Herstellers oder durch vom Hersteller autorisierte Servicebetriebe in Einzelaufträgen (Einzelabrechnung pro Auftrag, keine monatlichen Ratenzahlungen) abgewickelt.
Vor Ort ist jeweils ein eintägiges fahrzeugbezogenes Fahrer- / Anwendertraining, das insbesondere die Vermittlung theoretischer Kenntnisse und Fertigkeiten im Hinblick auf Bedienung und Aspekte der Arbeitssicherheit beinhaltet, durchzuführen.
Es wird eine Mindestabnahmemenge in Höhe von 5 Fahrzeugen zugesichert. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei einem zusätzlich auftretenden Bedarf des Auftraggebers Leistungen im Hinblick auf 1 weiteres Fahrzeug zu gleichen Preisen und Bedingungen für den Standort 74821 Mosbach zu erbringen. Diese Verpflichtung endet 12 Monate nach Auslieferung des ersten Fahrzeugs des Loses. Eine über die Mindestabnahmemenge hinausgehende Verpflichtung des Auftraggebers zum Abruf der Leistung besteht jedoch nicht.
Bewilligungsbescheid 1-3800.0-05/13
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flurförderfahrzeuge
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herrenberg
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlepper mit Frontlader
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89231
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYD0D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-0
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ei
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 721 / 926-0
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html